Laut einem aktuellen BGH-Urteil zum Aktenzeichen XI ZR 7/19 müssen Verbraucher bei der Umschuldung von Immobiliendarlehen keine Gebühren bezahlen. Nach Ende der Zinsbindung sind alle Aufwendungen eines Darlehengebers durch die Zinsen abgegolten. Gute Nachricht für Darlehensnehmer, die bereits umgeschuldet haben: Das Urteil ist eine sehr gute Basis, um diese Gebühren zurückzufordern. … weiterlesen

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