Googles Engagement bei der Kartografierung von Straßen hat ja schon für einiges Unverständnis gesorgt. Warum machen die das wirklich? “Google Streetview” als Dienst ansich ist so nicht in bare Münze umzusetzen – also warum dieses wahnwitzig umfangreiche und umstrittene Engagement? Und dann stellt Google das erste eigene Auto vor. Angesichts der Konkurrenzsituation auf dem Weltmarkt ist es schwer vorstellbar, dass Google sich wirklich sei weit von der Kernkompetenz entfernen möchte, um Autos zu produzieren. Also auch: Aberwitzig? … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Prokon: Gläubigerversammlung gibt grünes Licht für Insolvenzplan
26. Juli 2014 / 24.05.2017 / / 51Aus der erwartungsgemäß turbulenten Prokon-Gläubigerversammlung ging Insolvenzverwalter Penzlin als Sieger hervor. Er wurde im Amt bestätigt und soll nun einen Insolvenzplan zur Rettung des Unternehmens erstellen. … weiterlesen
DS-Rendite Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory: Sparkasse Dortmund muss Anlegerin Schadensersatz zahlen
25. Juli 2014 / 24.05.2017 / / 160Die Sparkasse Dortmund wurde in einem aktuell von der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte erstrittenen Urteil (3 O 344/13, verkündet am 04.07.2014) zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Die Klägerin hatte EUR 20.000,- in den DS-Rendite Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co Tankschiff KG investiert. … weiterlesen
Immobilienfinanzierungen: Banken lehnen Widerruf ab
25. Juli 2014 / 24.05.2017 / / 38Viele Banken weigern sich, den Widerruf einer Immobilienfinanzierung anzuerkennen. Für Prof. Dr. Julius Reiter, Experte für Kreditrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist das nachvollziehbar: “Jeder Vertrag, der ‘gerettet’ werden kann, ist ein Gewinn, also heißt die Taktik: Erst einmal alles ablehnen und auf den Zeitfaktor setzen!” Aber: “In vielen Fällen gibt es durch die nachweisliche Existenz fehlerhafter Widerrufsbelehrungen einen unumstößlichen Rechtsanspruch auf eine Beendigung des Vertrages.” … weiterlesen
Parship verliert gegen Verbraucherzentrale
24. Juli 2014 / 08.06.2016 / / 129Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Bei Parship kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt. Das Urteil wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg erstritten (LG Hamburg, Urt. vom 22.7.2014, Az.: 406 HKO 66/14). Ob Parship in die Berufung geht, ist nicht bekannt (Quelle: Homepage der VZ Hamburg)
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