Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Krediten: BGH entscheidet zur Verjährung

/ 24.10.2014 / / 81

Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen sind häufig nicht zulässig. Das hat der BGH mit zwei Urteilen bereits am 13. Mai 2014 entschieden (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Offen blieb noch die Frage der Verjährung. Bisher ist davon auszugehen, dass sich die Rechtsprechung des BGH auf Kreditverträge, die seit 2011 abgeschlossen wurden, anwenden lässt. Am 28. Oktober wollen die Karlsruher Richter entscheiden, wann der Verjährungsbeginn bei Rückforderungseinsprüchen einsetzt.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die BGH-Urteile vom 13. Mai beziehen sich ausdrücklich auf vorgefertigte Klauseln zu Bearbeitungsgebühren in den Kreditverträgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen Bank und Kunden sind demnach durchaus zulässig. Dennoch hatten die Urteile durchaus wegweisenden Charakter. „Denn die Konsequenz aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist, dass etliche Verbraucher sich die Bearbeitungsgebühren von ihrer Bank zurückholen können“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der Bundesgerichtshof hält Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig, da die Vergabe von Darlehen im ureigenen Interesse der Banken liege und die Kosten deshalb nicht auf die Verbraucher übertragen werden können. Lediglich Zinsen dürften für den Kredit erhoben werden.

Die Erhebung von Bearbeitungsgebühren war lange Zeit umstritten, ehe der BGH hier für Klarheit zu Gunsten der Verbraucher gesorgt hat. Am 28. Oktober will der Bundesgerichtshof für noch mehr Klarheit sorgen und entscheiden, wann die Verjährung bei den Rückforderungsansprüchen der Bearbeitungsgebühren einsetzt. Cäsar-Preller: „Von dem Urteil hängt viel ab. Etliche Verbraucher könnten davon profitieren. Wer einen Kreditvertrag  2011 oder früher abgeschlossen hat, sollte aber zügig handeln und die Bearbeitungsgebühren zurück verlangen, ehe die Verjährung einsetzt.“

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Autor: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Bank & Bürgschaft / Finanzen Schlagwörter: / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961