Alles zum Thema: Abgasskandal

LG Siegen: Schadensersatz auch ohne Rückruf

/ 19.03.2020 / / 230

Immer mehr Landgerichte sprechen im Abgasskandal verbraucherfreundliche Urteile. So auch aktuell das Landgericht Siegen, das zum Aktenzeichen 5 O 136/19 die Porsche AG zur Rücknahme eines gebraucht gekaufte Porsche Macan S verurteilte. Die Klägerin erhält rund 40.000 Euro zuzüglich Zinsen und außergerichtliche Anwaltsgebühren, sodass fast der eigentliche Kaufpreis erstritten werden konnte. Der Porsche war zweiter Hand rund 35.000 Kilometer gefahren worden. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung, der den Porsche-Fahrer im Verfahren vertrat: „Solche Ergebnisse sind uns natürlich am liebsten, wenn unsere Mandanten annähernd schadlos aus dem Dieselskandal herauskommen!“

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Dieselskandal: Was Updates wirklich bringen

/ 17.03.2020 / / 59

Derzeit wird der Abgasskandal auf vielen Ebenen abgearbeitet – am 5. Mai trifft der Bundesgerichtshof eine weitere Grundsatzentscheidung zur Nutzungsentschädigung und es dürfte wieder ein Stückchen einfacher werden, Schadensersatz durchzusetzen.

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VW veröffentlicht Online-Portal zur Vergleichsabwicklung

/ 14.03.2020 / / 408


Im Dieselskandal durch den EA189-Motor geschädigte Verbraucher, die mit Volkswagen einen Vergleich schließen möchten, oder das Angebot zumindest prüfen möchten, benötigen dafür Zugangsdaten für ein Online-Portal, das Volkswagen zur Abwicklung der Schadensersatzansprüche derzeit einrichtet und am 19. März veröffentlichen will.

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Wer hat Anspruch auf die VW-Entschädigung?

/ 14.03.2020 / / 398

Das wird spannend: Etwa 460.000 Personen haben sich in das Klageregister für das Musterfeststellungsverfahren gegen den Volkswagen-Konzern eingetragen um Schadensersatz für Einbußen im Dieselskandal zu erhalten. Nun ist das Verfahren beendet, aber nur etwas mehr als 200.000 Personen sollen überhaupt ein Angebot erhalten. Angeblich entscheidet Volkswagen allein über die Anspruchsberechtigung und wirft alle, die nicht in Deutschland leben und alle, die nach dem 1. Januar 2016 gekauft haben aus dem Verfahren. Die Kriterien wurden mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen als Rahmenvereinbarung zum Vergleich ausgehandelt.

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Abgasskandal – “Ausreden” helfen VW nicht – OLG Koblenz 10 U 731/19

/ 24.02.2020 / / 109

Das OLG Koblenz hat VW im Abgasskandal mit Urteil vom 20.11.2019 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 10 U 731/19). „Dass VW im Dieselskandal Schadensersatz zahlen muss, ist schon fast die Regel. Bemerkenswert ist in diesem Fall eher, dass VW sich mit Hinweis auch die zu erwartende hohe Anzahl von Schadensersatzforderungen aus der Affäre ziehen wollte. Dieser Argumentation erteilte das OLG Koblenz eine klare Absage“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

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