Dieselskandal: Was Updates wirklich bringen

/ 17.03.2020 / / 59

Derzeit wird der Abgasskandal auf vielen Ebenen abgearbeitet – am 5. Mai trifft der Bundesgerichtshof eine weitere Grundsatzentscheidung zur Nutzungsentschädigung und es dürfte wieder ein Stückchen einfacher werden, Schadensersatz durchzusetzen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Aber von einem finalen Abarbeiten ist man derzeit weit entfernt, denn immer neue Fälle lassen den Diesel nicht zur Ruhe kommen. Ein wichtiges Thema ist die Qualität der von den Autoherstellern angebotenen Updates – es scheint, dass diese keinesfalls zuverlässig arbeiten und die Autos in nicht wenigen Fällen eben nicht wieder gesetzeskonform und zulassungsfähig machen. Dr. Gerrit Hartung, Kooperationsanwalt der IG-Dieselskandal aus Mönchengladbach: “Ich bin fest überzeugt, dass die meisten Autos auch nach den Updates die NOx-Grenzwerte nicht einhalten, oder nur unter Bedingungen und Einschränkungen, die für den Autobesitzer nicht tragbar sind!”

Diesel-Experten gehen davon aus, dass die Updates zwar funktionieren, allerdings im Rahmen eines viel zu weit gefassten “Thermischen Fensters”. 

Hartung: “Im Realbetrieb ist die Abgasbehandlung weiterhin deaktiviert, zumindest im Rahmen eines viel zu großen Temperaturbereiches. Über 1000 Meter Höhe funktioniert die Abgasbehandlung angeblich grundsätzlich nicht!”

Das Einhalten der Grenzwerte ist ohnehin “sportlich” und nur mit wirklich großem Aufwand zu schaffen. Für den Mönchengladbacher Anwalt ist klar, dass die angeblich zulässigen Grenzen des “Thermischen Fensters” mit den aktuellen Updates bis an die Schmerzgrenze hinaus ausgenutzt worden sind, “und sicherlich auch darüber hinaus!”

In anstehenden Verfahren wird es darum gehen, dass die Autohersteller endlich mit offenen Karten spielen und die Quellcodes der Softwareprogrammierungen offenlegen. An den gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt es, so Dr. Hartung, nicht. “Die  EU-Verordnung 715/2007 aus 2007 wurde gemeinsam mit den Herstellern erarbeitet, die haben damals gesagt: ‘das schaffen wir’ und scheitern heute kläglich an der Umsetzung!” Fahrzeuge müssen die Abgaswerte “unter normalen Betriebsbedingungen erfüllen.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Hartung empfiehlt Autobesitzern, deren Fahrzeuge wegen Veränderungen am Abgassystem an Rückrufaktionen und freiwilligen Updates teilgenommen haben, ihre juristischen Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen zu lassen.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: / / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961