1 x 1 der Inkasso-Gebühren

/ 01.04.2023 / / 81.104

Opfer von Abzocker-Angeboten werden oft mit sehr hohen Inkassogebühren für Inkassoleistungen konfrontiert. Es stellt sich dabei die Frage, ob man als Schuldner die geltend gemachten Inkassokosten überhaupt bezahlen muss. Grundsätzlich müssen Inkassogebühren bezahlt werden, wenn z.B. nach einer Klage die Rechtmäßigkeit der Forderung bewiesen ist oder man sich freiwillig zur Zahlung der Rechnung entschließt. In aller Regel erscheinen Inkassogebühren unverhältnismäßig hoch. Dies liegt auch daran, dass insbesondere für geringe Summen bis 300 Euro eine im Verhältnis hohe Inkassogebühr fällig wird. die manchmal sogar die Höhe der Forderung selbst überschreitet.

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Verbraucherschutz.tv steht in engem Kontakt zu Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die zu diesem Thema bereits tätig waren und Mandanten deutschlandweit vertreten.

Dabei kann ein Inkasso-Unternehmen die Inkassogebühren nicht beliebig festsetzen, sondern muss sich an den Rechtsanwaltskosten orientieren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt sind. Zwar ist das RVG für Inkassounternehmen nicht bindend, aber die durch Inkassoleistungen entstehenden Kosten dürfen nicht höher sein als die Kosten, die ein Anwalt berechnet hätte. Hier geht es um die geforderte Schadensminderungspflicht, damit die Forderungen nicht ausufern.

Der Forderungssteller muss sich für den günstigeren Weg entscheiden – tut er das nicht, dann darf das beauftragte Unternehmen nicht mehr Gebühren verlangen, als es ein Anwalt getan hätte. Eine Erstattungspflicht entfällt übrigens, wenn nach dem Inkasso-Unternehmen noch ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, weil sich das Inkassounternehmen als erfolglos erwiesen hatte. Der säumige Zahler muss für diese Art von Forderungseinzug nur ein Mal bezahlen.

Inkassogebühren muss auch niemand bezahlen, der einer Forderung fristgerecht widersprochen hat. Ein Inkassodienst darf also nur beauftragt werden, um säumige Zahler zu beeindrucken, nicht um unwillige Zahler zu bewegen, doch von ihrem Widerspruch zurück zu treten und die Forderung anzuerkennen.

Kontoführungsgebühren dürfen nicht berechnet werden, Kosten für Adressermittlung nur im nachgewiesenen Rahmen.

Wir fassen mal zusammen

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1. Inkassokosten dürfen die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht überschreiten
2. Inkassokosten müssen nicht bezahlt werden, wenn die Forderung bestritten wird und fristgerecht widersprochen wurde
3. Kontoführungsgebühren dürfen nicht aufgelistet werden
4. Adressermittlungskosten sind nur in einer nachgewiesenen Höhe erstattungsfähig
Für den Fall web.de können wir Ihnen Musterschreiben anbieten. Unsere Musterschreiben können aber auch an andere Unternehmen oder Inkassobüros gesendet werden. Bitte denken Sie daran, auf jeden Fall die Anschrift des Forderungsstellers zu überprüfen.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 152 Kommentare
Kategorien: Dies & das / Inkasso

152 Kommentare zu “1 x 1 der Inkasso-Gebühren”

  1. Rüdiger sagt:

    Ich bin auch von einem Inkassobüro angeschrieben worden obwohl ich dem Stromversorger eine Ratenzahlung angeboten habe und dieser die abgelehnt hat und ich daraufhin schon 2 Raten gezahlt habe der geforderte Betrag belief sich über 139 Euro aber auf grund einer Privatinsolvenz und einer Autoreperatur wegen meiner Arbeit war mir die nicht möglich direkt zu zahlen. Das inkassobüro hat mich weder Angemahnt geschweige denn wie Gesetzlich Vorgeschrieben eine Original Vollmacht vorgelegt. Habe ihnen dann mehrere Formfehler aufgelistet und diverse andere Rechte bzw Urteile Aufgelistet unter anderem das in einem solchen Fall sie hätten überhaupt nicht tätig werden dürfen da die Ratenzahlung abgelehnt wurde und widersprochen. Gestern kam das nächste Schreiben mit einer Vollmacht des Gläubigers die mir aber eher nach einer sehr guten Kopie ausschaut. Jetzt wollen sie statt der noch ausstehenden 69 Euro 145 Euro.

    1. sudabeh sagt:

      Die Inkassogebühren würde ich knicken
      Die 2 Raten wurden aber direkt an den Versorger überwiesen ?

      Gib evtl mal mehr Infos zur Forderung
      (Hauptforderung Gläubigermahngebühen , Lastschriftrückläufer ? etc

  2. sudabeh sagt:

    Am besten Du überweist dann in 2 Raten a 40 €
    WICHTIG : Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers ” Nur Hauptforderung”

    Die Rastenzahlungsgebühr ist nicht zu zahlen

    Check mal die gebühren
    (linke seite die Gebühren)
    http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

  3. Andre sagt:

    Also die 80 Euro sind die Forderung der Inkasso mit Gebühren. Das zu zahlen ist nicht das Problem . Würde ich auch machen. Bei einem zuvor vorgeschlagenen Vergleich der Inkasso hatte ich die vergleichszahlung nicht im angesetzten Zeitraum überwiesen. Die 80 Euro sind eine restforderung. Die wiederum würde ich auch zahlen nur kann ich das nicht auf einmal überweisen. Mir geht es nur um die Summe der einigungsgebühr ob ich diese jetzt auch tragen muss

  4. Andre sagt:

    Also unterschrieben habe ich garnichts. Ich bat um eine Ratenzahlung , da ich im Moment hartz4 bin, darauf hin bekam ich ein schreiben das ich in Raten zahlen dürfte aber mir wurde vom Inkasso Büro mitgeteilt das durch eine ratenzahlungsvereinbahrung eine einigungsgebühr von 75,80 berechnet wird. Seit dem schreiben habe ich noch nichts weiter überwiesen . Oder geschrieben

  5. sudabeh sagt:

    Das ist rechtens falls Du so einen Käse unterschreibst bzw anfängst zu zahlen
    Gib mal Infos zur Forderung
    Die 80 sind inkl Gebühren ?

  6. Andre sagt:

    Ich habe eine Forderung eines Inkasso Büro in Höhe von 80 Euro . Wegen Ratenzahlung verlangen die eine einigungsgebühr von 75 Euro. Ist das rechtens?

  7. lachs100 sagt:

    Danke für die Tipps
    Hat bei mir gut funtioniert
    Habe wie hier empfohlen die Hauptforderung zusammen mit 5 Euro zweckgebunden an das Versandhaus überwiesen und gegenüber dem Inkassobüro Infoscore die restforderung (Inkassokosten) bestritten
    Hat aber Nerven gekostet denn gefühlt sind 20 Briefe gekommen inkl Anwaltschreiben

  8. Anashi sagt:

    Andere Schulden ja, die ich aber derzeit alle abzahle.

    Die Vermögensauskunft habe ich schon einmal abgegeben, aber das ist lange her. Das war bereits einige Jahre vorher.

    Laufende Pfändungsversuche gibt es nicht.

    Inwiefern spielt das eine Rolle für die Höhe der Inkassokosten?

    Vielen, vielen Dank für die fundierten Auskünfte.

  9. sudabeh sagt:

    40 € mahngebühren ?
    War es mehrere Lastschriftrückläufer ?

    Also beläuft sich die Hauptforderung auf ca
    283 €

    Bei einem Lastschriftstorno wären gem neusten Urteil € 3,65 an Bank Storno Gebühren zu zahlen
    ( LG Potsdam, 05.09.2013 – 2 O 173/13 )

    Bei von mir angenommenen 4 Mahnbriefen des Gläubigers wären maximal 10 € zu zahlen (a 2,50)
    ( 1 € : AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € : AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C )

    Hier wird auf Unkenntnis gehofft

    Wichtige Frage : Wie ist Dein finanzieller Status ?
    Andere Schulden ?
    Hast Du schon mal die EV ( Vermögensauskunft) geleistet
    Laufen Pfändungsversuche ?

  10. Anashi sagt:

    Danke für die Antwort.

    Nein, die Forderung ist nicht tituliert.
    Entstanden ist die Forderung im Jahr 2013.

    Der Gläubiger hatte damals zweimal gemahnt und sich dann nicht mehr gemeldet. Ich hab das dann auch vergessen. Nun erst, zwei Jahre später kam das Inkassoschreiben, auf das ich sofort mit meinem Ratenvorschlag reagiert habe.

    Im Deatil setzt sich die Forderung wie folgt zusammen:

    322,50 Forderung aus Dienstleistungsverlag
    Darins sind bereits Gläubigermahngebühren in Höhe von etwa 40,- € enthalten.

    “Inkassokosten Aufforderungsschreiben” 70,20 €. Also das für einen einzigen Brief.

    Und dann für das Antwortschreiben eben die 81 Euro, die sich aus der Einigungsgebühr und der Postpauschale errechnen.

    Zinsen von ca. 25,-€ wären zusätzlich zu zahlen. Aber das ist nachvollziehbar.

    Nein, ich kann leider die 322,- nicht in einer Summe begleichen, sonst hätte ich das gemacht. Aber insgesamt 150,- € für die Dienstleistung des Inkassobüros zu zahlen finde ich heftig.

  11. sudabeh sagt:

    Forderung ist tituliert ?
    Aus welchem jahr ?

    Sind in deb 322 € bereits interne Gläubgermahngebühren enthalten ?

    Wärst Du in der Lage die reine Hauptforderung auf einen Schlag zu bezahlen ?

    Bei den Inkassogebühren wären theoretisch maximal 13,50 zu zahlen :
    http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

    Ergo :
    ICH würde mir die Inkassokosten UND die Einigungsgebühr ersparen

  12. Edd_reg sagt:

    Ich hatte die angeschrieben und meins dazu gesagt das war am 10.07 bis dato ist kam keine Reaktion

  13. Anashi sagt:

    PS: Mit “letzeres” meine ich übrigens nicht die Postpauschale alleine, sondern viel mehr noch diese Einigungsgebühr.

  14. Anashi sagt:

    Es geht um eine zugegebenermaßen berechtigte Forderung, für die ein Inkassobüro eingeschaltet wurde.

    Ursprüngliche Forderung: 322,50 €
    Zinsen auf Hauptforderung: 23,04 €
    Inkassokosten: 70,20 €

    Jetzt kommt’s: Ich habe sofort nach dem ersten Schreiben des Inkassobüros reagiert und eine Ratenzahlung angeboten. Das Inkassobüro hat darauf hin geantwortet, der Ratenzahlung zugestimmt, und weitere Kosten dafür aufgeschlagen:

    Einigungsgebühr: 67,50 €
    Postpauschale: 13,50 €

    Letzteres finde ich Abzocke. Zumal beide Briefe, die mir insgesamt gesendet wurden, in mehrfach gebrauchten Briefumschlägen versendet wurden (erkennbar an den vielen durchgestrichenen Briefmarken). Die Kosten für die beiden Briefe sind also nicht sehr hoch gewesen.

    Ist es rechtens, wenn ich diesen zusätzlichen Kosten widerspreche und lediglich die 70,- € Inkassogebühren zahle?

  15. sudabeh sagt:

    Du kannst die Forderung mangelsd Vorlage der Vollmacht zurückweisen

    Dann liefern die diese Vollmacht nach ;-//

    Du bist zu nichts verpflichtet

    Geh vor wie oben beschrieben und lies Dich mal hier ein
    https://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

  16. Edd_reg sagt:

    Das ist Mediainkasso
    habe heute ein Schreiben bekommenwelches mich Verpflichter nach §§280,286 BGB das ich die 59.,40 Euro Bezahlen soll
    Die Haupotforderung mit Mahngebühr wie oben geschrieben ist Längst bezahlt und ich schreibe die jetzt an vorallem fehlt die Vollmacht das diese überhaupt tätig sein sollen für den Gläubiger

  17. sudabeh sagt:

    Hi

    Mit 11 € ist der Gläubiger bestens bedient

    Theoretisch wären maximal 13,50 zu zahlen http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
    (linke Spalte)

    Zunehmend streichen viele Gerichte auch komplett
    https://openjur.de/u/552608.html

    Da das Inkasso von Anfang an gebühren weit darüber verlangt ist davon auszugehen das nicht ernsthaft daran gedacht ist diese gebühren einzuklagen

    Ich würde die Forderung gegenüber dem Inkasso schriftlich zurückweisen und mich trotzdem auf einige böse briefe einstellen

    “…Sehr geehrtes Inkasso Team – ich weise die Forderung vollumfänglich zurück – weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen – einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen – ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon ..”

    Wie ist der name des Inkassobüros ?

  18. Edd_reg sagt:

    Hallo,
    ich habe ein Inkassoschreiben Bekommen Überschneidung mit erstschreiben vom Inkosso Hauptforderung beglichen
    Die Haupotforderung war 24,95 und 11 Mahngebür diese sind beglichen
    Das Inkassounternehmen Pocht jetzt auf Ihre 54 Euro Inkassogebühr diese sind nicht Verständlich aufgeschlüsselt
    Inkassogebühr § 4 Abs.5 RDGEG i.v.m. §§2, 13 Nr. 2300 49,50
    Inkassogebühr § 4 Abs.5 RDGEG i.v.m. §§2, 13 Nr. 7002 9,00
    Was soll ich tun die Hauptforderung ist wie gesagt bereits beglichen mit Mahngebür direkt an Gläubiger nicht an Inkasso

    Grüße

  19. sudabeh sagt:

    Coeo ist das Nachfolgeunternehmen von Acoreus
    (Insovenz 2012) 😉

    Die Gebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt

    Ich würde 5 € gerundet und zweckgebunden ( nur HF ) direkt an Ventelo überweisen und wieder posten wenn sich der Inkassolaaden meldet und seine Gebühren “begründet”

  20. B.Strohbach sagt:

    Hallo,
    Ich habe über das Festnetz von der Telecom ein Telefongespräch über Call by Call Ventelo geführt, dessen Kosten 1,23 waren.
    Leider hat die Telecom nur ihre eigenen Kosten eingezogen und nicht die Call by Call. Diese 1,23 Eur. wurden vergessen, eine Mahnung habe ich ü+bersehen und nuin fordert Coeo Inkasso von mir :

    3,73 Eur. Huptforderung inc. 2.50 Mahnkosten Ventelo
    45 Euro Geschäftsgebühr 1,3
    9,00 Eur. Auslagenpauschale
    ———————
    57,73 Eur. Gesamtkosten

    ist das rechtens ?
    Das ist die Masche von Coeo die Kosten in die Höhe zu treiben

    wer hat Rat ??
    Burkhard

    Admin: Dir wird sicher hier jemand helfen können. Eins von mir vorab. Deren Kostenmodell ist es auch Rechnungen und Mahnungen zu schreiben und auf Bezahlung zu hoffen. Unabhängig davon, ob die Gebühren in der Höhe rechtens sind muss man sich immer darüber im Klaren sein, dass es zum teuren Inkasso kommt, wenn man Rechnungen nicht bezahlt.

  21. sudabeh sagt:

    Warum gehst Du nicht her und überweist direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkasso) ?

    Ich würde 2 Überweisungen machen und jedes mal 5 € an Verzugskosten dazurechnen

    Zweckgebunden : Zusatz im Ü Träger “Nur HF”

    Die Inkassokosten würde ich ignorieren und mich aber trotzdem mental auf weitere briefe einstellen https://inkassokosten.wordpress.com/

  22. Logistics Unternehmen sagt:

    nein, ein anderes Transportunternehmen.

  23. sudabeh sagt:

    Nö , man versucht nur maximal zu profitieren 😉

    Gehts um eine Forderung von nexnet ?

  24. Logistics Unternehmen sagt:

    Ich habe 2 Rechnungen von gleicher Firma übersehen zu bezahlen. Datierungen 07.11.14 und 31.10.14. Vor kurzem habe ich von einem Inkassobüro 2 Schreiben bekommen die auffordern die Rechnungen zu bezahlen. Beide Schreiben sind vom27.03.2015. In jedem Schreiben geht es um einzelne Rechnung und natürlich jede Rechnung hat Geschäftsgebühr von 54 €. Als ich fragte Inkassobüro, warum sind 2 Rechnungen nicht in einem Mahnauftrag erfasst worden, so erklärten sie mir, dass beide Rechnungen mir verschiedenen Datum müssen getrennt gemahnt. Stimmt das ?

  25. sudabeh sagt:

    Mit dieser Vorgehensweise bin ich stets gutgefahren

    Setz den Inkassoladen schriftlich in Verzug 😉

    ” Sehr geehrtes Inkassobüro

    Mit Ihrem Schreiben vom z.b xx.xx.2015 werde ich erstmalig von einer angeblich offenen Forderung Ihres Auftraggebers xy in Kenntnis gesetzt
    Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
    Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
    das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
    Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten ” Prüfbericht ” mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
    Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
    Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.”
    …………………………….
    Anmerkung :
    Wenn die Forderung mit einer Einrede behaftet ist, hat der Verbindungsnetzbetreiber verschiedenes zu tun. Dazu gehört auch eine technische Prüfung nach § 16 TKV. Diese kann nicht vom Verbindungsnetzbetreiber selbst vorgenommen werden, sonder muss in den allermeisten Fällen bei der Telekom in Auftrag gegeben werden. Allerdings muss das Prüfprotokoll erst auf Verlangen vorgelegt werden. Es ist der Nachweis, dass die Gebührenerfassungsgeräte und die Verbindung bis zur Schnittstelle, an der Dein Netzzugang liegt, zum Zeitpunkt der Einwahl in technisch einwandfreiem Zustand waren.

    Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben. Sollte keine technische Prüfung (trotz Aufforderung des widerspruchführenden Kunden) erfolgen, besteht theoretisch keine Zahlungsverpflichtung…..

    Das AG Waiblingen ( AZ 8 c 2472/04 )hatte darüber zu entscheiden, wann ein Netz-Betreiber ein technisches Prüfprotokoll nach § 16 Abs.3 TKV vorzulegen hat, wenn er die Bezahlung von Telefon-Entgelten verlangt.
    Ein verspätetes Prüfprotokoll nach § 16 TKV gilt somit als nicht vorgelegt. Der Netz-Betreiber hat keinen Anspruch auf Begleichung der Telefonrechnung.

    Das AG Tostedt ( AZ 3 C 399/ 05 ) hat entschieden, dass ein Telefon-Anbieter nur dann einen Vergütungsanspruch hat, wenn er auch den nach § 16 Abs.3 TKV erforderlichen Prüfbericht vorlegt.
    Tut er dies nicht, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Entgelte.

    Aufpassen

    Da das Protokoll für die Gegenseite sehr kostenaufwendig ist wird gerne getrickst :

    1. Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i

    2. Einge Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die Gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) – was aus bekannten Gründen nicht möglich ist
    __

  26. christine sagt:

    Habe eine Rechnung von dem tollen Inkasso Büro bekommen Hanse Inkasso von einem Herrn Siewert.
    Firma Nexnet fordert 1,99 euro,.von 2013 im 7.5.13 verzugszinsen0,16
    Verzugszinzen auf Hauptforderung5,00
    Inkassokosten 27,00euro
    Ermittlungskosten nix und Gutschriften usw.nix
    zusammen also34,15 Gesamtforderung per 13.3.2015
    Ich weiß zwar nicht warum man da zwei Jahre braucht für so eine Rechnung aber das hat wohl Strategie.Jetzt habe ich die Firma mal im goole geprüft und die ist bekannt mit Mahnbriefen und Inkassogeschichten.

  27. GBF Teilnehmer sagt:

    Kurze Info in die Runde
    Seit dem letzten 50 % Kulanzangebot wegen der angeblich noch offenen Inkassogebühren Anfang Januar von Credit Reform nichts mehr gehört
    Scheint also zu stimmen das das nur heiße Luft war und die Gebühren nicht weiter bei Nichzahlung verfolgt werden

  28. sudabeh sagt:

    Da bräuchte man echt mehr Infos von Dir
    Lastschriftrückläufer ?
    Was für einen Vertrag abgeschlossen ?

  29. M.Y sagt:

    Ich habe eine Frage

    Am 11.11.2014 habe ich bei Vodafone angerufen und hatte eine Frage zu meinen Vertrag daraufhin antworteten die das mein Vertrag gekündigt wäre weil nie ein sepa lastschriftmandat ankam und das es zu Inkasso geschickt wurde jetzt ist schon der 22.02.2015 und ich habe immer noch nichts bekommen der Betrag was kommen soll ist für das Telefon eine Entschädigung von 509€ mit was muss ich noch rechnen und wird überhaupt noch was kommen

    Mit freundlichen Grüßen

    M.Y

  30. sudabeh sagt:

    Letzmalige Fristsetzung am besten per Einschreiben – Im Schreiben darauf hinweisen das den vorgerichtlichen Inkassogebühren widersprochen wurde und man deshalb mit Verrechnung mit diesen gebühren auch nicht einverstanden ist

    Das gerichtliche Mahnverfahren ankündigen falls es zu keiner Zahlung kommt

  31. sudabeh sagt:

    Aber wie bereits geschrieben, hat Immergrün mir nun die Inkassokosten in der Abschlussrechnung mit angerechnet und von meinem Guthaben also abgezogen.
    Wie kann ich drohen, damit ich dieses Geld zurück bekomme? –
    —-

    Nachweisbar den Inkassogebühren widersprechen (Einschreiben) und unter kurzer Fristsetzung ( z.b 7 Tage) die Zahlung einfordern
    Bei Nichtzahlung das gerichtliche mahnverfahren ankündigen

    Kann es sein das Immergrün kurz vor der Insolvenz steht ?

  32. Sebastian sagt:

    “Dann würde ich ganz einfach die Summe – abzüglich der nicht durchsetzungsfähigen Inkassogebühren – zweckgebunden an den Versorger überweisen”

    Das hatte ich auch so gemacht.
    Aber wie bereits geschrieben, hat Immergrün mir nun die Inkassokosten in der Abschlussrechnung mit angerechnet und von meinem Guthaben also abgezogen.
    Wie kann ich drohen, damit ich dieses Geld zurück bekomme?

    Besten Dank,
    Sebastian.

  33. sudabeh sagt:

    Die eigentliche Forderung ist unstrittig ?

    Dann würde ich ganz einfach die Summe – abzüglich der nicht durchsetzungsfähigen Inkassogebühren – zweckgebunden an den Versorger überweisen

    Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers Deine Kundennummer xyz und “Abschlußrechnung” und ” nur Hauptforderung ”

    Abgesehen davon das das Inkassobüro zum Versorger gehört ist die rechtsprechung ohnehin recht inkassounfreundlich
    http://inkassokosten.wordpress.com/

    Die wahrscheinlichkeit das diese gebühren expl eingeklagt werden ist meiner meinung nach so hoch wie die Heiligsprechung von Ozzy Osbourne;)

    Stell Dich mental trotzdem auf bettelbriefe und evtl Telefonanrufe eines Inkasso Call Agent ein

    Evtl dann nochmal posten

    lg

  34. Sebastian sagt:

    Ich war bis vor einem Monat Kunde bei Immergrün (Almado Strom) und habe meine erste Zahlung 10 Tage zu Spät getätigt und eine Zahlung zwei Tage zu spät. bei beiden Fällen habe ich eine Schreiben von einem Inkassobüro bekommen – je ca. 60,-€ (nach kurzer Recherche fand ich heraus, dass der Gründer dieser Inkassobude die selbe Person ist wie der Chef von Immergrün und auch die Adresse ist gleich)
    Nun habe ich jedes mal Einspruch eingereicht und darin betont, dass mir diese Handlungsweise sehr unseriös erscheint und ich deshalb nicht zahlen werde (da ich gelesen habe, dass ein Inkassobüro nicht von der gleichen Firma betrieben werden darf welche ihre Forderungen so geltend machen will).
    Nun habe ich gekündigt und die Abschlussrechnung bekommen und siehe da, die Inkassogebühren werden nun noch einmal mit einberechnet.

    Nun meine Frage, ist das rechtens und wie kann ich mich wehren?

    Beste Grüße,
    Sebastian

  35. sudabeh sagt:

    Lass Dir doch erst mal eine detailierte Forderungsaufstellung zukommen

    (Schriftlich einfordern)

    Du bist Östereicher ?

    Auch hier gilt die 3 Jährige Verjährungsfrist

    Nicht titulierte Forderungen aus 2011 oder früher wären verjährt

  36. Michael aus Wien sagt:

    Ich habe eine Selbstauskunft beantragt und darin wurde mir folgendes mitgeteilt:

    Offene Beträge:

    15.02.2011 € 71,30 (Zahlungsstatus in Bearbeitung)
    02.06.2010 € 164,99 (Zahlungstaus abgebucht)

    Ich wollte die zwei Beträge bezahlen und bat um einen Erlagschein.

    4 Wochen später bekam ich ein erneutes Schreiben des Inkasso-Büros mit folgenden Beträgen:

    € 720,12
    &
    € 328,82

    Ist das rechtens? Ich glaube nicht – Da bekomme ich Jahrelang nichts und dann auf einmal eine Rechnung von über 1000 Euro

    Ich bin gewillt zu zahlen da ich keinen negativen Eintrag haben will aber sicher nicht diese Abzocker-Summe.

    Wer kann mir helfen?

    LG aus Wien
    Michael

  37. sudabeh sagt:

    Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren wäre absurd

    Mit 10 € an Verzugskosten ist das Versandhaus meiner Meinung nach bestens bedient

    ICH würde die Forderung nochmal letztmalig schriftlich zurückweisen

    Z.B so

    “…Sehr geehrtes Inkasso Team – ich weise die Forderung vollumfänglich zurück – weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen – einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen – mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden – ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon ..”

  38. GBF TEILNEHMER sagt:

    Es bestand eine Unstrittige Hauptforderung von ca 50 € (Versandhaus) Diese Forderung ist mehrmals angemhnt worden bis sich ein Inkassobüro (Creditreform) (plus 60 € Gebühren ) gemeldet hatte

    Habe dann die Hauptforderung im Oktober 2014 plus 10 (pauschal für mahngebühren) direkt an das Versandhaus überwiesen und die Forderung gegenüber Credit Reform schriftlich zurückgewiesen

    Seither ca 5 Inkasso Briefe mit ständiger letzter Fristsetzung wg den gebühren bekommen

    Im neusten Brief ein Kulanzangebot
    Man würde die Hälfte der Inkassogebühren erlassen bei sofortiger Zahlung

    Seh ich das richtig das anscheinend kein großes Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht ?

    (Mein Schufa score ist gut)

    Zu erwähnen ist das das Inkassobüro meine damalige Direktzahlung mit den eigenen Inkassogebühren verrechnet hat und erst als ich auf diesen Fehler hinwies dies wieder korrigiert hat

  39. sudabeh sagt:

    Ja genau – was geht es die Gegenseite an
    Es ist doch nur ein Inkasso Finanzdienstleister

    Das Einfordern von Kontoausztugskopien macht streng genommen keinen Sinn
    Die stehen mit dem Auftraggeber in Kontakt und erhalten ohnehin stets Informationen über geldeingänge 😉

    Die werden halt jetzt den geldeingang bestätigen und auf Ihre Gebühren hinweisen

    Dann wieder posten

  40. Fahima sagt:

    Hallo,

    leider zu spät, hab es schon geschickt. Warum denn nicht? Ich hab alles andere unkenntlich gemacht, wo ist dann das Problem? Einen anderen Nachweis habe ich doch nicht.

    Admin: Ich denke: Weil man grundsätzlich die Gegenseite nicht unbedingt mit mehr Informationen versorgen sollte als wirklich nötig wäre.

  41. sudabeh sagt:

    Hi !

    Meine Empfehlung :

    Den Kontoauszug NICHT ans Inkassobüro schicken !!

  42. Fahima sagt:

    So, letzten Freitag kam dann der Brief der Inkasso. Ich hatte den Betrag (64,50 EUR) am 28.11. an die Deutsche Bahn überwiesen.
    Die Forderung der Inkasso beläuft sich insgesamt auf 124,13 EUR.

    Es steht allerdings noch in dem Schreiben: “Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich geleistet haben, übersenden Sie uns bitte einen entsprechenden Zahlungsnachweis.”

    Dummerweise hatte ich bei der Überweisung vergessen, mir den Beleg auszudrucken. Aber ein Kontoauszug mit den entsprechenden Daten müsste ja eigentlich auch ausreichen. Ich bin jetzt mal gespannt, ob dann Ruhe ist, oder ob die dann doch noch mehr haben wollen.

    Viele Grüße

  43. sudabeh sagt:

    z.b so scriftlich antworten

    “…Sehr geehrtes Inkasso Team – ich weise die Forderung vollumfänglich zurück – weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen – einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen – mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden – ich untersage ausrücklich die Kontaktaufnahme per telefon ..”
    ———————————————
    Der Einsatz eines Telefoninkasso Call Agent macht aus Sicht des Inkassoladens dann keinen wirklichen Sinn mehr

  44. Fahima sagt:

    Noch eine kurze Nachfrage: Wie wimmelt man denn am besten Inkasso-Call-Agenten ab? Solange nervende Briefe kommen, geht es ja noch, aber wenn die einen dann am Telefon so zuquatschen…

  45. sudabeh sagt:

    OK – dann 70 € direkt an die DB überweisen
    Verwendungszweck :
    ” DB Kdnr xyz,Hauptforderung/Mahngebühren”

    Dann wieder posten wenn sich der Inkassoladen meldet

    Lies auch mal hier :http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
    (urteile runterscrollen)

    Die Gebühren werden mangels EErfolgsaussichten zwar nicht zwar nicht expl eingeklagtaber man sollte sich mental auf nervende Briefe einstellen

  46. Fahima sagt:

    Nein, es ist kein Lastschriftstorno. Ich war der felsenfesten Überzeugung, ich hätte letztes Jahr bei der Bestellung der bahncard einen Lastschriftauftrag gegeben, als ich mich gestern bei meinem Konto der dt. Bahn einloggte, habe ich unter Zahlungsmodalitäten gesehen, dass ich wohl per Kreditkarte bezahlt habe, welche inzwischen aber ungültig ist. Kann mich überhaupt nicht daran erinnen, habe auch keinen Nachweis da, aber möglich ist es schon.
    Ja, in den 64,50 Euro sind Mahngebühren enthalten. Das war der letzte Brief, der kam.
    Ich bin so unschlüssig, soll ich einfach den Betrag auf 70 Euro aufrunden und gut ist? Müsste ich dann nicht doch danach noch ein Schreiben schicken und erklären wie es zu dem Betrag und überhaupt zu dem Ganzen kam? Vielleicht am Ende dann “…da ich bisher noch kein Schreiben von der Inkassoagentur bekommen habe, gehe ich davon aus, dass Sie die Forderung noch nicht an das Inkassounternehmen weitergeleitet haben…”

    Oder doch noch mal bei der Bahn anrufen? Ich möchte keine größeren Schwierigkeiten oder womöglich dann noch eventuell auftretende Anwaltskosten o.ä.
    Ach, ich ärgere mich so über meine Schusseligkeit!

  47. sudabeh sagt:

    Handelt es sich um einen Lastschriftstorno ?

    Sind in den 64,50 bereits interne DB Mahngebühren enthalten ?

    Falls nein dann nochmal ca 5 € (2 Briefe a 2,50 ) dazurechnen

    ( Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben )

    Ebenfalls die Verzugszinsen dazurechnen
    (gerundet ca 1 € )

    Handelt es sich um einen Lastschriftrückläufer dann noch mal gerundet 5 € dazurechnen ( siehe dazu auch Landgericht Potsdam Az. 2 O173/13 )

    Die Gesamtsumme unangekündigt zweckgebunden (DB Kundenummer xyz und “Nur Hauptforderung” im Verwendungszweck des Ü Trägers) direkt an die DB überweisen (nicht ans Inkasso)

    Nicht beim Inkassobüro anrufen und erst reagieren wenn sich die Inkassobude bei Dir meldet

    Dann am Besten noch mal hier posten

    Die Gebühren des Inkassobüros lassen sich bei geschickter Vorgehensweise leicht einsparen

  48. Fahima sagt:

    Hallo,

    ich besitze seit ca. einem Jahr die Bahncard, welche automatisch Ende August verlängert wurde. Ich war aber inzwischen umgezogen, so dass sämtliche Briefe an die alte Adresse (von meinem Bruder) geschickt wurden, da ich es versäumte, meine Adresse online bei der Deutschen Bahn zu ändern.Ab und an brachte mein Bruder mir einfach die Briefe mit. Als mein Bruder mir die neue Karte brachte, dachte ich gar nicht daran, dass ich den Betrag überweisen muss, irgendwie meinte ich, das wird dann wohl von meinem Konto abgebucht. Ich kann mich auch bis jetzt überhaupt nicht daran erinnern, dass ich letztes Jahr per Rechnung bezahlte, da ich eigentlich immer alles per Bankeinzug mache. Die erste Zahlungsaufforderung kam nun am 23.08.14 per email, welche ich aber leider übersehen hatte. Am 6.10. kam dann nochmals eine Zahlungserinnerung und am 20.10. dann eine Mahnung. Beide Briefe waren bis heute noch bei meinem Bruder, sie erschienen ihm wie Werbung und somit machte er die Briefe auch nicht auf.
    Heute rief ich dann bei der Dt. Bahn an wegen einer Zusatzkarte, da fehlten noch Angaben. Am Ende des Gespräches fiel dem Mitarbeiter auf einmal auf, dass ich da noch Schulden hätte, das sei aber bereits an die Inkasso weitergeleitet worden. Ich solle mich bitte an die Inkasso wenden, und jaaaaa nicht den Betrag direkt an die Dt. Bahn überweisen.
    Als ich eben extra zu meinem Bruder gefahren bin, habe ich aber ausser den beiden Mahnbriefen der Dt. Bahn nichts gefunden, d.h. die Inkasso hat sich noch gar nicht gemeldet, somit weiß ich auch nicht, wie hoch die Forderung ist. Der ausstehende Betrag an die Dt. Bahn beträgt 64,50.
    Meine Frage ist nun: Soll ich einfach den fehlenden Betrag an die Bahn direkt überweisen mit einem Schreiben, dass ich die Mahnungen wg. dem Umzug erst heute bekommen habe (von Inkasso hab ich ja noch gar keine Benachrichtigung), oder aber soll ich die Inkasso-Agentur anrufen, deren Tel.Nr. ich von dem Bahnmitarbeiter bekommen habe, und irgendwie versuchen, die Sache zu erklären?

