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Ladesäulen: Noch mehr profitieren dank THG-Quot

/ 05.04.2024 / / 20

Ladesäulen sind die Knotenpunkte in der Infrastruktur der E-Mobilität – ohne sie geht es nicht. Für Betreiber öffentlicher Ladesäulen gibt es eine attraktive Möglichkeit: Durch die THG-Quote kann man nun zusätzlich profitieren. Die THG-Quote, kurz für Treibhausgasminderungs-Quote, ermöglicht es Betreibern, mit ihrer Ladeinfrastruktur zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

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In diesem Artikel beleuchten wir, was die THG-Quote genau ist, wie man sich als Ladesäulenbetreiber daran beteiligen kann und welche Vorteile sich daraus ergeben. Ein Schwerpunkt liegt darauf, wie man die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und dadurch den Ertrag der Ladesäulen maximiert.

Was ist die THG-Quote und wie funktioniert sie?

Das Kürzel THG-Quote steht für Treibhausgasminderungs-Quote. Sie ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Klimawandel. Vereinfacht gesagt, ermöglicht sie es, dass Betreiber von öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos finanziell belohnt werden, wenn sie zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen.

Funktionieren tut das Ganze so: Unternehmen müssen bestimmte Klimaschutzziele erfüllen. Schaffen sie das nicht, können sie sich diese Erfüllung quasi “einkaufen”, indem sie THG-Quoten von anderen Akteuren erwerben. Als Betreiber einer öffentlichen Ladesäule kann man so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig Zusatzeinnahmen generieren, indem man die THG-Quote Ladesäule an solche Unternehmen verkauft.

Anforderungen für Ladesäulen im THG-Quotenhandel

Um als Betreiber einer Ladesäule von der THG-Quote profitieren zu können, muss man bestimmte Anforderungen erfüllen. Zentral dabei ist, dass die Ladepunkte öffentlich zugänglich sein müssen. Das heißt, sie sollten nicht nur gewerblich betrieben werden, sondern auch so gestaltet sein, dass grundsätzlich jedes private Elektroauto dort aufgeladen werden kann. Das kann beispielsweise auf Firmenparkplätzen oder in Parkhäusern der Fall sein. Wichtig ist, dass der Zugang nicht auf bestimmte Gruppen wie Mitarbeiter eines Unternehmens oder Hotelgäste beschränkt ist, denn das würde die öffentliche Zugänglichkeit ausschließen.

Neben der öffentlichen Zugänglichkeit gibt es auch technische Mindestanforderungen. So müssen die Betreiber den Nutzern das punktuelle Laden ermöglichen, also den Ladepunkt für spontane Nutzung ohne längere Vertragsbindung freigeben. Zudem müssen die Ladepunkte den Vorgaben an Authentifizierungsverfahren und Bezahlsysteme gemäß der Ladesäulenverordnung entsprechen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Eichrechtskonformität der Ladesäule, um eine korrekte Erfassung von geladenem Strom und Ladedauer sicherzustellen. Für Ladesäulen- und Fuhrparkbetreiber bedeutet das, genau diese technischen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, um sich für den THG-Quotenhandel zu qualifizieren und daraus Nutzen ziehen zu können.

Öffentlichkeit von Ladepunkten: Was zählt?

Beim Stichwort öffentlich zugängliche Ladepunkte stellt sich unweigerlich die Frage: Was zählt wirklich als öffentlich? Laut der Ladesäulenverordnung gelten Ladepunkte dann als öffentlich zugänglich, wenn jeder potenzielle Nutzer gleichermaßen Zugang hat. Das bedeutet, dass die Ladepunkte nicht nur für eine bestimmte Gruppe reserviert sein dürfen, sondern grundsätzlich jedem zur Verfügung stehen sollten. Auch die Öffnungszeiten spielen eine Rolle. Zwar muss ein Ladepunkt nicht rund um die Uhr verfügbar sein, doch sollte er für einen ausreichend langen Zeitraum zugänglich sein, um als öffentlich zu gelten.

THG-Quote für Ladesäulen beantragen und profitieren

Um als Ladesäulenbetreiber von der THG-Quote zu profitieren, prüft man zunächst, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt sind. Dazu zählen öffentlicher Zugang, Eichrechtskonformität und adäquate Bezahlmöglichkeiten.

Ist dies gegeben, folgt die Registrierung bei der Bundesnetzagentur, um eine Betreibernummer zu erhalten. Dieser Schritt ist entscheidend für die formelle Anerkennung als Teilnehmer am THG-Quotenhandel.

Anschließend beauftragt man einen Dienstleister mit der Vermarktung der THG-Quoten. Der Dienstleister erstellt einen Vertrag und definiert die Zeiträume für die Vermarktung. Schließlich übermittelt man die Daten der geladenen Strommengen, üblicherweise als tabellarische Auflistung. Der Dienstleister kümmert sich um den Rest, wie die Abwicklung und den Verkauf der THG-Quoten, sodass man als Betreiber vom zusätzlichen Erlös profitieren kann.

Fazit

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Die THG-Quote bietet für Betreiber öffentlicher Ladesäulen eine attraktive Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Durch das Erfüllen technischer und regulatorischer Anforderungen trägt man zudem aktiv zur Förderung der Elektromobilität und zum Klimaschutz bei. Dies stärkt die Ladeinfrastruktur und unterstützt die Energiewende.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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