LG Köln zu redtube-Abmahnungen: Auskunftsbeschluss hätte nicht gefällt werden dürfen

/ 27.01.2014 / / 107

Das Landgericht Köln hat erste Entscheidungen über Beschwerden in Sachen „Streaming Abmahnung“ gefällt und damit Position abgemahnter User der Pornoplattform Redtube.com entscheidend verbessert. Die für den angeblichen Rechteinhaber The Archive AG mahnnende Kanzlei Urmann + Collegen muss befürchten, dass in einem Verfahren der Nachweis einer Urheberrechtverletzung nicht mehr geführt werden kann und klagenden Usern sogar die Verfahrenskosten erstattet werden müssten. Für Opfer bedeutet dies, dass die Möglichkeit, von U + C bzw. The Archive AG vor Gericht gezogen zu werden, gegen “0” geht.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

In vier Beschlüssen vom 24.01.2014 hat eine Zivilkammer des Landgerichts Köln Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, die von der „The Archive AG“ wegen Ansehen seines Streaming-Videos auf der Plattform redtube.com abgemahnt worden waren. Die Kammer kritisiert damit eigene Entscheidungen aus Dezember 2013, nach denen die Telekom der „The Archive AG“ auskunfstverpflichtet war und Adressen herausgeben musste. Diese Anordnung hätte so nicht gefällt werden dürfen.

Die Kammer hat die Abweichung von ihrer ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der „The Archive AG“ (Antragstellerin) von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich wie sich später herausstellte nur um den Abruf von Videos auf einer Streaming Plattform handelte, dies sei urhebrechtlich nicht juristisch relevant. Zudem wäre unklar geblieben, wie The Archive AG an die Daten gekommen sein will.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Die Kammer hat angedeutet, dass ihre Entscheidung auch Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z.B. über die Berechtigung der Abmahnkosten) haben könnte.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Urmann + Collegen Schlagwörter: /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961