  49. sudabeh sagt:

    OK – Dann schieb trotzdem das obige Schreiben nach – damit widersprichst Du der Verrechnung Deiner Zahlung mit den Inkassogebühren

    Am besten per Einschreiben und vorab per email und fax

    Wie gesagt : Böse Briefe kommen trotzdem :

    http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

    Ist etwas kurios :
    Ein Inkassobüro schaltet ein anderes Inkassobüro ein

  50. Rasch sagt:

    @sudabeh:Vielen Dank für die rasche Auskunft! 🙂

    Nun ist es leider so, dass ich die Hauptforderung direkt an das Inkassounternehmen überwiesen habe und nicht an den Gläubiger, da mich die Übernahme durch den neuen Gläubiger zusehends verwirrt hat. Könnte ich in einem möglichen Verfahren glaubhaft machen, das ich mit der Zahlung lediglich die Hauptforderung begleichen wollte und nicht Absicht hatte, die Inkassogebühren zu bezahlen? Ich habe der Zahlung der Gebühren in einem Schreiben an das Inkassounternehmen bereits widersprochen.

  51. sudabeh sagt:

    @ subadeh: Herzlichen Dank für die kompetente Betreuung dieser Rubrik !!! –
    ————-
    Danke für die Blumen – es macht mir auch Freude 🙂

  52. sudabeh sagt:

    @agbes b

    Lastschriftrückläufer ?

    Es wäre kein fehler die 70 € plus z.b 10 € (RLS Kosten) direkt auf dein paypal Konto zu überweisen )nicht ans Inkassobüro)

    Die Media Finanz Gebühren würde ICH – wäre ich an deiner stelle – nicht zahlen

    weil

    Laut IFF (infobrief 18 und 19/2012).sind Inkassogebühren im Zusammenhang mit Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter………nicht durchsetzungsfähig
    ……Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst.
    Quelle

    http://www.iff-hamburg.de

    Ich würde nach der Zahlung die Forderung gegenüber dem Masseninkassoladen schriftlich unter Anheimstellung des Rechtsweges schriftlich zurückweisen und mich mental auf einige böse briefe einstellen

  53. sudabeh sagt:

    @Rasch : Dürfen die das?
    —————–
    “Dürfen” geht in der Inkassobranche immer 😉

    Der Forderungsinhaber kann intern verrechnen wie er Lust und laube hat

    Mit der Zahlung an den Gläubiger direkt bist Du allerdings meiner meinunbg nach aus dem Schneider

    ICH würde – wäre ich an Deiner stelle – wie folgt schriftlich antworten

    “Sehr geehrter Inkassoladen,
    Mit der Verrechnung meiner an xy getätigten Zahlung von xy € mit Ihren Inkassogebühren bin ich nicht einverstanden
    Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück
    Einen gerichtlichen mahnbescheid werde ich widersprechen
    Weitere briefe Ihres hauses sowie Ihrer vertragskanzlei werden zu keiner zahlung führen. Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon. Ich untersage die Weitergabe meiner Daten gem BDSG ”

    Stell Dich mental trotzdem auf einige böse briefe ein

    Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren halte ich für extrem wenig wahrscheinlich

    @ subadeh: Herzlichen Dank für die kompetente Betreuung dieser Rubrik !!!

  54. agbes b sagt:

    Hallo..
    Ich bekamm per mail dies zugesendet.Leider habe ich die Rechnung von 70€ ergessen.Ich war lange im Krankenhaus.. Die Gesamtforderung ist super hoch..Was muss ich bezahlen?

    mediafinanz Inkasso..wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 24.09.2014 mitgeteilt haben, hat uns die Firma PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. am 10.08.2014 mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie schulden unserem Mandanten aus

    Kaufvertrag über Warenlieferung/en spätestens seit dem 10.08.2014

    einen Betrag in Höhe von 70,41 EUR. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Wie Ihnen bereits mitgeteil wurde, ist die Forderung von der Firma Jafari & Schilling (www.parfuemfuerdich.de) an PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. abgetreten worden. Leider haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

    Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
    Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 70,41 EUR
    bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 19,00 EUR
    Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 45,00 EUR
    Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 9,00 EUR
    ———————————————————
    noch offener Gesamtbetrag (Stand: 05.11.2014): 143,41 EUR

    Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 143,41 EUR ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 314466004 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.

    Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

    Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.

    Mit verbindlichem Gruß
    mediafinanz AG, Abteilung Mahnbescheid

    mediafinanz AG

    Registriert und zugelassen
    vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück
    nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
    ———————————————————-
    Weiße Breite 5
    49084 Osnabrück
    Telefon: +49 (0)541 2029-173
    Telefax: +49 (0)541 2029-183
    E-Mail: team3@mediafinanz.de
    Internet: http://www.mediafinanz.de

    Vorstand: Mathias Berg, Nadin Wöstmann

  55. Rasch sagt:

    Hallo, werde auch von einem Inkassounternehmen genervt, das Zahlungen einfordert, von denen der Gläubiger selbst ein Inkassounternehmen ist, welches die Forderungen bereits vom ursprünglichen Gläubiger abgekauft hat. Habe die Hauptschuld, aber nicht die Inkassokosten beglichen, nun behauptet das Inkassounternehmen aber, dass sie die Gebühren zuerst tilgen und somit nur ein Teil der Hauptschuld beglichen sei. Dürfen die das?

  56. sudabeh sagt:

    Inkassoschreiben oder Anwaltsschreiben ?

    Lastschriftrückläufer ?

  57. Tobi sagt:

    Hallo.

    Habe heute diese Inkassoauflistung bekommen und bin mir nicht sicher ob diese nicht zu hoch ist.

    Summe Hauptforderung: 59,70€
    Zinsen: 0,37€
    Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG: 58,50€
    Pauschale Post-/Telekommunikation 7002 VV RVG: 11,70
    Mahnspesen des Gläubigers: 15,00€
    _________________________
    Gesamtforderung: 145,27€

    Kann es wirklich sein das eine Forderung fast 2,5mal so hoch ist als die Ausgangsforderung?

  58. sudabeh sagt:

    Zu früh gefreut

    Überweis einfach das zuviel erhaltene Geld zweckgebunden zurück

    Nicht ans Inkassobüro sondern an den Gläubiger direkt auf sein Konto

    Hat der Gläubiger vorher Mahnungen geschickt ?

  59. Angelique sagt:

    Ich bestellte für mein Auto neue Scheinwerfer und schickte sie zurück. Danach musste ich ewig auf mein Geld warten es kam aber doppelt. Doch wir dachten das ist bestimmt eine Entschädigung. Heute kam ein Schreiben eines Inkassobüros in höhe von 243,88€ muss ich dies ohne Mahnung oder Forderung überhaupt bezahlen denn ohne Mahnung ist das ja nicht rechtens.

  60. Silvia sagt:

    Hallo.

    Und zwar habe ich eine Frage. Ich habe einen Brief bekommen und weiß jetzt nicht, ob das auch zur Abzocke gehört. Und zwar von der Fülleborn-Rechtsanwaltsgesellschaft. Angeblich wurde eine Lastschrift von der Fa. Tlecash GmbH & Co. KG (Mayersche Buchhandlung) am 2.4. eine ec-Lastschrift zurück gegangen. Ich habe dieses Jahr bei der Mayerschen jedoch nichts gekauft, sondern Mitte letzten Jahres. Und ich habe auch da nie mit ec-Karte bezahlt oder per Internet bestellt. Es ist auch verwirrend, dass die Lastschrift am 2.4. nicht eingeläst wurde und am 4.4. schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Ich hatte dementsprechend auch keine Mahnungen.

    Hauptforderung: 38,98€ + 3,00€ RLS-Gebühr

    Hauptforderung: 38,98€
    vorgerichtliche Mahnkosten: 8,00€
    Inkassokosten: 27€
    Kontoführungsgebühren: 0,00€
    Ermittlungskosten / Vergleichskosten: 37,50€
    Rücklastschrift / sonst. Gebühren: 0,00€
    Verzugszinsen: 1,64€
    RA-Gebühr: 18,00€
    Gutschrift: 35,00€
    Gesamtforderungen: 96,22€

    Das ich schon etwas gezahlt hätte, ist mir dahin gehend auch nicht bekannt. Und ich habe auch nur bis zum 11.4. Zeit zu überweisen. Aber der Brief kam heute erst an.
    Telefonisch gibt es leider auch nur eine kostenpflichtige Nummer, die mir als Hartz-IV-Empfänger zu teuer ist.

    Wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte, was ich nun machen kann.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Silvia

    Admin: Also: ich bin fast sicher, dass das Abzocke ist. Aber du musst trotzdem was tun. Schick ihm eine Mail an die im Impressum hinterlegte Adresse info@ra-fuelleborn.de. Ich würde dann eine Karte per Einschreiben schicken an

    Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Postfach 26 13 54
    20503 Hamburg

    auf der steht, dass du die Forderung nicht anerkennst. Dann bist du für eine Investition von 3 Euro aus allen Sorgen raus. Ob das Abzocke ist oder nicht stellt sich im Anwaltskontakt nicht. Du musst auf jeden Fall reagieren. Allerdings kommt mir die Kostenaufstellung in dieser Form sehr bekannt vor. Könnte sein, dass Herr Fülleborn mit dieser Sache gar nichts zu tun hat. Außerdem müsstest du zu diesem Zeitpunkt doch auch was in den Kontoauszügen haben, falls eine Lastschrift zurück gegangen sein sollte.

    Bitte halte mich da auf dem laufenden!

    LG usch

  61. sudabeh sagt:

    Kannst Du Dich noch bei paypal einloggen ?
    Hauptforderung von 5 € ist unstrittig ?

    Die Gebühren des ext Inkassobüros kannst Du Dir ersparen denn diese werden nicht eingeklagt

    Quelle

    http://www.iff-hamburg.de

    Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

    Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter………

    ……Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst. Ist der Verbraucher zahlungsunwillig, wäre seine Einschaltung sogar sinnlos und damit nicht erforderlich………

  62. Julia sagt:

    Hi ich habe nun wegen 5 Euro nen Inkassobrief bekommen. Wegen Paypal. Die haben wohl Emails als Mahnungen geschickt, die ich aber nie erhalten habe da mein emailaddy gehackt wurde….

    Nun wollen die vom Inkassobüro wegen 5€ Forderung!!!

    Inkassovergütung: 32,40
    Zinsen: 0,04

    Finde das krass übertrieben was kann ich dagegen tun?

  63. Chris sagt:

    Vielen Dank ,

    Ich werde mich erstmal nach deiner Empfehlung richten …

    Lg Chris

    Ich geb auch ne Rückmeldung ab 😉

  64. sudabeh sagt:

    Bin EX Inkasso MA

    Diese Vorgehensweise ist typisch im Masseninkassogeschäft 😉

    Ein großer Teil der Gebühren lassen sich bei geschickter Vorgehensweise einsparen denn die Rechtsprechung ist nicht sehr inkassofreundlich

    ICH würde gerundet 70 € unangekündigt und zweckgebunden an Amazon ( nicht ans Inkassobüro)überweisen
    Verwendungszweck : Deine Amazon kdnr.und “Nur Hauptforderung”

    Stell Dich auf einige nervende Briefe des Inkassoladens ein :

    http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

    Vorgehensweise und Rechtsprechung

  65. Chris sagt:

    Hallo,

    ich hab da auch so einen Sache, wie so oft etwas bei Amazon bestellt, wie immer in Gedanken noch ist Geld auf dem Konto also wirds schon passen.

    Falsch gedacht, Amazon buchte erst Tage um nicht zu sagen über 1 Woche später ab , als es schon wieder nicht so rosig aussah! Rückbuchung, 1.+2. Mahnung, man kennt den Werdegang. Noch nicht ganz flüssig aber mit dem Wissen am nächsten Tag ist wieder Geld vorhanden rief ich ich also bei Amazon an und bat um die Summe des aktuell geschuldeten Wertes. Dort konnte man es mir nicht sagen, dass was sie mir sagen konnten war – es kümmerte sich nun ein Inkassounternehmen drum, sie könnten mir aber die nummer geben um dort eventuell etwas zu erreichen…! Ich erreichte nichts Tagelang, plötzlich nach einer Woche und unzähligen Versuchen – endlich jemanden dran! Man könne mir aber nichts sagen, schliesslich habe ich noch keine Post bekommen in der ein aktenzeichen stehe usw… ich solle warten bis ich post bekomme! ich wartetet wieder 5 tage vergingen! nun bekam ich ein schreiben und solle
    Hauptvor.: 58,83€
    5,00Prozentpunkte über Basiszins bis 15.11. : 0,17€
    Vorgerichtlichen Mahnauslagen: 6,00€
    Inkassovergütung : 54,00€

    Gesamt 119,00€ (welch passend runde summe)
    zahlen!

    Ich bin ALG 1 Empfänger! Ich würde ja soweit Bezahlen aber mit der Inkassovergütung bin ich ganz und gar nicht einverstanden!

    ist es tatsächlich rechtens?!

  66. sudabeh sagt:

    Man könnte in so einem Fall auch den “TFFFFF” zum Einsatz bringen und den Inkassoladen mit unangenehmer Arbeit beschäftigen 😉

    Ist kostenlos – geht online und dauert nur wenige Minuten

    Und der Landesdatenschutzbeauftragte schaltet sich bei Nichtreaktion ein

    Ebenfalls kostenlos

    Es funktioniert wirklich

  67. Anna sagt:

    Hallo zusammen,

    bei einem Inkassoinstitut gibt es über mich einen Eintrag aus dem Jahr 2009 über einen beantragten Mahnbescheid.

    Diesem Mahnbescheid und auch der Forderung hatte ich sowohl beim Gläubiger als auch dem Mahnbescheid bei Gericht Widerspruch bzw. Einspruch eingelegt.

    Dies ist also eine strittige Forderung. Nach dem Widerspruch wurde seitens des Gläubigers keine Klage eingereicht noch weitere Schritte unternommen.

    Abgesehen davon, dass die Forderung, wenn sie gerechtfertigt wäre, was sie nicht ist, mittlerweile laut meiner Rechnung verjährt ist, darf ein Inkassoinstitut sie überhaupt´listen, obwohl es eine strittige Forderung ist?

    Falls ja, wann muss diese gelöscht werden und wie geht man da am besten vor?

    Lieben Dank!

    Admin: Solche Einträge sind nur relevant, wenn Sie bei der Schufa stehen. Hier kannst du Einsicht in dein Register fordern und etwas unternehmen wenn nötig. Inkassobüros sind private Firmen, lass die doch Listen führen bis sie grün werden, wen juckt das?

  68. suadabeh sagt:

    Tut mir leid – habe das nicht mehr verfolgt bzw verschlafen. Hier gibts anscheinend auch keine wirkliche Forenbetreuung

    Nur zur Info zu Deinem letzen satz

    Gibt auch jede Menge Inkassofirmen welche selbst mangels Kunden und Umsatz erhebliche Probleme haben

    Admin: Das Thema hatten wir schon mal – wir haben nun mal grundsätzlich andere Meinungen von Forenbetreuung. In Foren kommt der Input aus der Diskussion, nicht aus der Leitung, sonst wäre es ein Beratungsportal und würde Geld dafür verlangen und mich demn Regeln der Rechtsberatung unterwerfen. Wenn du betreuen willst, dann mach halt.

  69. Manfred sagt:

    Stimmt, hätte ich mal. Zu verstehen ist im Nachhinein für mich nur nicht. Der GVZ wollte 300,00 und 21,10 € Die Hauptforderung war 472,17€

    Konnte nicht zahlen, zwei Wochen später, die Kontopfändung in Höhe von 856,65€. Ich habe darauf hin, mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung vereinbart.

    Aber auch ein Urteil und Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht.

    Nur im Ratgeber Schulden steht:

    Gibt es ein Urteil oder einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid, darf das Inkassobüro keine Kosten verlangen.

    Und dar das Inkassobüro keine Kosten verlangen “darf”

    Habe ich noch zu Zahlen 260,21€ macht am ende 1038,99€ Gesamt.

    Das ich diese SCHULDEN bezahlen muß und auch werde,ist klar.

    Das ende vom Lied, Sollte mich einer Fragen: Was wirst du mal im nächsten Leben werden?Inkassobüro Inhaber” ich mach aus “Arm” “Reich”

    Neue Schulden zu machen ist nicht die feine Art, die alten Schulden auszugleichen.

    George Washington (1732 – 1799)

  70. suadabeh sagt:

    Da müsste man mal eine detailierte Forderungsaufstellung sehen

    Hier kommt aber wahrscheinlich jede gegenehr zu spät da Du gegenüber den Kosten keinerlei Rechtsmittel eingelgt hast

  71. Manfred sagt:

    Hallo,

    ein Inkassounternehmen forderte mit Besuch vom GVZ, anfängliche am 05.11.2011 HF 472,17€
    Konnte es anfänglich nicht Zahlen.

    Es dauerte nicht lange, da hatte ich dann die Kontopfändung am 28.06.11 in Höhe von 856,65€
    Ich konnte aber eine Ratenzahlung von 50,00€ monatlich vereinbaren.
    Wo mir dann auch gleich 100,00€ drauf geschlagen wurde. Also = 956,65€

    Jetzt habe ich mir eine Kontoliste vom Inkassounternehmen zukommen lassen. Und steig nicht mehr Durch.

    Gesamtkosten 323,85€
    anfängliche HF 472,17€

    Meine bisher geleisteten Zahlungen,
    nach einer Ratenzahlungsvereinbarung (a. 50€ raten) 778,78€

    unverzinsliche kosten 323,85€
    Hauptforderungszinsen 242,97€

    Noch zu Zahlen 260,21€ macht am ende 1038,99€ Gesamt.

    Inkl. Inkasso und GVZ-Kosten.

    Ist es nicht etwas zuviel an zinsen und der gleichen?

