Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Bei Parship kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt. Das Urteil wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg erstritten (LG Hamburg, Urt. vom 22.7.2014, Az.: 406 HKO 66/14). Ob Parship in die Berufung geht, ist nicht bekannt (Quelle: Homepage der VZ Hamburg)
Meist gelesen
-
261 Kommentare / 139k
-
11 Kommentare / 125.5k
-
92 Kommentare / 112.8k
-
567 Kommentare / 85.1k
-
152 Kommentare / 80.6k
Aktuelle Kommentare
- Sandra P bei Rechnung / Mahnung / Inkasso: Mediapool & friends UG – Nur Ärger statt SexyDate
- Alex Finsterbusch bei Was darf ein Schrotthändler mitnehmen?
- Scrum Training: Was ist das und warum ist es wichtig? bei Online-Kurse: Neue Möglichkeiten oder verschwendetes Geld?
- Elaine Voigt bei Pummys Erfahrungen – Ist der Online-Shop vertrauenswürdig?
- Grabowski bei Pummys Erfahrungen – Ist der Online-Shop vertrauenswürdig?