Alles zum Thema: Urmann + Collegen

Nach redtube-Abmahnungen: Thomas Urmann kein Rechtsanwalt mehr

/ 23.12.2014 / / 202

Zahlreiche Rechtsanwälte berichten aktuell darüber, dass Thomas Urmann wohl kein Rechtsanwalt mehr ist und die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft wohl gelöscht wurde. Der Jurist hatte traurige Berühmtheit rund um die Abmahnungen für angebliches Filesharing auf der Porno-Plattform redtube.com erlangt, weil er die letztendlich unhaltbaren Abmahnungen an zigtausende von Internetusern verschickt katte. Diese hatten keinen Bestand, weil Filme auf redtube.com nicht heruntergeladen, sondern nur gestramt werden. Die Sache hatte insbesondere daher Aufsehen erregt, weil das zuständige Amtsgericht dem Auskunftersuchen der Abmahner nachgekommen war, obwohl dazu rein rechtlich keinerlei Basis gegeben war.

 

Porno-Abmahner Urmann wegen Betrug und Insolvenzverschleppung verurteilt

/ 03.09.2014 / / 80

Der rund um die Redtube-Abmahnungen bekannt gewordene Rechtsanwalt Thomas Urmann aus Regensburg ist wegen Betrug und Insolvenzverschleppung verurteilt worden. Urmann muss 80.000 Euro Geldstrafe zahlen, hinzu kommen 80 Sozialstunden und eine zweijährige Bewährungsstrafe. Ob er seine Zulassung als Anwalt nach Rechtskraft des Urteils verliert ist noch unklar. weiterlesen

LG Köln zu redtube-Abmahnungen: Auskunftsbeschluss hätte nicht gefällt werden dürfen

/ 27.01.2014 / / 107

Das Landgericht Köln hat erste Entscheidungen über Beschwerden in Sachen „Streaming Abmahnung“ gefällt und damit Position abgemahnter User der Pornoplattform Redtube.com entscheidend verbessert. Die für den angeblichen Rechteinhaber The Archive AG mahnnende Kanzlei Urmann + Collegen muss befürchten, dass in einem Verfahren der Nachweis einer Urheberrechtverletzung nicht mehr geführt werden kann und klagenden Usern sogar die Verfahrenskosten erstattet werden müssten. Für Opfer bedeutet dies, dass die Möglichkeit, von U + C bzw. The Archive AG vor Gericht gezogen zu werden, gegen “0” geht. weiterlesen

Redtube.com

/ 23.01.2015 / / 632

Die Website redtube.com ist ein so genannter Streaming-Dienst, der das Ansehen von Pornofilmen auf dem Server des Anbieters ermöglicht. User müssen diese Filme also nicht herunterladen. redtube.com nutzt damit  eine rechtliche Grauzone, da Nutzer des Portals sich keiner Urheberschutzverletzung schuldig machen. weiterlesen

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