  72. suadabeh sagt:

    Ja
    Dein Rechtsanwalt hat recht
    Eine Klage expl wg vorgerichtlichen Inkassogebühren wäre absurd
    Schläft irgendwann ein

  73. Fragesteller sagt:

    Hallo Bei mir ist 2009 eine Lastschrift von ca 28 € zurückgegangen (EC Zahlung)

    Das Inkassobüro Infoscore hat sich 3 Wochen später gemeldte mit rund 54 € Gebühren

    Auf Empfehlung eines Anwalts habe ich die die Hauptforderung zusammen mit 10 € Gebühren an den Lebensmittelhändler überwiesen und das Inkassoschreiben ignoriert.

    Es folgten mehrere Inkassoschreiben wegen den Inkassogebühren und auch ein Schreiben eines Anwalts .

    Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist Ende 2009 ebenfalls gekommen

    Dem Mahnbescheid habe ich damals widersprochen

    Der Rechtsanwalt von Infoscore hat mich anschließend aufgefordert den Widerspruch zurückzuziehen da es sonst teuer für mich kommen würde

    Hab ich aber nicht gemacht

    Die Sache schien beendet

    Jetzt – nach 15 Monaten (!!) – meldet sich erneut das Inkassobüro und fordert die Gebühren

    Seh ich das richtig ? Man hätte doch schon damals nach meinem Widerspruch klagen können ?

    Warum hat man das damals nicht gemacht ?

    Oder ist das nur ein letzter Versuch des Inkassobüros an die Gebühren zu kommen ?

  74. sudabeh sagt:

    Inkassofirmen profitieren von der Unkenntnis
    (komme aus der Branche)

    Wie hoch war die eigentliche Forderung ?

  75. Jessica W. sagt:

    Hallo ich sollte ans Inkasso ca 47 € zahlen bis ende Januar habe ich auch gemacht. in der Zeit kamen aber weitere Zinsen druaf was ich aber nicht wusste. Dann war die Forderung 49 Euro. Ok hab ich halt 3 euro noch überwiesen. Leider habe ich aber dabei vergessen das Aktenzeichen anzugeben. Die haben dann das Geld zurückgebucht und wollen jetzt insgesamt einen Betrag von ca. 82 Euro haben. Ist sowas zulässig?

  76. sudabeh sagt:

    M

    Die gebühren wären ohnehin nicht durchsetzungsfähig gewesen

    http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

  77. muchahad sagt:

    Hallo zusammen,
    —NIE MALS UNSITTLICHE INKASSO BETRÄGE BEZAHLEN!!!—

    ich wurde von einem Inkasso Unternehmen abgemahnt, nach dem Eplus vergessen hatte, mir Kosten für eine Rufnummernmitnahme zu berechnen.

    Die kosten von Eplus beliefen sich auf 25 Euro.
    Das Inkasso Unternehmen hat dann noch mal das 200 fache drauf gerechnet.

    —-
    87 Euro.

    Nach einem Anruf, wurde ich von einer unfreundlichen Frau abgekanzelt, ich sollte alles überweisen.
    Ich habe darauf hin 25 Euro (Hauptschulden) + Spesen und Kosten für Porto an das Inkasso Unternehmen überwiesen (40 Euro), und auf der Überweisung erklärt worum es sich hierbei handelt.

    Heute habe ich eine weitere Mahnung erhalten, mit der Aufforderung die restlichen 45 Euro innerhalb von 5 Tagen nachzuzahlen.

    Ich habe darauf hin erneut bei dem Inkasso Unternehmen angerufen und gesagt, dass die 40 Euro so abgemacht waren. Darauf hin hat der Herr am Telefon den Fall abgeschlossen.

    Was lernt man daraus?
    Nie unsittliche Beträge bezahlen!

    Liebe Grüße
    M

  78. Lars K. sagt:

    Vielen Dank für die Nachricht,

    ich habe es jetzt so gemacht und hoffe, dass das damit irgendwann erledigt ist.

    Danke und beste Grüße

  79. sudabeh sagt:

    Ich komme aus der Branche

    Kurz und knapp :

    Überweise die Hauptforderung plus pauschal 7,50 unangekündigt und zweckgebunden ( nur Hauptforderung ) auf das Konto der Online Abotheke – Handelt es sich um eine Rücklastsc hrift nochmal 6 € draufsatteln

    Schläft aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung ein

    2 oder 3 “böse” Briefe kommen aber trotzdem

  80. Pingback: Anonymous
  81. Lars K. sagt:

    Guten Tag,

    ich habe ein Medikament von einer Online-Apotheke bekommen, die anfängliche Rechnung von knapp 63 EUR (plus 5 EUR Mahngebühren der Apotheke) ist durch Inkasso-Forderungen nun auf 152 EUR angewachsen, das ist bald das 3-fache. Ich möchte den fälligen Rechnungsbetrag bezahlen, aber nur zzgl. der rechtlich korrekten Verzugs-, Mahn- bzw. Inkasso-Gebühren. Wie viel ist das nach 2 Briefen vom Inkasso-Büro? So richtig eindeutig geht das aus dem, was ich zu diesem Thema gelesen hab, für mich leider nicht hervor.
    Wenn ich die Forderungen begleiche, möchte ich zur Absicherung noch ein Schreiben an das Inkasso-Büro richten, in dem ich meine Aufstellung der Kosten rechtfertige. Gibt es dazu einen Vordruck?

    Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    Viele Grüße
    Lars

  82. sudabeh sagt:

    Könnte u.u ein Eigentor werden wenn der “Schuldner” den Brief retourniert mit dem Vermerk ” Empfang abgelehnt” .

    Dann eher ” Empfänger unbekannt ” und ab in den briefkasten

  83. Isolde V. sagt:

    @Bruno Müller: Was für ein hanebüchener Bockmist. Vor genau solchen “Quacksalbern” und “Wald- und Wiesen- Juristen” sollte das ehemalige RBerG schützen. Solchen Bürgern sind stattdessen nun mit dem neuen RDG in den Medien Tür und Tor geöffnet. Zurücksenden von ungeöffneten Briefen? Ha! Dass ich nicht lache! Was in jemandes postalischen Einflussbereich gelangt ist, gilt als zugestellt. Es nicht zu öffnen, ist jedermanns eigene Schuld, darauf gibt ein Richter gleich gar nichts. Aber es kommt noch viel besser: Durch das Zurücksenden á la Bruno Müller liefert der selbsternannte Verteidiger dem Gläubiger sogar noch den Nachweis, dass Schuldner Müller den Brief erhalten hatte. Wieviel eifältiger kann einer noch sein? Es ist immer Sache des Gläubigers, den Zugang von empfangsbedürftigen Schreiben nachzuweisen. Das kann bei einfachen Briefen schwierig werden, wenn der Schuldner den Empfang bestreitet. Nicht so bei Bruno Müller, der liefert dem Gläubiger gleich den Beweis mit: Hey, ich habe eure Post erhalten, lese sie aber nicht. Super Trick! Dafür würde ich mich als Gläubiger schonmal bedanken. Kopf- In- Den- Sand- Taktik, so nennt man das, einer der Hauptursachen der heillosen Überschuldungen und Insolvenzen von Privathaushalten: Irgendwann wird Post nur noch gestapelt aber nicht mehr gelesen oder aber gleich weggeschmissen. Oder, wie selten dämlich bei Bruno Müller, sogar an den Gläubiger zurückgesandt. *facepalm*

    Und seit wann hemmen Strafgsachen Zivilsachen? Was ist das für ein schwachsinn? Einen Zivilrichter interessiert es nicht die Bohne, was in derselben Zivilsache für ein Strafverfahren läuft. Wenn ein Zivilgericht angerufen wird, das Bestehen oder Nichtbestehen einer Forderung zu prüfen, dann tut es das. Dabei wird auch das Zustandekommen inzidenter geprüft, da davon abhängen kann, ob eine Forderung überhaupt wirksam begründet werden konnte. Umgekehrt gibt das Zivilgericht beim Vorliegen und Erkennen von Offizialdelikten die Zivilakte dann auch zur zuständigen Staatsanwaltschaft ab, falls nötig. Aber das zivilrechtliche Urteil existiert unabhängig neben einem strafrechtlichen Urteil. Die Richter sind unabhängig. Daran ändert sich nichts. Die Urteile können sich sogar widersprechen. das tut nichts zur Sache. Jeder Richter kann zu einer anderen Auffasssung gelangen,. weswegen den Zivilrichter die Meinung des Strafrichters auch nicht zu interessieren braucht. Allenfalls kann ein Urteil eines untergeordneten Gerichts überprüft werden durch ein Rechtsmittelgericht, allerdings auch nur, wenn Rechtsmittel zugeelassen wurden, anderenfalls man zuerst die Nichtzulassung des Rechtsmittels im Wege der Beschwerde anzugreifen hätte.

    Wenn jemand einen Prozess scheut, dann deswegen, weil man Leute ohne Geld in den taschen nicht zu verklagen braucht, da man die eigenen Anwaltskosten am Ende selbst zu begleichen hätte und auf seinem Schadensersatzanspruch sitzen bliebe, da auch Vollstrteckungen gegen mittellose Schuldner nur zeit- und kostenintensiv sind. Solche Kosten hat Schuldner zwar ebenfalls zu bezahlen, aber wovon, wenn er vorher schon nicht zahlen konnte. das nennt man unter Kaufleuten und Jusisten “gutes Geld schlechtem hinterherwerfen”. Nichts weiter. Wer ohne zu mahnen ein Inkassobüro beauftragte, trägt dessen Kosten selbst, wer trotz Mahnung nach dem (erfolglosen) Inkassobüro doch noch den Rechtsanwalt beauftragt, zahlt ebenfalls selbst die bereits angefallenen Inkassogebühren, und wenn Schuldner am A**** der Welt wohnt gesehen vom Gläubigersitz, überlegt man sich auch dreimal, ob man sich das wirklich antun will. Und DESHALB – nicht wegen zurückgesendeter Briefchen oder widersprochener Mahnbescheide – verzichtet selbst der rechtmäßige Gläubiger auf rechtsverfolgung, wenn sie ihm zu teuer erscheint, selbst, wenn er Erfolg haben würde, denn was will er mit einem Titel gegen einen Habenichts?

    Wesweegen unrechtmäßige “Gläubiger” es nicht auf ein Zusammentreffen mit Vertretern der Justiz ankommen lassen, dürfte selbsterklärend sein und hat ebensowenig etwas mit zurückgesendeten ungeäffneten briefen zu tun, sondern mit der gerichtlichen Beweisbarkeit der behaupteten Forderungen im Allgemeinen. Zurückerhaltene Briefchen vom Schuldner mit dessen hämischen handgeschriebenen zeilen auf dem ungeöffneten Brief sind sogar willkommen, liiefern sie doch wenigstens schonmal den Beweis des Zugangs von Mahnungen und Rechnungen, wenn in ihnen auch zugleich ein Widerspruch gesehen werden kann, weswegen die Einschaltung eines Inkassobüros schon wieder ausscheidete, wollte man es als Gläubiger am Ende nicht selbst bezahlen müssen. Also gleich zum Anwalt, heißt die devise. Aber auch den zahlt man selbst, wenn Schuldner nicht zahlen kann und mittlelos ist. Bestenfalls kann man 30 Jahre lang den Schadensersatzanspruch aus dem Kostentiel gegen die arme Wurst versuchen zu vollstrecken. Zumindest bleibt der Schuldner in der Schufa gebrandtmark,t für 30 Jahre, solange man gegen ihn vollstreckt. Nachhaltiger kann sich auch ein Schuldner kaum selbst Steine im Leben in den Weg legen. Aber wer hat schon Zeit für solche Diebe derselben? Und das gilt natürlich für beide Seiten, auch die der behaupteten Gläubiger mit ihren erfundenen Forderungen. Auf den Aleuten ist der Zeitdiebstahl strafbar. Die haben’s erkannt.

  84. Sudabeh sagt:

    Es war aber nun mal kein RA involviert sondern “nur” ein ext Inkassodienstleister !
    Hätte der GL den Forderungseinzug von anfang an an einen RA abgegeben dann wären diese gebühren im Verzugsfall vom Schuldner zu tragen gewesen.
    So gesehen ist die Abgabe an ein ext IB kein wirklicher Nachteil für den “Sünder” wenn er über den Sachverhalt in Kenntnis ist
    Wer ist außerdem der größere Sünder ?
    Hält sich das IB exakt ans RVG dürfte nur 0,3 Geschäftsgebühr für das Erstellen eines einfachen Briefes ohne besonderen Rechtskenntnisse verlangt werden
    ————————-
    Magst du die Google Nr. 1-Position für “Inkassogebühren” haben und ein eigenes Forum aufmachen?

    ernst gemeint oder sarkastischer Seitenhieb ?

    😉

    Admin: Ernst gemeint – für Sarkasmus bleibt hier keine Zeit

  85. sudabeh sagt:

    @Gerd
    Nicht unbedingt Glück
    ich möchte darauf hinweisen das die Gebühren des ext IBs ohnehin nicht durchsetzungsfähig gewesen wären. Anders wäre es gewesen wenn der GL ümgehend im Verzugsfall einen echten RA den Forderungseinzug übergeben hätte
    ————————————————
    @admin

    Kannst Du mir mal erklären warum der Fragesteller schriftlich, fristgemäß, nachweisfähig und ausführlich begründend dem Inkassobüro Rede und Antwort stehen sollte ? Was für weitere Kosten sollten da auf Ihn zukommen ? Ein Klage wg den Inkassogebühren
    ;-)))

    Admin: Weil ich es so machen würde wenn ich betroffen wäre – nichts anderes empfehle ich hier. 99 aller Probleme hier im Forum entstehen, weil Leute Forderungen ignorieren oder Fristen nicht einhalten und sich einfach tot stellen. Wie wäre diese Geschichte ausgegangen, wenn Gerd sich NICHT gerührt hätte? Irgendwann wäre ein echter RA beauftragt worden. Also bitte: Keine juristischen Spitzfindigkeiten hier. Magst du die Google Nr. 1-Position für “Inkassogebühren” haben und ein eigenes Forum aufmachen?

  86. Gerd sagt:

    Kurzes Update zu meinem Beitrag oben: Ich konnte dies heute Vormittag mit dem Internetversender klären. Er hat die Zahlung erhalten und den Auftrag an das Inkassounternehmen storniert. Das letztere hat mir dies heute Nachmittag auch telefonisch bestätigt. Nochmal Glück gehabt. 🙂

    Vielen Dank für Euer Feedback!

  87. Rechtsanwalt sagt:

    Hallo Andreas,
    was soll Dein Klagen? Das Urteil ist ergangen, weil Du trotz der Aufforderung des Gerichts keine Stellungnahme abgegeben hast. Der Fehler liegt daher bei Dir und nicht der Regierung. Das Gericht übersandte Dir eine mehrseitige Belehrung und wies darauf hin, dass ohne eine Stellungnahme ein Versäumnisurteil ergeht. Was soll man noch mehr tun? Wärst Du zu einem meiner Berufskollegen gekommen, hätten wir Dir vielleicht helfen können.
    Auch die Axa hatte Dir mitgeteilt, dass Du versichert bis und nicht etwa “versicherungslos”. Jeder weiß, dass die Versichertengemeinschaft nicht kostenlosen Versicherungsschutz gewähren kann.
    Dein Glaube war also mehrfach naiv und jetzt besteht die Zahlungsverpflichtung. Da hilft kein Jammern hier im Forum.
    Was tun? Ratenzahlung vereinbaren und einhalten. Das ist der einzige(teure) Weg.
    Viel Erfolg wünscht Dir
    Rechtsanwalt

  88. Andreas Richelmann sagt:

    Ich habe ein riesen Problem, im April 2009 bin ich durch schwere Krankheit in der Familie und einhergehender Pflege nicht in der Lage gewesen meinem Beruf als Handelsvertreter nachzukommen, daraus entstanden in ca 4 Monaten eine Riesen Summe roter Zahlen auf meinem Konto. Nach Verkauf aller Altersvorsorgen habe ich das Konto ausgeglichen und wurde direkt von der Bank gekündigt. Die Axa Krankenversicherung konnte nicht gezahlt werden und hat auch bis september 2009 bereits ihre Forderung eingeklagt, ca 450 EUR Gebühren auf 1000 EUR Forderung…. in einer Ratenvereinbarung wurde der Betrag abgestottert, Die Axa teilte mir nach erhalt der ersten Rate mit ich sei unzumutbar für die Versicherten, und verliere den Versicherungsschutz, lediglich lokale Notfallbehandlungen seien möglich, was immer dies bedeutet, war für mich klar ich bin nicht versichert. In den Folgemonaten teilte mir die Agentur für Arbeit mit, sie könne mich nicht versichern, solange mich keine Versicherung nimmt. Tolle sache dacht ich mir also versicherungslos…. endlich im Mai 2011 erhielt ich die erhoffte Vollzeitstelle, doch pünktlich zur Arbeitsaufnahme, meldete sich die Axa mit einer Rechnung über den gesamten Zeitraum von ca 2300 EUR wobei 177 EUR aus der Altforderung bestünden, welche ich aber ungeachtet dieser Rechnung in letzter Rate ca. 1 Woche nach erhalt der neuen Rechnung, an das Inkassounternehmen zahlte. Ich rief sofort bei der Axa an um nachzufragen, was das sei. Dort teilte man mir mit man habe keine Einsicht, denn der Vorgang sei bei Inkasso. ICh schrieb das Inkassounternehmen an, mit Widerspruch gegen den Rechnungsbetrag. Das Inkassounternehmen antwortete diese Forderung läge Ihnen nicht vor. 1 Woche Später der nächste Inkassobrief, Inkassogebühren Mahngebühren Rücklastgebühren und zinsen seit dem ersten Tag des Beitragsrückstandes nun nicht mehr was eh schon falsch war 2300 sondern ca 2600 EUR. Dem wiedersprach ich erneut. das Inkasso antwortete die Axa habe auf 60,90 EUR verzichtet und kurz darauf der Mahnbescheid. Dem widersprach ich …. natürlich, das Gericht übersendete mir nachdem ich den kompletten Fall im Widerspruch darlegte erneut die Aufforderung mich zu äußern, im naiven Glauben an das Gute, war ich der Überzeugung alle relevanten Schreiben usw, seien im Widerspruch enthalten und ausreichend. Just 2 Wochen Später das Versäumnisurteil mit einem Datum, welches garnicht einzuhalten war, darauf widersprach ich erneut. Das Amtsgericht Dieburg behauptet das Schreiben nie bekommen zu haben un ich soll nun 3400 EUR zahlen für das Verbrechervolk, was ich natürlich garnicht kann. Bin Verzweifelt und Ratlos, da ich meine Arbeit sowieso verlieren werde, da sie Pfändungen vertraglich untersagen. Und dann alles von vorne beginnt, klar ist das ein Regierungsfehler, der Selbstständigen die in die Arbeitslosigkeit / Harz 4 fallen den Eintritt in die GKK verwehrt und darum natürlich von allen Geldgeiern schamlos ausgenutzt wird und ungesehen der “Kleinen Mann” verurteilt. denn hätte der Richter auch nur 2 Sätze gelesen wäre klar gewesen das die Gebühren frei erfunden sind….. ich bin fassungslos, wenn es einen Rechtsstaat gibt sicher nicht hier! Und wehren kann man sich überhaupt nicht wie ungerecht es auch ist…

  89. Gerd sagt:

    Ich habe eine Frage:

    Ich habe am 15.8. in einem Online-Shop einen Rucksack auf Rechnung bestellt. Die per Email am 20.8. zugeschickte Rechnung sowie 10 (!) Zahlungserinnerungsemails, die alle am 14.9. verschickt worden sind, hat GMX automatisch als Spam aussortiert.

