Alles zum Thema: Urmann + Collegen

Erst der Anfang – Focus: Rechtsanwalt Daniel Sebastian bat U + C im Unterstützung in der redtube-Abmahnwelle

/ 19.01.2014 / / 236

Das war erst der Anfang: Der Kölner Anwalt Christian Solmecke berichtet im Focus über seine Gespräche mit Abmahnanwalt Thomas Urmann von U + C. Man geht demnach nicht davon aus, dass etwaige Verfahrensfehler oder sonstige rechtliche Ungereimtheiten die Abmahnwelle stoppen können werden. Es sei erst die Spitze des Eisberges sichtbar und zahlreiche Redtube-User würden in den nächsten Tagen noch Post bekommen. Dann können auch die Kunden weiterer Provider mit Abmahnungen rechen, bislang hatte es nur Anschlussinhaber der Telekom erwischt. Auch schloss wohl Urmann nicht aus, dass noch weitere Portale folgen würden. Die Aktion beschränkt sich also nicht auf redtube.com-Nutzer. Auf jeden Fall wurden vom Kölner Landgericht auch Auskunftsbeschlüsse für andere Internetprovider ausgestellt. Offensichtlich stellt der Versand der zigtausenfachen Abmahnungen die Logistik der Kanzlei vor noch zu bewältigende Probleme.

Das Interview im Focus klärt auch auf, welche Rolle Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin in der Sache spielt: Der bekannte Abmahnanwalt hatte sich an Urmann + Collegen gewendet, nachdem er sich die Beschlüsse vom LG Köln besorgt hatte. Anschließend bat er U + C – in diesen Dingen sehr erfahren – offensichtlich um Überstützung bei der Durchführung dieser Abmahnwelle.

Verbraucherzentrale: Streitwert der U + C Abmahnungen rechtlich unzulässig – oder doch?

/ 12.12.2013 / / 193

Die Verbraucherzentrale NRW weist in Sachen Abmahnungen von U + C auf ein interessantes Detail hin. Demnach ist es nicht nachzuvollziehen, dass der Gegenstandswert der U + C-Abmahnungen auf 1.080 Euro angesetzt wurde. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschränkt Streitwerte seit dem 8. Oktober 2013 für die außergerichtliche Geltendmachung auf 1.000 Euro. Der höhere Streitwert führt dazu, dass die Geschäftsgebühr 149,50 Euro statt 104 Euro beträgt. VZ-Meinung: “Dieses Geschäftsgebaren ist aus unserer Sicht rechtlich unzulässig!”

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Nach Recherchen von verbraucherschutz.tv stellt sich die Sache aber anders dar: die 1.080,50 Euro Streitwert ergeben sich daraus, dass auch der Schadensersatz hinsichtlich der angeblichen Ermittlungskosten (pauschal 65,00 Euro) sowie der Schadensersatz für das verletzte Filmwerk (15,50 Euro) zum Streitwert des Unterlassungsanspruchs (1.000,00 Euro) hinzukommen. 1.080,50 Euro wäre demnach korrekt berechnet,

Wir danken www.abmahnhilfe24.de für den Hinweis in dieser Sache

Überforderte Richter – U + C-Abmahnungen auch in den Nachrichten

/ 12.12.2013 / / 110

Was für ein Ritterschlag: Am Abend des 11. August 2013 schafften es die Anwälte Urmann + Collegen erstmals in die öffentlich rechtlichen TV-Nachrichten: Das zdf berichtete in der Halbzeitpause der Champions-League über die Abmahnaktion der Regensburger Anwälte, die Überrumpelung des Kölner Landgerichtes und die Trittbrettfahrer. Bemerkenswert war die Aussage des Gerichtssprechers, der den Fauxpas seiner Kollegen mit einem hilfreichen Tipp “überlagerte”. Er meinte, dass die Betroffenen ja entsprechende Rechtsmittel einlegen und sich erfolgreich wehren könnte, falls die Abmahnungen nicht rechtens seien. Schon peinlich, dass er kein Wort zu den unglaublichen Reaktionen und den aberwitzigen Ausläufern nach der Fehleinschätzung seiner Richterkollegen fand. Unsere Meinung: Deutsche Gerichte und deutsche Richter sind mit Internetthemen mehr und mehr überfordert.

Amanda´s Secrets, Miriams Secret, Dream Trip, Glamour Show Girls

/ 12.12.2013 / / 480

Hauptsächlich geht es bei den Abmahnungen von U + C um das angeblich verbotene Streamen der Porno-Filmchen Amanda´s Secrets, Miriams Secret, Dream Trip und Glamour Show Girls. Rechteinhaber ist die Schweizer The Archive AG, in dessen Auftrag U + C die Abmahnungen versendet. Bislang scheint es so, dass ausschließlich Kunden der Deutschen Telekom abgemahnt wurden. Dabei ist es völlig unklar, ob noch weitere Listen existieren, die U + C noch auf den Weg bringen können. Da auch nicht klar ist, wie die ermittelnde Software arbeitet kann auch nicht gesagt werden, ob neben Amanda´s Secrets, Miriams Secret, Dream Trip und Glamour Show Girls noch das Streaming weitere Filme abgemahnt wird und ob es noch User anderer Streaming-Portale in Zukunft treffen kann.

U + C Abmahnung: Wer hat denn nun die Schmuddelfilmchen bei redtube angesehen?

/ 01.01.2014 / / 331

Viele Eltern dürften in diesen Tagen auf eine harte Probe gestellt werden: Der Brief der Rechtsanwälte Urmann + Collegen verheißt nichts Gutes und drin ist eine Abmahnung wegen Streaming urheberrechtlich geschützter Werke – wobei “Werke” nun nicht ganz der richtige Ausdruck für 5 Minuten-Pornos sind. Eins ist klar: Irgendwer in der Familie hat sich einen gemütlichen Pornoabend gemacht und ist dabei von der U + C – Software erwischt worden. weiterlesen

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