    Dies ist mir am 14.10. aufgefallen, woraufhin ich den Versender sofort angeschrieben habe. Aufgrund der Vielzahl von Emails bin ich zunächst von einem Fehler ausgegangen.

    Am 19.10. hat man mir mitgeteilt, dass der Betrag noch ausstünde, woraufhin ich ihn am 21.10. per online Überweisung beglichen habe.

    Am 25.10. bekomme ich dann ein auf 19.10. datiertes Schreiben von einem Inkassobüro. Kosten:
    + 20.08. Hauptforderung 190,89 €
    + 20.08. Nebenforderung 19,09 €
    + 19.10. Recherchekosten 14,71 €
    + 19.10. Zinsen 0,81 €
    + 19.10. Gebühren/Inkassokosten 45,00 €
    —————————————-
    Summe 270,50 €

    Muss ich das nun zahlen oder kann ich das ablehnen, da ich die 190,89 € ja bereits bezahlt habe und die Verspätung auf die Spamklassifizierung zurückzuführen ist. Eine Papierrechnung ging mir nicht zu.

    Wäre für Hinweise dankbar.

    Viele Grüße, Gerd

    Admin: Hallo Gerd, auch auf die Gefahr, dass andere hier im Forum das anders sehen: Dass mit dem Spamordner wird dir als “dein Problem” angesehen werden in einem eventuellen Verfahren. Trotzdem hast du natürlich die Möglichkeit und das Recht, die Zahlung erst einmal abzulehnen. Das musst du allerdings schriftlich, fristgemäß, nachweisfähig und ausführlich begründend tun, sonst werden weitere Kosten auf dich zukommen. Ich würde beide Seiten anschreiben, den Sachverhalt schildern. Die werden natürlich fragen, warum du am 14. Oktober nicht bezahlt hast.

  90. sudabeh sagt:

    Das hattest Du zwar nicht gefragt aber…

    Warum versuchst Du nicht einen Vergleich auszuhandeln ?

    Tenor z.b
    …Ein Familienangöriger leiht mir zweckgebunden und einmalig z.b 200 € gegen Rückgabe des Titels bzw Erledigungsschreiben ….

    Faustregel : Je schlechter Dein score desto höher die Vergleichsbereitschaft

  91. Matty sagt:

    Hallo.
    Ich habe von einem Inkasso Unternehmen gestern Post bekommen. Es handelt sich um einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 2007. Ich habe bei der ganzen Sache ein Problem mit den Kosten. Die Hauptforderung ist unstrittig und die würde ich auch bezahlen, nur die Kosten da hab ich ein Problem mit. Da ich seit 2007 nichts mehr gehört habe vom Gläubiger und nun ein Inkassounternehmen den Auftrag erhalten hat mit den unten Aufgeführten Kosten.

    Brief vom Inkassounternehmen:

    Hauptforderung: 385,97
    Zinsen 6,95 % bis zum 27.09.2012 : 159,98
    festgelegte Kosten und Kostenzinsen: 38,09
    bisherige Kosten: 110,84
    + Auslagen: 0,50

    Meine Frage sind die Kosten rechtens und tritt nicht nach 3 Jahren die Verjährung der Zinsen ein?

    Danke.

  92. sudabeh sagt:

    Das bisher detailierteste AZ zum Thema Inkassogebühren

    Gericht: AG Brandenburg
    Entscheidungsdatum: 23.07.2012
    Aktenzeichen: 37 C 54/12
    Dokumenttyp: Urteil

    3 € (!)an Inkassogebühren wurden als erstattungsfähig gesehen ;-))

    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE120014030%3Ajuris-r00&documentnumber=2&numberofresults=969&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true

  93. sudabeh sagt:

    Das mit der unerlaubten Rechtsberatung kann man umgehen in dem man sagt ” Ich würde – wäre ich an deiner Stelle – wie folgt vorgehen..etc pp ”

    Ich habe 3 Jahre bei acoreus ( Pleite : 2/2012 ) gearbeitet
    Eine Klage expl wg vorgerichtlichen Inkassogebühren hatte es in meiner zeit noch nie gegeben und war auch gem den mit dem AG abgeschlossenen Verträgen nicht vorgesehen und wurde auch dem AG nicht empfohlen – selbst wenn der Kunde im Verzug war

    In den Urteilsdatenbanken (z.b jurion) ist auch nicht ein einziges erfolgreich durchgezogenes Verfahren expl wg vorger Inkassogebühren eines ext beauftragten IBs zu finden

    lg

  94. sudabeh sagt:

    Nochmal ich

    Ich finde Du solltest Dich echt wesentlich (!!) mehr anstrengen
    Habe Deine Posts noch mal übeflogen ..

    Wenigstens die nicht durchsetzungsfähigen Kontoführungsgebühren (z.b post 44 oder 53 ) könnten Deinerseits mal moniert werden

    Selbst wenn ein Fragesteller Inkassogebühren UND RA Gebühren in seiner hier geposteten Frage auflistet ( post 50) – wird das Deinerseits überhaupt nicht erkannt (schulterzuck hoch 100 )

    Deine Empfehlungen z.b in Post 23 und post 14 können doch nicht wirklich ernst gemeint sein ????

    Zu meiner Person :
    Ich habe 3 Jahre in einem gr Inkassounternehmen gearbeitet

    @ deine Person: Dann bist du ja ein Experte und kennst dich aus. Dies ist ein Forum und wenn du meinst irgendwas wäre nicht richtig dann stelle es richtig. Vielleicht weißt du auch, dass ich gar keinen Rechtsrat geben darf und eine Aufschlüsselung einer Inkassoabrechnung in rechtlich zulässige und unzulässige Teile wäre ein nicht zulässiger Rechtsrat. Streng du dich doch mal an – würde mich freuen.

  95. sudabeh sagt:

    @Admin
    Bitte nicht allzu persönlich nehmen aber ….Gelegentlich könnte man fast den Eindruck gewinnen das der BDIU Dich hier eingesetzt hat um die User zum Zahlen der Inkassogebühren zu motivieren ;-))

    Das die Rechtsprechung nicht unbedingt inkassofreundlich ist dürfte aber bekannt sein
    Hier 3 neuere Urteile

    AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09)
    Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
    kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
    Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
    Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
    wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
    die denen des Gläubigers überlegen wären.

    AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
    …Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk

    AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich .

  96. Tobias sagt:

    achja es handelt sich um 10 euro…jetzt 90 mit allen kosten

    ca. 40 inkasso 40 bankgebühren

    Admin Hallo Tobias, ohne weitere Fakten zu kennen: Es ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Wenn die Forderung unstrittig ist, dann wird es schwer, dann solltest du zähneknirschend bezahlen. Die anteilige Höhe der Inkassokosten passt schon. Wenn die Forderung strittig ist, dann geh zum Anwalt.

  97. Tobias sagt:

    Hey,
    ich habe ohne vorherige Mahnung einen Inkassobrief bekommen. Angeblich hat eine EC kartenzahlung von vor fast 2 jahren nicht funktioniert, was denen heute auffällt. ich hab keine ahnung ob das stimmt, denke aber ikea macht sowas ja nicht aus spaß.
    nun fordert man von mir 90 euro..

    ist das gerecht?
    vorallem ohne mahnung direkt inkasso???

    bitte um schnelle antwort
    lg
    tobi

  98. Samira sagt:

    Sehr geehrter Admin

    Ich habe vor geraumer Zeit einen Handy Vertrag bei O2 abgeschlossen. Durch eine extrem Hohe Rechnung (ca 200 Euro) bin ich in Zahlungsverzug geraten.
    In einem Telefonat mit einer O2 Mitarbeiterin wollte ich eine Ratenzahlung von monatlich 20 Euro ausmachen. Die sagte mir aber, dass eine so geringe Ratenzahlung nicht vereinbart werden koenne und sie den Vorgang dann an ein Inkassounternehmen weitergeben muesse.
    Zur Hauptvorderung von 178 Euro kommen so noch:
    160 Schadensersatz (fuer O2)
    108 Euro Inkassogebuehren und
    2,50 Kontofuehrungsgebuehren, sodass ich insgesamt 440 Euro berappen muss.

    Ist das alles so rechtens?
    Besonders die hohen Inkassokosten machen mich stutzig und meines Wissens nach sind Kontofuehrungsgebuehren auch nicht zulaessig.

    Bitte geben Sie mir eine Einschaetzung.
    Vielen Dank:)

    Admin: So aus dem Bauch raus würde ich sagen: Ist zu hoch, insbesondere “Schadensersatz” wie definiert sich das denn?

  99. Daniel sagt:

    Danke für die Antwort

  100. Daniel sagt:

    Hallo an alle Gleichgesinnten,habe heut ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten.
    Die Forderung des Rechnungsbetrages ist gerechtfertigt.
    Nur die Kosten in dem ich auf Grund des geringen Rechnungsbetrages € 2,99 sehr hoch:
    Gläubigerkosten 3,00
    Inkassokosten 7,00
    Auslagenpauschale 21,00

    Sind die Kosten gerechtfertigt?
    Ich habe eine Mahnung per Mail erhalten,diese aber nicht gelesen da ich das E-Mail konto selten aufrufe.

    Admin: ich denke, dass das passt. Was man nicht vergessen darf: Der Aufwand des Forderungseinzuges ist enorm und wenn man ihn bei 1 Euro forderung auf 200 % der Forderung bemessen würde, läge man bei 3 Euro. Das spielt nicht mal die Portokosten ein. Das Verhältnis zur Grundsumme ist zwar abenteuerlich, aber für den Aufwand könnte es angemessen sein. Rechtlich zulässig ist es auf jeden Fall.

  101. kurtl sagt:

    hallo gleichgesinnte!

    habe im dez 2011 beim h&m um 25€ bestellt, aber nie ein paket erhalten oder etwas unterschrieben, im gegenteil, ich hatte mich viel mehr geärgert das h&m mir nie was geschickt hat.

    heute hatte ich einen brief von einer rechtsanwältin bekommen mit einer forderung 116,65€

    aufstellung
    saldo 26,65
    mahnspesen 20.00
    Inkassovergütung analog laut rvg 25€
    auslagen analog 5€
    Rechtsanwaltsgebühr 32,50€
    Rechtsanwaltauslagen 6,50
    Zinsen 1€

    der brief kam am 2.8.2012 an und die zahlungsfrist ist bis zum 3.8.2012 was schon sehr seriös wirkt.

    ich habe in österreich bestellt und mir schreibt eine deutsche inkasso firma, nach absprache mit h&m muss ich mich an

    Garant Inkasso GmbH
    Ziegeleistr. 34
    5020 Salzburg
    Tel.: 0662 – 4302890
    Fax: 0662 – 43028922

    diese telefonnummer gibt es nicht einmal, habe es dreimal überprüft und nichts gefunden, natürlich habe ich der rechtsanwältin und h&m den sachverhalt geschildert wobei h&m nicht bereit ist zu kontrollieren wer für das paket unterschrieben hat…

    am montag den 6.8.2012 habe ich den termin beim rechtsschutz, der es gott sei dank übernimmt, da ich mir aber noch ein ruhigeres wochenende machen möchte, würde mich interessieren was ihr dazu sagt?

  102. Heinz sagt:

    Hallo,
    habe folgendes Problem:
    Nach einer Bestellung im Internet über einen Betrag von 39.34 € habe ich nach mehr als enem Jahr eine Mahnung per Inkasso Unternehmen in
    Höhe von insgesamt 90 € erhalten.
    Das kuriose dabei ist, dass ich in der Internet Zahlungsbestätigung des Gläubigerunternehmens den Hinweis habe, dass sobald der ausstehende
    Betrag auf dem angegebenen Konto eingetroffen ist, der gewünschte Artikel
    an mich versendet wird.
    Da ich den Artikel erhalten habe, bin Ich davon ausgegangen Ihn auch bezahlt
    zu haben.
    Da das ganze wie gesagt schon ca. ein Jahr zurückliegt, habe Ich aber den Zahlungsbeleg nicht mehr und deshalb den Betrag für den Artikel nach dem Erhalt des Inkassoschreibens (wahrscheinlich) zum zweiten Mal überwiesen.
    Was mich aber extrem stört ist nun auch noch die überhöhten Inkassogebühren zusätzlich Zahlen zu müssen.
    Wer hat eine Idee, wie man Vorgehen sollte.
    Grüsse
    Heinz

  103. penny sagt:

    das ist leider keine hilfreiche antwort…aber danke. vielleicht könnten Sie meinen beitrag wieder löschen. habe anderweitig hilfe bekommen.

    Admin: Habe ich gelöscht – hilfreich ist immer so eine Sache, was erwartest du von einem Forum?

  104. Matthew sagt:

    Hallo haben von einem RAe W. Mönchengladbach einen Forderung bekommen!!!

    darin steht.

    Sehr geehrter Herr B****

    noch immer stehen Sie gegenüber der Santander Consumer Bank in der Schuld:
    Die Forderung der Bank beträgt inzwischen bereits 409,04 euro. tag für tag kommen weitere Verzugszinsen in Höhe von 0,01 Euro hinzu. wollen Sie wirklich zusehen, wie der Betrag immer höher wird?

    Geben sie sich einen Ruck – und machen sie uns einen Rückzahlungsvorschlag. Auch wenn Sie monatlich nur kleine Beträge zahlen können, lohnt sich dies für Sie auf jeden Fall. sie vermeiden weitere Kosten und ersparen sich Unannehmlichkeiten, denn wir werden da keine weiteren Maßnahmen gegen Sie einleiten.

    Denken Sie daran: wir können aus Schuldtiteln 30 Jahre lang vollstrecken.
    Wir setzen auf Ihre Kooperation und erwarten einen Vorschlag zur Rückzahlung Ihrer Restschuld bis zum 28.05.2012

    Mir freundlichen Grüßen

    Wendt

    Rechtsanwalt

    Erstens mal hab ich nie mit der Santander Bank je geschäfte gemacht, und sind wir doch mal Ehrlich welcher Anwalt schreibt eine so schlechte Forderungen.. Da hab ich shcon andere gesehen. Ich habe vom Anwalt nicht mal ein Aktenzeichen der Kanzlei bekommen. ist das ein Betrug??? Was soll ich tun??

    gruß

    Matthew

    Admin: Brief, Einschreiben oder Mail? das ist echt Kaffeesatzleserei hier. Wenn die Bank kein Geld von dir bekommt würde ich es einfach vergessen….

  105. Simon sagt:

    Hallo,
    Tut mir leid, dass ich evtl. etwas weit aushole.
    Anfang Dezember vergangenen Jahres bin ich bei der Fahrt mit der Bahn (genauer Cantus) kontrolliert worden und konnte zum Zeitpunkt der Kontrolle meinen Fahrschein nicht vorzeigen, weshalb ich von der Kontrolleurin entsprechend aufgeschrieben wurde. Da ich eigentlich eine Fahrkarte hatte, habe ich den Rest der Fahrt noch danach gesucht und letztendlich auch gefunden und nachträglich vorgezeigt. Ich erinnere mich noch, dass die Kontrolleurin abgenickt hat, was mit dem Beleg passiert den man fürs Schwarzfahren bekommt passiert ist weiß ich nicht.
    Anschließend (relativ) bekomme ich Anfang Februar ein Schreiben einer Inkasso-Gesellschaft in welchem ich zur Zahlung der Hauptforderung (45,-) und den Inkassokosten aufgefordert werde. Letztere hoben die Forderung insgesamt auf fast 90,- Euro an.
    Da ich bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Mahnungen erhalten hatte, war ich im ersten Moment recht überrascht. Zunächst habe ich mich daher per Telefon bei der Firma Cantus erkundigt ob diese Forderung tatsächlich existiert. Das tat sie, ich erklärte der Mitarbeiterin daraufhin den Sachverhalt, diese führte wiederrum aus, dass die Sache unter Vorlage der gültigen Fahrkarte und des Belegs vom Tisch sei. Knappe zwei Monate nach dem Vorfall existierte beides natürlich nicht mehr. Aus diesem Grund habe ich die Hauptforderung direkt an das Unternehmen überwiesen und der Forderung des Inkassounternehmens vollständig Wiedersprochen und zusätzlich darauf verwiesen, dass ich bisher keinerlei Mahnungen erhalten habe und die Einschaltung des InkassoBüros somit einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetzt §28 a Abs. 1 Nr4 a)-d) darstellt. (Keine einzige Mahnung, folglich auch kein Hinweis auf Weitergabe personenbezogener Daten).

    Ich schätze hier habe ich schon einen Fehler gemacht der lässt sich nun aber nicht mehr korrigieren.

    Als nächstes erhielt mal wieder ein Schreiben des Inkassobüros mit Zahlungsaufforderung der Inkasso-Kosten. Ich wiedersprach erneut mit erneutem Hinweis auf das BDSG. Dann bekam ich ne Zeit lang erstmal nix zu hören.

    Heute habe ich aber in meinem Briefkasten ein freundliches Schreiben vom RA Haas und Kollegen bekommen in dem ich zur Zahlung von 72,46 Euro aufgefordert werde (ohne Zusammenstellung wie die Kosten entstanden sind, was meines Wissens nach einen Verfahrensfehler darstellt) und den Hinweis, dass evtl. ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt + eine Auflistung der Kosten die daraufhin zusätzlich anfallen könnten (30,- Euro RA-Gebühr, 23,- Euro Gerichtskosten). Als Sahnehäubchen gibt es noch die Androhung einer Lohn- und Gehaltspfändung bei meinem Arbeitgeber durch den Gerichtsvollzieher.

    Nun meine Fragen:
    – Wie reagiere ich am besten auf das Schreiben vom RA? Ignorieren und auf den Brief vom Gericht warten oder (mal wieder) Wiedersprechen und auf den Verfahrensfehler aufmerksam machen? Kommt vermutlich aufs gleiche raus nehme ich an.

    – Handelt es sich bei der Verletzung des BDSG seitens der Cantus (die die Daten ohne Mahnung und Ankündigung weitergegeben hat) nur um einen Verfahrensfehler oder etwas das man evtl. zur Anzeige bringen oder als Gegenklage einreichen könnte und wäre das Ratsam?

  106. Katrin sagt:

    Hallo, ich komme mit den Berechnungen der Geschäftgebühr nicht klar, wie rechne ich das aus?

    Hauptforderung sind: 179,90 seit März 2011

    Mit wieviel % werden aktuell Zinsen berechnet?

    Danke Katrin

  107. Riddick sagt:

    Hallo zusammen!

    Ich habe beim Otto versand noch eine Rechnung offen von 244,39€. Ich gebe es zu das ich es versäumt habe zu bezahlen und dann bin ich auch noch arbeitslos geworden und konnte gar nicht mehr zahlen. Nun ist es so das das ganze an die EOS Deutscher Inkasso Dienst abgetreten wurde. Ich habe jetzt wieder arbeit und möchte die Rechnung auch bezalen aber die aufgestellten kosten des Inkassounternehmens kommen mir sehr hoch vor und bräucht mal hilfe in der Sache ob das so rechtens ist.

    Hauptforderung: 244,39
    Mahnkosten der Auftraggeberin: 47,00
    Inkassovergütung (Inkl.evtl. angefallener Ermittlungskosten): 45,00
    Kontoführungsvergütung mtl. 2,05 : 4,10
    Zinsen: 3,28
    Gesamtbetrag: 343,77

    Danke für die Hilfe!!

    lg

    Admin: Das ist absolut im unteren Bereich.Das hört sich auf den ersten Blick viel an, hab hier aber schion ganz andere Forderungen gesehen. Ich denke, damit bist du gut “bedient”

  108. Florian sagt:

    Hallo zusammen,

    ich zahlen seit einiger Zeit monatliche Raten an ein Inkassobüro. Vereinbart wurde, dass die Rate spätestens am 5. eines jeden Monats auf dem Konto des Inkassobüros ist.

    Die Zahlungen erfolgen pünktlich, aber trotzdem bekomme ich jeden Monat 2 Briefe (eine Anmahnung der Rate und eine Bestätigung, dass die Rate eingegangen ist). Nun habe ich mir eine Kostenaufstellung schicken lassen und gesehen, dass mir das Inkassobüro monatlich 2,50 Euro dafür in Rechnung stellt.

    Dazu kommen häufig weitere Kosten für Forderungsaufstellungen (je 3 Euro), EMA (10 Euro) und andere ominöse Kosten.

    Insgesamt habe ich nun gut 400 Euro getilgt, die aber komplett von den Inkassobürogebühren aufgefressen worden sind und ich bislang NICHT EINEN CENT auf die Zinsen geschweige denn die Hauptforderung gezahlt habe.

    Oft kriege ich 2 Tage nachdem die Zahlung verbucht wurde einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung, die wieder mit 2,50 Euro veranschlagt wird:

    05.10. Zahlung
    07.10. Zahlungsaufforderung

    Das ist doch total unlogisch! Die brauchen mich nicht an eine Zahlung erinnern, die ich ohnehin schon getätigt habe!

    Kann mir jemand sagen welche Kosten das Inkassobüros zulässig sind und welche nur Abzocke?

    Viele Dank für eure Hilfe!

    Admin: Schick mir mal den Namen des Inkassobüros, die Höhe der Grundforderung und um was es ging an info@verbraucherschutz.tv

    Grundsätzlich: geh zur Verbraucherzentrale und lass dich beraten – kostet 20 Euro und du weißt Bescheid…

  109. Cohen Jakob sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Unverschämtheit der meisten Inkassounternehmen dürfte hinlänglich bekannt sein.
    Aber der wesentliche und Hauptteil des Ärgernisses ist doch der § 367 BGB ( wird in Ö ähnlich sein ). Denn der sagt aus, dass die Tilgung durch Raten erst auf die Verfahrenskosten, dann auch die Zinsen und wenn überhaupt, erst dann auf die Hauptschuld abgetragen wird. So wächst in den meisten Fällen der Schuldenberg trotz Tilgung weiter an!
    Gerade Menschen mit geringem Einkommen und einer Verbindlichkeit von nur 1.000,00 € kommen, wenn sie eine Ratenzahlung von ( als Beispiel ) 50,00 € mtl. anbieten können und diese auch regelmäßig zahlen, von dieser Schuld nicht mehr herunter.
    Besteht die “Gefahr” das der Schuldner doch die Schuld durch höhere Ratenzahlung tilgen kann, wird der “Titel” weiterverkauft ( meist an ein Unternehmen das zur ersten Inkasso gehört, aber einen anderen Namen hat ) und die Kosten steigen wieder.
    So ist gesichert, dass der Schuldner nie mehr von seinen Verbindlichkeiten herunter kommt.
    (Ich schildere hier einen konkreten Fall eines Bekannten aus De.)
    Diese den Inkassounternehmen erlaubte dauerhafte Geldgenerierung sollte, weil meines Erachtens Sittenwidrig, längst verboten sein. Denn sie geht ja auch weit über die Schadensminderung des Gläubiger hinaus. Im konkreten Fall wurden mittlerweile 3000,00 € gezahlt, aber die Verbindlichkeiten, sind laut Inkasso mittlerweile bei 1,080 €!

    Was ich mich frage ist: Wieso interessiert niemand die, im normalen Kreditwesen unerlaubt Praxis nicht und wieso wird dagegen nicht vorgegangen?

    mit freundlichem Gruß
    Cohen J.

  110. Edith von Borstel sagt:

    Edith: Schaue doch mal unter RGV Gebühren nch dort gibt es einen Rechner wo du die Hauptsumme eingeben kannst und da kannst du alles eingeben und nachrechnen was so ein Inkassounternehmen kassieren darf.Für Ratenzahlungen dürfen laut AGB der Inkassou. 10% von der Hauptforderung gefordert werden.Kontogeb. dürfen nicht gefordert werden.

  111. Marina sagt:

    Ich hab da nun auch mal eine Frage zu Inkassokosten. Mein Sohn hat auf Grund nichtbezahlter Rechnung nun auch ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen. Da er die Schulden so schnell wie möglich tilgen will (trotz ALG2), habe ich dort angerufen und wollte eine Ratenzahlung von 100 Euro monatlich vereinbaren. Auf meine Frage, ob das dann nun noch mit Gebühren belegt wird, wenn wir eine solche Zahlung anbieten, wurde mir geantwortet, dass dies selbstverständlich Kosten nach sich ziehen würde. Die Höhe könnte er dem Schreiben entnehmen, welches ihm in ein paar Tagen zugestellt wird. Nun meine Frage: Sind solche “Extragebühren” neben den Inkassokosten, Schreibgebühren und Zinsen überhaupt zulässig?

    Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen. Danke!

    Marina

    Admin: ich kenne die Verträge nicht, aber ich denke doch!

  112. Merle sagt:

    Noch’n Inkassogeplagter… 😉

    Habe mit Baustoffhändler mehrfach telefoniert und Preise nachgefragt, Adresse angegeben, damit die Versandkosten kalkuliert werden konnten. Nochmal nachverhandelt, aber der Preis war woanders besser…. Woanders bestellt und mich bei Nr.1 nicht mehr gemeldet.

    Steht ein LKW auf dem Hof und will abladen…
    frag ich den Fahrer welche Firma, war es die Firma des ersten Baustoffhändlers. Annahme verweigert und dort angerufen:

    Durch die telef. Beauftragung wäre ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen und ich müsse zahlen. Meine Entgegenhaltung, dass ich nichts beauftragt und nichts unterschrieben habe, begegnet die Firma nur mit Mahnungen ohne Ende . Erst war es der Gesamtbetrag, dann nur noch die Versandkosten,
    jetzt wieder der Gesamtbetrag….

    Da die Firma eigentlich seriös ist, wundert mich diese Unverfrohrenheit, jetzt sogar Inkasso zu beauftragen. Gibt es doch eine Möglichkeit mir einen Strick aus dem Telefonat zu drehen?

    Auf meine Anfragen per mail, bitte darzulegen, warum man dort der Annahme ist, dass ich eine Zahlungsverpflichtung hätte, wird geschwiegen.

    Gruss, Merle

  113. Kreisl sagt:

    Hallo Admin du scheinst ja keine Ahnung mit der Rechtssprechung in Deutschland zu haben, Gläubiger sind schon alleine nach § 254 Absatz 2 BGB verpflichtet, den Schuldner auf einen üngewöhnlich hohen Schaden hinzuweisen, tut der Gläubiger dies nicht besteht für Inkassobüros kein Rechtsanspruch auf Inkassokosten da der Schuldner es weder kannnte oder kennen musste, nach diesem § sind Gläubiger Verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten.

    Zu Inkassokosten ist zu sagen das sie grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind als Verzugsschaden das haben schin mehrere Gerichte so entschieden.

  114. Werner Schaefer sagt:

    Es gibt anscheinend viele professionille Betrüger im Internet.

    Habe jetzt auch eine Forderung von 158,87€ erhalten von der Deutsche Zentral Inkasso.

    Ich weiss nicht wofür?
    Eine Mahnung soll ich erhalten haben.
    Das stimmt auch nicht.

    Verbraucherzentrale kontaktieren.
    Andernfalls Anwalt einschalten.

  115. ben sagt:

    Eine klare deutliche und unmissverständliche Frage an den Admin: Sag mal, hast Du noch alle Latten am Zaun?- Wie kann man bei etwas mit Rat und Rat zur Seite stehen, von dem man nicht die Spur einer Ahnung hat. Du machst Dich im Grunde nur über die Leute lustig. Sagst sowas wie ich glaube, es scheint mir… und dein Lieblingssatz ist ‘google doch mal’. Was für ein Spinner… Ich werde Dich weiter empfehlen!

    Admin: Das deutsche Rechtsberatungsgesatz sagt dir etwas? Weiterhin gebe ich hier ganz offen zu – und habe das auch schon öfter zugegeben – die Hilfe für den einzelnen kann und will ich nicht leisten. Ich will erreichen, dass die Leute lernen, sich selbst zu helfen. Und jetzt geh los, mach dein eigenes Forum mit 4000 Besuchern am Tag auf und lass Erwachsene Ihre Arbeit tun.

  116. Biene sagt:

    Hallo!! Ich habe eine dringende Frage.
    ich habe seit ca. 2 Jahren Ärger mit meinem Energieversorger. Durch einen Umzug erhielt ich nach 6 Monaten eine Nachzahlungsforderung, die in der Summe eher einem Heizverhalten von 2 Jahren entsprach.
    Wie auch immer, weder die Verbraucherzentrale noch der RA konnten etwas ausrichten. Vergangenes Jahr zahlte ich dann die Hälfte der Hauptforderung von 1094,76€.(Überweisung unter Vorbehalt)

    Nun erhielt ich vor kurzem, vor Ablauf der zwei Jahresfrist und zum ersten Mal (!) ein Schreiben und Auflistung von infoscore Inkasso.
    Allein die Inkasso Gebühren betragen (mit Kontoführungsgebühren, Zinsen, Mahnauslagen) allein 267,86€. Frage. Muss ich diese Inkassogebühren nun auch bezahlen?? Den 2. Teil dieser Hauptforderung habe ich inzwischen überwiesen (unter Angabe, Restschuld der Hauptforderung).
    Ich habe bezügl. der Inkassogebühren Unterschiedliches gehört und würde gerne von Ihnen wissen, was Sie dazu meinen.

    Vielen Dank.

  117. Sabine sagt:

    Zusätzliche Forderung von Hauke S. in Höhe von 116 Euro, als Abschlussgebühr, nachdem ich vor 18 Monaten schon 1465 Euro bezahlen musste für Leistungen, die nicht notwendig waren.
    Nach einem Schreiben an RA Hauke S, dass das Abzocke ist, wie schon mehrfach in den Medien erwähnt, kam ein Schreiben der Anwaltsrechnungseintreiber AnwVS. Da ich krank war habe ich einen Tag nach dem Stichtag überwiesen. Noch einen Tag später kam ein Schreiben über zusätzliche 39 Euro Mahngebühren. Ich antwortete, dass ich die 116 Euro überwiesen habe, bevor das Schreiben mit der Mahngebühr kam und dachte es sei Ruhe.
    Dann kam ein Schreiben mit einer neuen Frist, die ich verpasst habe, weil mein Großvater im Sterben lag und ich nicht den Kopf dafür hatte. Jetzt kam ein gerichtliches Mahnschreiben und aus den 39 Euro Mahngebühren wurden 92 Euro durch Gerichtskosten usw. Das ist die reine Abzocke! Kann man denn gar nichts dagegen tun?

    Admin: Auch wenn sich das alles schlimm anhört, aber die können halt deine Erklärungen nicht akzeptieren. Ein Tag zu spät ist nun mal ein Tag zu spät, auch wenn du zum Geburtstag des Kaisers von China musstest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du eine Chance hast, oder was machen kannst. Aber das ist nur meine persönliche Meinung: Informier dich mal in den einschlägigen Foren die auftauchen, wenn man nach dem Anwalt googlet. Vielleicht erfährst du da was?

  118. Marcello sagt:

    Hallo,

    Habe einen Brief der Firma Creditreform bekommen, die schreiben das Sie von der Firma Cinestar beauftragt wurden die bereits fällige Forderung einzuziehen!

    Es geht um eine Lastschrift die mangels Deckung des Kontos zurückgegangen ist. Danach kam allerdings nichts mehr, auch kein 2. Versuch den Betrag von meinem Konto einzuziehen.

    Jetzt setzt sich der Betrag aus folgendem zusammen:

    EUR 25,50 Hauptforderung
    EUR 55,00 Spesen des Gläubigers
    EUR 00,55 5,12% Zinsen
    EUR 52,50 Gebühren und Auslagen
    EUR 0,00 0,00% MwSt. aus 52,50
    __________
    EUR 133,55 insgesamt zu zahlen

    Was sind bitte Spesen des Gläubigers? Ist der Betrag gerechtfertigt?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

    Mfg Marcello

    Admin: Die sind nicht verpflichtet, ein zweites Mal einzuziehen, die Kostenrechnung erscheint mir nicht ungewöhntlich…

  119. Stefan Meier sagt:

    Hallo,

    Meine Frau wurde in Österreich im Krankenhaus behandelt. Dort wollte man 3000 € von uns haben, nach langen hin und her wurde uns gesagt wir sollen nur 700 € bezahlen. Die Behaldung wurde dann gemacht, Wochen später kam ein Brief nach Hause das wir 1300 € nochmal zahlen sollen.

    Wir haben dieser Rechnung wiedersprochen, es wurde keine Vernünftige kostenauflistung uns geschickt nur eine Rechnung mit einem “Pauschalbetrag”. Telefonisch gab es auch keine klärung. Da meine Frau sehr krank ist, haben wir dann gesagt wir bezahlen den offenen Rest. Am gleichen Tag muss das Krankenhaus das Inkassobüro eingeschalten haben.
    Nun schrieb uns ein Inkassobüro folgendes:

    Offene Betrag : 1293,15
    Erhebungskosten Inkasso : 0 €
    Allgemeine Bearbeitungsgebühr: 100,42 €
    Kontoführungsgebühr : 22,90 €
    Kosten für dieses Schreiben : 55,90 €

    Das Geld wurde mitlerweile von mir an das Krankenhaus gezahlt, jedoch nur der offene Betrag.

    Die Kontoführungsgebühren sind nicht gerechtfertigt, sind die anderen Beträge denn dann überhaupt gerechtfertigt, auch in ihrer Höhe?

    Admin: Da wirst du einen Anwalt fragen müssen, ob sowas gerechtfertigt ist oder nicht hängt von vielen Sachen ab, z.B. was für eine Art von Vereinbarung du mit dem Krankenhaus getroffen hast, ob es Zeugen dafür gibt etc. Da gibt es leider kein einfaches Ja oder nein…

  120. Susanne sagt:

    Ich habe bei der Fa. La Redoute einen fälligen Betrag über € 379,91 nicht bezahlen können und diese hat die Forderung dem Inkasso-Büro infoscore austria gmbH weitergeletet. Mir wurde zusätzlich eine Inkassovergütung von € 167,90 berechnet. Ist diese Summe berechtigt?
    LG
    Sue

  121. Selly sagt:

    Meine Frage bezieht sich auf die Inkassokosten selbst. Die Hauptforderung beträgt 100,22€, das Inkassounternehmen verlangt zusätzlich 57,70€. Darin sind Zinsen enthalten (soweit verstanden 5,12%) und 45,00€ Inkassokosten.
    Meine Frage: Sind diese 45€ prozentual gesehen auf 100,22€ gerechtfertigt? Ich weiss nicht was ein Anwalt hierfür verlangt hätte.

    Vielen dank für die Antwort!

    Grüße, Selly

    Admin: Dazu gibt es Gebührensätze, Google doch einfach mal. Ein Inkassunternehmen darf nicht mehr nehmen, als es ein Anwalt dürfte. Aus der allgemeinen Erfahrung heraus würde ich sagen : “Obergrenze!” aber rechtlich ok.

  122. Alfred sagt:

    Habe von eine Inkassoburo in Wals, Salzburg ein Schreiben nach Amerika bekommen worin ein Betrag der Telekom Austria eingeklagt werden soll welcher ein Irrtum der telekom bei der Abmeldung 2009 war. Spesen +++++ jetzt ca 500 Euros . Was kann man machen ? LG Alfred

  123. Denny sagt:

    Hallo
    Habe eine frage habe 30,49€ vergessen zu zahlen und habe nie eine mahnung in der post gehabt. jetzt ist aber ein inkassobrief ankekommen. wo die gleich von 30,49 (Hauptforderung) auf 84,99€. Dürfen die das trotz das ich keine schrieftliche rechnung oder mahnung habe. Mfg

    Admin: Eigentlich schon. Wenn du eine vertragliche Verpflichtung eingegangen hast muss nicht unbedingt eine Mahnung geschickt werden. Auch der Versand einer rechnung ist nicht notwendig, wenn die zahlungsverpflichtung irgendwie anders geregelt wurde, z.B. durch Bestätigen online.

  124. Marcel sagt:

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem und zwar habe ich vorriges Jahr einen Handyvertrag bei A1 abgeschlossen in Österreich weil ich ja auch dort arbeitete. Als ich meine Arbeit verlor konnte ich meine Handyrechnung nicht mehr zahlen und dann auch wieder Deutschland zurückgezogen und habe Briefe von IS Inkasso GmbH. Ich zahle meine Raten ab und hab heute wieder einen Brief bekommen wo 977,70€ dazu gekommen sind zu meinen noch offenen 879,57€. ich soll jetzt also insgesamt 1795,46€ Zahlen da stimmt doch was nicht und im brief steht drin zzgl. neuübergebene Schuld. Was soll das? Mein handy ist seit Monaten gesperrt und ich beziehe keine leistungen von A1! Soll ich meinen Anwalt zu rate ziehen?

    Admin: Das hört sich zumindest nicht gut an. Beurteilen kann ich das nicht. Bist du arbeitslos? Dann hol dir einen Beratungsschein für eine anwaltliche Erstberatung bei der Arge.

  125. Thomas sagt:

    Hallo,

    hab hier mega Stress mit einem Inkassobüro, die Hauptforderung sind 10 Euro, für Ware die ich nie erhalten habe.

    Das Inkassobüro will die 10 Euro, plus Inkassogebühr von 94,00 Euro.

    Das liegt doch nicht im normalen Rahmen oder?

    Gruß

    Thomas

  126. Andreas sagt:

    Wie man aus 0,01 Euro 55 Euro macht!

    Hallo,

    … bei maxdome einen kostenlosen account angemeldet. Zur Identitätskontrolle erfolgt eine Überweisung von 0,01 EUR. Leider hatte ich einen Zahlendreher in meiner angegebenen der Kontonummer, wodurch es zu Rückbuchungskosten von 5,95 kam. Emails von maxdome landeten automatisch im Spam-Filter und wurden somit erst entdeckt, als die erste Mahnung vom Inkassobüro per Briefpost kam. Aus dem Streitwert von 0,01 EUR wurde jetzt eine Forderung von insgesamt: 54,65 EUR. Aus dem Schreiben entnehme ich, dass auch mit Schufa kommuniziert wurde.

    Ich habe der Forderung wiedersprochen aber unter Vorbehalt bezahlt. Ich lege es ab, unter Verkettung von unglücklichen Ereignissen.

  127. Kassandra sagt:

    Hallo Admin,

    hab auch eine Frage an Dich:
    Hatte eine Forderung in Höhe von 75,56 von einem Versandhaus, hab aus -sagen wir mal Schlamperei -lange mit der Bezahlung gewartet. Dann bekam ich Post vom Inkassobüro, ich habe dann die Hauptforderung an das Versandhaus bezahlt, keien Inkassokosten.
    Nach 4 Wochen kam erneut ein Schreiben des Inkassobüros mit der Aussage, dass ich auf das letzte Schreiben nicht reagiert hätte und ich jetzt doch die Forderung von Höhe von 75,24 Euro bezahlen soll. Daraufhin habe ich der Forderung widersprochen mit dem Hinweis, die Forderung sei bereits vor 4 wochen direkt an das Vesandhaus bezahlt worden.
    Dann kam auch noch ein Mahnbescheid über die 75,24, dem ich widersprochen habe.
    Bei Durchsicht meiner Schufadaten hab ich heute festgestellt, dass mir diese Forderung von 75,24 als Forderung eingetragen wurden, auch dass ich der Forderung widersprochen habe steht drin.
    Ich denke, die haben jetzt einfach ihre Inkassokosten dort gemeldet. Dürfen die das?
    Was kann ich tun, um den Eintrag löschen zu lassen?

    Gruß Kassandra

    Admin: keine Ahnung – aber die Schufa hat eine Super-Homepage, wo das alles steht. Google mal

  128. Pechvogel sagt:

    Hallo also ich hatte bei Geschäft eine Karte zum Bargeldlosen zahlen, diese aber sehr selten fast nie benutzt. im Oktober/ November 2010 tat ich dies jedoch und habe mich gewundert warum von meinem Konto nichts abgegangen war. In meinem Vertrag stand jedoch nicht wann es abgebucht wird ob ende des Jahres oder Monats. Ich rief dort an und Fragte nach, da hatten Sie eine falsche Konto-Nr., sie gaben mir Ihre Bankverbindung und ich habe es überwiesen, jedoch bekam ich drei tage später ein Brief vom Inkasso! Ich habe ihnen geschrieben das die Forderung bereits beglichen ist, wollen trotzdem 58 € Inkassogeb. Forderung bei Anbieter waren 35,50 €

    Habe kein Zahlungsziel gehabt, keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen bekommen das es nicht eingezogen werden konnte.

    Soll ich erneut wiedersprechen oder ein Anwalt hinzufügen??

    Admin: Dieses ganze Widersprechen sollte irgendwann ein Ende haben. grundsätzlich ist diese Inkassosumme jetzt nicht überzogen. Wenn du aber ebenso grundsätzlich meinst, du müsstest das nicht zahlen, dann brauchst du einen Anwalt, da hast du allein wenig Chancen. Sowas kann man nicht einfach aussitzen.

  129. Darius sagt:

    Hallo,

    mich hat ein Inkassounternehmen ( Plöckl.Inkasso München) angeschrieben. Durch einen blöden Zufall habe ich ein Rückbuchung von Ikea zurück buchen lassen. Bei den ganzen Buchungen ist mir das nicht aufgefallen.

    Ikea Forderung 11,37 Euro
    Zinsen 0,08 Euro
    Bankrücklast-, Bankauskunft-,
    Bearbeitungsgebühr 37,50 Euro
    Kosten für Inanspruchnahme:
    Inkassovergütung §286 32,50 Euro
    Auslage pauschale 6,50 Euro
    ——————————————-
    Gesamtforderung 87,95

    Eigentlich finde ich die ganzen Gebühren als etwas zu hoch angesetzt. Ich habe versucht mit einen Dame zu reden, die sich auf nichts eingelassen hat. Im Gegenteil. Sie hat mir sogar bedroht vor Gericht zu gehen, sollte ich die Rechnung kürzen. Das ist jetzt der achtfache Wert der Hauptforderung.
    Ich bin ja Zahlungswillig. Nur finde ich das etwas als zu hoch angesetzt.
    Kann man da was machen?

    Admin: ich denke, dass du da nichts machen kannst. Ist sicher hoch, aber schon mal im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Ist aber nur meine Meinung.

  130. danielaw1965 sagt:

    Hallo Bruno Müller, Dein Gläubiger möchte ich nicht sein. Aber mit diesen Informationen kann ich gut arbeiten.

    Ich habe hier einen penetranten Arzt, der mir eine Falschabrechnung über die PVS (Arztabrechnungsstelle) schicken ließ. Im Grunde ging das Ganze um gute 20,– €.

    Erst kamen die von der PVS mit einigen Mahnungen, obwohl ich die Sache aufklären wollte und meine Nichtzahlung auch für die Zukunft proklamierte.

    Dann kamen die mit so einem Anwalt, da reagierte ich gar nicht mehr.

    Dann kamen die mit der Credireform. Die sind ja penetrant und schickten mir gleich 7 letzte und allerletzte Mahnungen mit Drohungen von Zwangsvollstreckung und Gefängnis und so einem Quatsch.

    Ich muß sagen, ich habe dann doch “heiß” reagiert und denen zweimal bereits eine email geschrieben, mich doch endlich zu verklagen.

    Immerhin verlangen die Jetzt gute 130,– €. In meinen Augen ist das Ganze ohnehin Abrechnungsbetrug, da andere Ärzte nachgwiesenermaßen, für dieselbe Leistung nur ein Drittel verlangten und der “Abzockerarzt” bereits von mir mehr als das Doppelte bekommen hatte, als die anderen. Ich hole mir nämlich gerne mindestens 2-3 Meinungen ein, bei schlimmen Erkrankungen.

    Aber das interessiert die alle nicht. In meinen Augen sollte man ohnehin diesen Abrechnungsschmarotzern von so manchem Arzt das Handwerk legen, die bringen Ihre eigene Zunft in Verruf und das gehört sich nicht.

    P.S.: 130,– EUR
    Hier gibt es unter OLG Dresden, Aktenzeichen:
    5 U 68/93 ein interessantes Berufungsurteil, wonach diese Kosten nach oben hin stark begrenzt sind und ohnehin unzulässig sind, wenn der Schuldner von Anfang an die Forderung als strittig definiert. Es ist dann reines Privatvergnügen des Gläubigers, dann doch noch Dutzende “freche” Mahnungen zu schicken.

  131. Jürgen Bebensee sagt:

    Wie geht man denn mit der Schufe-Drohung um? Es ist klar, dass eine reklamierte Forderung noch nicht zu einem Negativeintrag führen darf. Aber handeln z. B. Inkassounternehmen danach.
    In meinem Fall habe ich eine T-Mobile-Rechnung reklamiert. Bzw. den Anteil “Drittanbieter”. Den unstrittigen Teil habe ich sofort überwiesen. Die Telekom gibt die Forderung jetzt an ein Inkassounternehmen. Deren Forderung ignoriere ich bis zum Mahnbescheid. Wenn die mit einem Schufaeintrag drohen, drohe ich zurück.
    Was ist aber, wenn die sofort einen Negativeintrag erwirken? Ich kann ja nicht alle 4 Wochen meine Schufaeinträge abfragen.

    Admin: Ich denke, dass ihr da alle etwas zu viel Angst habt. Und wenn es wirklich schief geht, dann ist das die nächste Sache um die du dich kümmerst. Eins nach dem Anderen!, Aber es macht doch keinen Sinn, sich aus Angst vor der Schufa alles gefallen zu lassen – ist aber nur meine persönliche Meinung!

  132. sandro w. sagt:

    was soll ich machen ich habe mich irgenwo eingeloogt und habe nachern bei meiner bank die einziehungsaufträge gestopt und jetzt bekamm ich von Inkassodienst Friedrich F. eine rechnung in der Höhe von
    geschuldeter betrag 29,90 euro
    Rücklastschriftgebühr der Bank 7,60 euro
    Mahngebür 3,00 euro

    Und jetzt müsste ich 40.50 euro zahlen soll ich den betrag zahlen oder nicht was rahtet ihr mir. Danke valls einer von euch zurückschreibt.

    Admin: Das kann man so nicht sagen – ist die Forderung denn berechtigt? Wenn ja würde ich schnell zahlen.

  133. jürgen 1 sagt:

    Gibt es eigentlich – angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung – erfolgreich durchgezogenen Klagen expl wegen Inkassogebühren eines extern beauftragten Inkassobüros ?
    Mein Anwalt sagt das wäre wirtschaftlich absurd
    Ihm ist kein einziger fall bekannt

  134. RB sagt:

    Was ist das hier für ein Müll . Du =Admin…hast von nichts ein Ahnung und dein Gespür ist wohl kaum hilfreich. Mensch solche Seiten die nur Werbeeinnahmen haben wollen sind ja wohl das letzte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Admin: Danke für das Lob, ich denke, du agierst ähnlich erfolgreich in deinem persönlichen Kampf gegen die Abzocke. ich glaube nicht, dass du für das Entgelt der üppigen Werbeeinnahmen hier bereit wärst so viel Zeit zu investieren.

  135. Beat Riegl sagt:

    Ich habe am 4. Juni eine vom 1. Juni datiert Inkassoforderung erhalten. Ich hatte den Betrag zuvor überwiesen (am 28. Mai, die Bank führte den Auftrag am 31. Mai aus). Insofern wäre ich aus dem Schneider. Allerdings hatte ich die Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro vergessen, die ich, nachdem ich es bemerkt habe, am 4. Juni sogleich an den eigentlichen Schuldner überwiesen habe. Kann ich damit rechnen, dass damit die Inkassoforderung erledigt ist (nachdem ich den Überweisungsbeleg an das Unternehmen gesandt habe), oder muss ich damit rechnen, dass mir für die 2,50 Euro die Gebühr für die ganze alte Rechnung abgefordert wird?

  136. sebastian sagt:

    hi,

    ich konnte leider im januar rechnung von einen auto-teile händler nicht begleichen. die ganze sache wurde an ein in kasso bür weitergeleitet.

    die gesamtforderung wird wie folgt aufgeschlüsselt:
    hauptforderung: 46,57€
    verzugszinsen: 0,73€
    bisherige mahnauslagen:24,00€
    sonstige übergebene kosten 22,00€
    inkassokosten:45,00€
    kontofürhungskosten :12,00€

    gibt es für mich die möglichkeit meine kosten zu senken oder muss ich den geforderten betrag zahlen???

    mfg

    Admin: ich halte es zwar überzogen, aber was willst du machen? Du hast der Forderung nicht widersprochen und dein Händler hat irgendwann die Faxen dicke. Google doch mal nach “Wie hoch dürfen Inkassogebühren sein?”

  137. Sonay sagt:

    Hallo an die Experten unter Euch, brauch da mal Euren Rat…
    ich habe im Januar, unwissend ene Online Registrierung vollzogen und glatt allem zugestimmt, ohne die dünngedruckten super wichtigen Fakten zu lesen das ich gerade einen Vertrag eingehe und ich mit der Zustimmung einer Mitgliedschaft registriere die im Jahr 96 EUR kostet ! Ich gebe es zu, dumm war das von mir, blind jedem sch…zuzustimmen und mich dann zu wundern wenn die Beitragsrechung kommt ! Im Februar kam diese ungeahnte Rechnung, darauf hin habe ich vergeblich versuchte diese Firma telefonisch zu erreichen, doch vergeblich, aber um nicht tatenlos und ohne den Versuch zu starten vielleicht Kulanz walten zu lassen, habe ich beim Rechnungseingangstag eine Email an diese Firma geschrieben, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts und ggfs. Stornierung der Mitgliedschaft. Es kam keine Antwort, aber dafür die 2. Rechnung mit Mahngebühren, aus den EUR 96 wurden EUR 101, also griff ich wieder zum Telefon und hab es mehrmals versucht und wieder ohne Erfolg, also hab ich diesmal ein Fax geschickt und die ganze Situation noch mal dargestellt und um Kulanz gebeten. Sendebericht vom Fax und Emailausgang liegen mir vor, doch auch auf mein Fax kam keine Reaktion, aber dafür kam heute die 3.RG über EUR 140 über eine Inkassogesellschaft ! Und siehe da ich habe heute jemanden ans Telefon bekommen, doch leider zu spät lt. der Dame am Telefon und ohne jeglichen Verständniss, hart in Ihrer Aussage, das ich Pech hab und nun lieber zahlen sollte. Ich hab der Dame versucht zu erklären das ich für meine Dummheit bestraft werden muss und wenn es keinen Ausweg gibt, dann ich wohl oder übel diese 96 EUR , auch wenns weh tut, bereit bin zu zahlen, aber nicht die ganzen entstandenen Mehrkosten, da ich doch versucht habe durch Email und Fax dagegen Einspruch zu erheben bzw. um Kulanz gebeten habe. Lange Rede kurzer Sinn, was ratet Ihr mir, soll ich in den sauren Apfel beißen und die 140 EUR an die Inkasso zahlen, oder die ursprüngliche RG über 96 EUR an die Firma. Danke Allen für einen guten Rat, den ich wirklich brauche, hab schon Magenschmerzen wegen diesem blöden Vorgang.

    Admin: Google doch erstmal, z.B. nach outlets.de oder lies hier im Forum nach. Ich würde nichts von beiden bezahlen!

  138. Andree Falkenhof sagt:

    Bei mir gehts um eine Forderung von 57,00€. Darf eine Inkassofirma gleich 37,50€ beim ersten Brief als Gebühren berechnen?

  139. hansen sagt:

    hallo
    ich habe eine gesamtaufstellung vom inkasso verlangt (zahle dort schon eine weile ab)
    folgende kosten werden zusätzlich aufgeführt,ist das rechtens??möchte vorab erwähnen alles läuft per mail,habe nie einen brief per post bekommen und meine neue anschrift habe selbst mitgeteilt!!

    1)Spesen des Gläubigers =10,-€
    2)Bearbeitungsgebühr ($286,288BGB) =40,-€
    3)Auslagen (Porto,Telefon) =12,45€
    4)Liquiditätsprüfung,Onlineauskünfte =13,95€
    5)KONTOÜBERWACHUNGSKOSTEN = 80,-€ !!!
    6)19% MwSt.
    6)Auskunftskosten/Adressermittlungskosten =14,-€
    mir erscheint das teilweise sehr dubios

    Admin: Sieht so aus, als ob du dich tüchtig melken lässt…Geh zum Anwalt…

  140. Adler sagt:

    Hallo,
    ich habe im März 2010 2 Modelle Baussätze
    1:87 per telefon in einem Onlineshop bestellt.
    Die rechnung lautet auf den 17.3. , erhalt der ware etwa 22.3.. Bestelt hatt ich insgesamt 3 Artikel und die daraufvolgende Woche dort noch einmal angerufen, siwie 1 Woche später wegen ungenauer bauanleitung zu details.

    ich habe jetzt ein Inkassobescheid von einem
    Inkassobüro erhalten :
    grundforderung unseres Mandanten 48,39
    vorgerichtliche Inkassogebühr 37,50
    vorgerichtliche Inkassoauslage 4,50
    Kontoführungsgebühr 4,00
    noch offener gesamtbetrag (Stand 15.4.2010)
    94,39

    Ich habe den Betrag aber bereit diese Woche Überwiesen (48,39)

    ich hatte eine normale Rechnung ohne Zeitangabe der Fälligkeit. keine Mahnung vorher erhalten. Es ist noch kein Monat her , daß ich den artikel erhalten habe.

    Was mache ich jetzt?
    Ist die Kontoführungsgebühr hier nicht korrekt, habe es weiter oben gelesen.

    Admin: Sehr schwierig …wann hast du überwiesen? Am Montag oder Freitag? es wird da keine generelle Antwort drauf geben. Musst du anrufen, AGBs studieren, Rechnungen überprüfen. Es gibg 15 Dinge die ich nicht weiß, die ich für eine Antwort aber wissen muss. Bauchgefühl: Du hast schlechte Karten…

  141. Stephanie S. sagt:

    Schönen guten Tag,

    hätte da auch mal eine Frage. Habe von nexnet eine Rechnung in Höhe von 3,58 € bekommen. Habe dies nicht bezahlt und habe nun eine Mahnung von einem Inkassounternehmen (xx) erhalten, dass ich nun 36,60 € überweisen soll. Nun ist hier meine Frage ob diese Auflistung der Forderungen gerechtfertigt ist:

    Hauptforderung 3,58 €
    Zinsen 0,02 €
    Mahnkosten Mandant 3,00 €
    Rechtsanwaltgebühr 25,00 €
    Auslagenpauschale 5,00 €
    Gesamtfoderung 36,60 €

    Vielen Dank im Voraus

    Admin: Ich weiß es nicht genau, aber ich denke, dass das passt. Sicher ist das viel geld, aber wenn man hinter 5 Euro hinterherlaufen muss ist das ähnlich aufwändig, als wenn es um 90 Euro geht. Wenn du nicht bezahlst, warum widersprichst du der Forderung nicht wenigstens. Dann hättest du jetzt nicht die Kosten am Hals.

  142. Mike Rosenthal sagt:

    ….verstehe ich nicht. Laut unserer Gesetze darf ein Inkasso-Unternehmen nicht mehr Gebühren als ein Rechtsanwalt verlangen. Der würde in diesem Fall lt. der offiziellen Gebührentabelle RVG nach §13 Forderung bis 300€ , Gebührensatz 1,0 nicht mehr als 25€ verlangen “dürfen”. Kontoführungsgebühren werden von einem Anwalt nicht erhoben….

    ich denke doch, dass hier Grenzen überschritten wurden…..

    Ich möchte das auch nicht in mein Ermessen legen, aber ich denke dass ich auch nicht mehr bezahlen sollte als ich muss, oder?!

    Admin: Eigentlich ist das auch kein Abzocke-Thema….Ich kann dir nur sagen, dass sich die Gebühren “Normal” anhören. Ich bin kein Anwalt… wenn du meinst es ist zuviel, dann wehr dich halt.

  143. Mike Rosenthal sagt:

    ….das beantwortet nicht meine Frage: Sind die Kosten gerechtfertigt?

    Laut RVG bei Forderungen bis 300 mit Faktor 1,0 dürfen 25,00 Gebühren berechnet werden.

    Wie lege ich den richtigen Faktor fest und woraus darf der Inkasso-Unternehmer 15€ Kontoführungsgebür verlangen?

    Admin: Ganz salopp: Weil du deine Rechnung nicht bezahlt hast. Du kannst ja auf den Mahnbescheid warten und dem dann bezügl. der Mahngebühren widersprechen, aber es liegt nicht in DEINEM Ermessensbereich ob und wie hoch ein Inkassounternehmen Gebühren verlangt. Es gibt Grenzen, aber ich glaube nicht, dass diese grenzen in deinem Fall überschritten wurden

  144. Mike Rosenthal sagt:

    Hallo,

    ich habe seit 01.01.2010 eine Forderung des RWE offen über 43,99, jedoch wurde ich nicht zur Zahlung aufgefordert.

    Jetzt bekomme ich eine Rechnung eines Inkassounternehmens, in dem folgendes gefordert wird:
    43,99 Hauptforderung
    5,00 Mahngebühr des RWE
    0,36 Zinsen seit 01.01.2010
    45,00 Inkasso-Gebühr
    15,00 Kontoführungsgebühr

    Sind die Kosten gerecht fertigt?

    Admin: Wenn du irgendwann mal in Schriftform auf die Existenz der Forderung hingewiesen wurdest und diese ignoriert hast, dann sind die Kosten zumindest üblich

  145. Bruno Müller sagt:

    “Immer wieder lese ich, daß sich im Internet Betrogene an den Betrüger wenden (was soll der schon wollen als den Betrug fortsetzen), zum Rechtsanwalt gehen (Kosten verursachen) oder zur Verbraucherzentrale gehen (Kosten verursachen, Zeit verschwenden).

    Wenn mir einer eine Forderung aufmacht, die ich für nicht begründet halte, was ich erst nach dem Öffnen des ersten Briefes weiß, gehe ich so vor:

    * ich werfe den Brief weg
    * weitere Post sende ich ungeöffnet an den Absender zurück mit einem Vermerk auf dem Couvert “Empfang abgelehnt, zurück an Absender” sogar dann, wenn kein Absender ohne Öffnen erkennbar ist
    (Die Post hat in München ein spezielles Postamt, die solche Briefe unter Aufsicht öffnen, um den Absender festzustellen. Dann kleben sie den Brief wieder zu und senden ihn an den Absender zurück.)
    * Post von Inkassounternehmen nehme ich grundsätzlich nicht an und sende sie ungeöffnet an den Absender zurück mit einem Vermerk auf dem Couvert “Empfang abgelehnt, zurück an Absender”

    Wenn der Angreifer noch nicht gemerkt hat, daß ich mich auskenne und kaum zu knacken bin, kommt jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid, für den ich 2 Wochen Zeit zum Widerspruch habe. Ich nähre jetzt die Hoffnung des Angreifers indem ich den Mahnbescheid 10 Tage bei mir liegen lasse. Ich weiß ja, daß der Angreifer ein Fristenbuch führt und ganz genau merkt, daß ich 10 Tage “grübele” ob ich nicht vielleicht doch bezahle.

    Nach besagten 10 Tagen widerspreche ich dem Mahnbescheid vollständig. (Das Mahnbescheidsformular erlaubt auch teilweisen Widerspruch)

    Damit es jetzt weitergeht, müßte der Angreifer eine Klage auf Zahlung gegen mich verfassen in der er auch die Beweise für meine Zahlschuld aufführen muß.

    Und das ist bisher immer unterblieben.

    Der Angreifer weiß ja nun, daß ich es es auf den Prozeß anlege, daß ich beim Mahnbescheid mit ihm gespielt habe und daß mir weder Rechnungen noch Mahnungen oder irgendetwas vorliegen, weil er alles zurückbekommen hat. Er müßte für die Klage bezüglich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse gehen im Wissen darum, daß ich ihm seine Klageschrift in der Luft zerreiße.

    Wie gesagt, eine Klage habe ich noch nie erhalten, aber meine Möglichkeiten gehen noch weiter:

    Ich könnte mit einer Widerklage antworten, ich kann mit der Klageschrift aber auch zur nächsten Polizeiwache gehen und eine Strafanzeige und Strafantrag wegen versuchten Betruges aufgeben. Von der Polizeiwache nehme ich die Tagebuchnummer mit.

    Die Polizei sendet den Fall an die zuständige Wache am Wohnort des Angreifers und diese lädt den Angreifer zur Beschuldigtenvernehmung vor. Das würde ganz automatisch passieren.

    Entweder würde ich jetzt vom Gericht die Klagezurückziehung erhalten oder von der Polizei/Staatsanwaltschaft einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens oder einen Bescheid über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.

    Bei Einstellung des Verfahrens schreibe ich eine Klageerwiderung/Widerklage und bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hole ich mir vom Gericht eine Fristverlängerung für die Klageerwiderung/Widerklage, denn Strafsachen hemmen Zivilsachen. Solange in der Strafsache nicht entschieden ist, findet auch der Zivilprozeß über meine angebliche Zahlschuld nicht statt.

    Was riskiere ich, wenn es zum Prozeß kommt und ich ihn verliere?
    Ich muß zahlen und habe noch vielleicht 100 € Gerichtskosten und ich muß den Gegneranwalt bezahlen und zwar nach Gebührentabelle.
    Bei Streitwerten bis 100 € ist das nicht viel.

    Der Gegner weiß ganz genau, daß das der Ablauf bei mir sein würde und er weiß, daß er ein Abzocker ist. Deshalb schreibt er die Klageschrift erst gar nicht.

    Und ich lebe viel ruhiger damit. Ich sitze wie in einer Burg und lasse den Angreifer gegen die Mauern anrennen, wieder und wieder. Ich verteidige mich erst dann, wenn er es über die Mauern geschafft hat.

    Solange, wie es Leute gibt, die sich schon vorher heiß machen, Briefe schreiben, zu Anwälten laufen, realisiert er seinen Betrug bei diesen doch viel einfacher. Was soll er mit mir kämpfen, wenn es ihm die anderen so einfach machen?

    Was ich hier beschrieben habe, hat schon bei der Telekom und einer falschen Rechnung funktioniert. Das waren per se keine Betrüger und die ziehen das wie Dienst nach Vorschrift durch, diese Beamten. Aber eine Klage habe ich auch in diesem Fall nicht erhalten.

    Admin: Sehr schön und sehr kompetent zusammengefasst!!

  146. Wendy sagt:

    Hallo hebe folgendes Problem, ich nutze seit längeren meinen Tmobil vertrag nicht mehr, und habe bis jetzt auch keine guten erfahrungen mit Tmobile gemacht, von schlechten Service bis unfreundlichkeit…

    Nun habe ich wegen einen Rückstand der geringer ist wie 20 euro eine Vertragskündigung beommen, habe aber jeden Monat meine Gebühren von 12 bezahlt habe sogar immer 15 euro überwiesen um die 20 euro abzudecken…..

    Jetzt wollten sie einen Betrag von 76 euro für die restlaufzeit entschädigung wo ich innerhalb von 8 Tagen nach erhalt 25 euro bezahlt habe , danach habe ich von einen Ikasso Unternehmen eine Rechnung bekommen mit einer
    Hauptforderung von 125,67 Euro
    Kosten 20,50 Euro
    Zinsen 0,27 Euro
    Inkassovergütung: 30,00 Euro
    ————————————————————-
    Gesamtforderung 176,44 Euro
    bis zum 4.10. zu bezahlen.

    Darauf hin habe ich versucht über den Kundendinst Kontakt aufzunehmen nach dauer Warteschleife habe ich mich per Email beschwert das ich bezahlt hätte und das sie eine sehr setsame Art der berechnung haben…und die Hauptforderung auf einmal 50 Euro mehr beträgt…

    Darauf hin bekam ich die Antwort das ich nicht bezahlt hätte und bei Ihnen wären keine 25 Euro anzahlung eingegangen….

    Heute dem 2.10 habe ich eine neue Rechnung vom Inkasso Unternehmen beommen:
    Hauptforderung: 223,37 Euro
    Kosten : 20,50,Euro
    Zinsen: 1,42 Euro
    Inkassovergütung: 123,80 Euro
    —————————————————————-
    Gesamtbetrag 151,49 Euro

    Zu zahlen bis zum 12.10 und ich soll den Dauerauftrag Kündigen den ich zut TMobile gemacht habe…

    Weiterhin wurde ein Schufaeintag ohne Ankündigung gemacht…!!!

    Ich bitte um Hilfe…!!

    Admin: Sorry wendy, da kann dir keiner helfen – das ist auch nicht unbedingt Abzocke. Du hattest Verträge, die du nicht nach Belieben auslegen kannst. Hättest du die gesamte Situation frühzeitig geklärt, dann hättest du jetzt kein Theater. Versuch doch schriftlich eventuell mit Hinweis auf deine finanzielle Situation die Forderung abzumindern. Oft klappt das. Aber so ganz generell kann ich dir keine Hilfe anbieten…

  147. gerald sagt:

    Fall Inode:

    Meine Homepage konnte wegen Inkompetenz des Anbieters nicht verschoben werden. Auth Code wurde über 2 Monate nicht zugesendet bzw der falsche code zugesendet, daher weitere Zwangszeit bei diesem Hoster um verdienstentgang zu vermeiden.

    Nun wird von mir erwartet den gesamten ausstehenden betrag zu begleichen:
    Betrag – 67,71 Euro
    Verzugszinsen – 2,28 Euro
    Auslagen – 27,00 Euro ???
    Inkassovergütung – 139,71 Euro

    Inkassobüro: infoscore Austria gesmbH

    diese Sache läuft nun schon 2 Jahre….. auf alle meine Erklärungsversuche kommt von Seiten von Inode bzw. UPC keinerlei konstruktiver Input.
    Was kann ich tun? kann ich eine Gegenrechnung mit Verdienstentgang ertsellen?

    Vielen Dank

  148. Julie Santin sagt:

    Habe wegen 9,00 € ein Inkassobrief erhalten. Die 9,00 €
    habe ich by Supermarkt eingekauft. Seit meine Bankverbindung sich geändert wurde, der Betrag könnte nicht Erlöst.

    Einkauf: 9,00 €
    Zinsen: 0,01 €
    Inkassokosten: 29,50 €
    Schreibkosten: 5,00 €
    Rückzahlung: 5,23 €
    Gesamtbetrag: 47,74 €

    Ich habe dieser Betrag ab sofort bezahlt. Trotzdem bekomme ich eine Mahnung: 77€, ohne weitere Erklärung. Ich habe mir einen Rechtsanwalt gesucht, der hat die Mahnung widersprochen. Seitdem bekomme ich jeder Monat eine neue Mahnung, die mein Anwalt jeder Monat antwortet. Schon 8 Monate und immer das gleiche Geschichte. Was kann ich tun?

  149. Horst Wendt sagt:

    Habe wegen 15,00 € ein Inkassobrief erhalten. Die 15,00 €
    möchte eine Versicherung haben, für eine nicht abgeschlossene Versicherung als Schreibgebühr.
    Die neuste Masche im Internet.
    Dienstleistung: 15,00 €
    Zinsen: 0,01 €
    Inkassokosten: 22,50 €
    Schreibkosten: 5,00 €
    Mehrwertsteuer: 5,23 €
    Gesamtbetrag: 47,74 €
    Das gleicht schon einer krimminellen Erpressung.

    Admin:

    Hattest du dem Anspruch der Versicherung denn fristgerecht widersprochen? Wenn ja, dann dürfen Inkassogebühren gar nicht in rechnung gestelllt werden.

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