Opfer von Abzocker-Angeboten werden oft mit sehr hohen Inkassogebühren für Inkassoleistungen konfrontiert. Es stellt sich dabei die Frage, ob man als Schuldner die geltend gemachten Inkassokosten überhaupt bezahlen muss. Grundsätzlich müssen Inkassogebühren bezahlt werden, wenn z.B. nach einer Klage die Rechtmäßigkeit der Forderung bewiesen ist oder man sich freiwillig zur Zahlung der Rechnung entschließt. In aller Regel erscheinen Inkassogebühren unverhältnismäßig hoch. Dies liegt auch daran, dass insbesondere für geringe Summen bis 300 Euro eine im Verhältnis hohe Inkassogebühr fällig wird. die manchmal sogar die Höhe der Forderung selbst überschreitet.
Dabei kann ein Inkasso-Unternehmen die Inkassogebühren nicht beliebig festsetzen, sondern muss sich an den Rechtsanwaltskosten orientieren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt sind. Zwar ist das RVG für Inkassounternehmen nicht bindend, aber die durch Inkassoleistungen entstehenden Kosten dürfen nicht höher sein als die Kosten, die ein Anwalt berechnet hätte. Hier geht es um die geforderte Schadensminderungspflicht, damit die Forderungen nicht ausufern.
Der Forderungssteller muss sich für den günstigeren Weg entscheiden – tut er das nicht, dann darf das beauftragte Unternehmen nicht mehr Gebühren verlangen, als es ein Anwalt getan hätte. Eine Erstattungspflicht entfällt übrigens, wenn nach dem Inkasso-Unternehmen noch ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, weil sich das Inkassounternehmen als erfolglos erwiesen hatte. Der säumige Zahler muss für diese Art von Forderungseinzug nur ein Mal bezahlen.
Inkassogebühren muss auch niemand bezahlen, der einer Forderung fristgerecht widersprochen hat. Ein Inkassodienst darf also nur beauftragt werden, um säumige Zahler zu beeindrucken, nicht um unwillige Zahler zu bewegen, doch von ihrem Widerspruch zurück zu treten und die Forderung anzuerkennen.
Kontoführungsgebühren dürfen nicht berechnet werden, Kosten für Adressermittlung nur im nachgewiesenen Rahmen.
Wir fassen mal zusammen
1. Inkassokosten dürfen die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht überschreiten
2. Inkassokosten müssen nicht bezahlt werden, wenn wenn die Forderung bestritten wird und fristgerecht widersprochen wurde
3. Kontoführungsgebühren dürfen nicht aufgelistet werden
4. Adressermittlungskosten sind nur in einer nachgewiesenen Höhe erstattungsfähig
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Habe wegen 15,00 € ein Inkassobrief erhalten. Die 15,00 €
möchte eine Versicherung haben, für eine nicht abgeschlossene Versicherung als Schreibgebühr.
Die neuste Masche im Internet.
Dienstleistung: 15,00 €
Zinsen: 0,01 €
Inkassokosten: 22,50 €
Schreibkosten: 5,00 €
Mehrwertsteuer: 5,23 €
Gesamtbetrag: 47,74 €
Das gleicht schon einer krimminellen Erpressung.
Admin:
Hattest du dem Anspruch der Versicherung denn fristgerecht widersprochen? Wenn ja, dann dürfen Inkassogebühren gar nicht in rechnung gestelllt werden.
Habe wegen 9,00 € ein Inkassobrief erhalten. Die 9,00 €
habe ich by Supermarkt eingekauft. Seit meine Bankverbindung sich geändert wurde, der Betrag könnte nicht Erlöst.
Einkauf: 9,00 €
Zinsen: 0,01 €
Inkassokosten: 29,50 €
Schreibkosten: 5,00 €
Rückzahlung: 5,23 €
Gesamtbetrag: 47,74 €
Ich habe dieser Betrag ab sofort bezahlt. Trotzdem bekomme ich eine Mahnung: 77€, ohne weitere Erklärung. Ich habe mir einen Rechtsanwalt gesucht, der hat die Mahnung widersprochen. Seitdem bekomme ich jeder Monat eine neue Mahnung, die mein Anwalt jeder Monat antwortet. Schon 8 Monate und immer das gleiche Geschichte. Was kann ich tun?
Fall Inode:
Meine Homepage konnte wegen Inkompetenz des Anbieters nicht verschoben werden. Auth Code wurde über 2 Monate nicht zugesendet bzw der falsche code zugesendet, daher weitere Zwangszeit bei diesem Hoster um verdienstentgang zu vermeiden.
Nun wird von mir erwartet den gesamten ausstehenden betrag zu begleichen:
Betrag – 67,71 Euro
Verzugszinsen – 2,28 Euro
Auslagen – 27,00 Euro ???
Inkassovergütung – 139,71 Euro
Inkassobüro: infoscore Austria gesmbH
diese Sache läuft nun schon 2 Jahre….. auf alle meine Erklärungsversuche kommt von Seiten von Inode bzw. UPC keinerlei konstruktiver Input.
Was kann ich tun? kann ich eine Gegenrechnung mit Verdienstentgang ertsellen?
Vielen Dank
Hallo hebe folgendes Problem, ich nutze seit längeren meinen Tmobil vertrag nicht mehr, und habe bis jetzt auch keine guten erfahrungen mit Tmobile gemacht, von schlechten Service bis unfreundlichkeit…
Nun habe ich wegen einen Rückstand der geringer ist wie 20 euro eine Vertragskündigung beommen, habe aber jeden Monat meine Gebühren von 12 bezahlt habe sogar immer 15 euro überwiesen um die 20 euro abzudecken…..
Jetzt wollten sie einen Betrag von 76 euro für die restlaufzeit entschädigung wo ich innerhalb von 8 Tagen nach erhalt 25 euro bezahlt habe , danach habe ich von einen Ikasso Unternehmen eine Rechnung bekommen mit einer
Hauptforderung von 125,67 Euro
Kosten 20,50 Euro
Zinsen 0,27 Euro
Inkassovergütung: 30,00 Euro
————————————————————-
Gesamtforderung 176,44 Euro
bis zum 4.10. zu bezahlen.
Darauf hin habe ich versucht über den Kundendinst Kontakt aufzunehmen nach dauer Warteschleife habe ich mich per Email beschwert das ich bezahlt hätte und das sie eine sehr setsame Art der berechnung haben…und die Hauptforderung auf einmal 50 Euro mehr beträgt…
Darauf hin bekam ich die Antwort das ich nicht bezahlt hätte und bei Ihnen wären keine 25 Euro anzahlung eingegangen….
Heute dem 2.10 habe ich eine neue Rechnung vom Inkasso Unternehmen beommen:
Hauptforderung: 223,37 Euro
Kosten : 20,50,Euro
Zinsen: 1,42 Euro
Inkassovergütung: 123,80 Euro
—————————————————————-
Gesamtbetrag 151,49 Euro
Zu zahlen bis zum 12.10 und ich soll den Dauerauftrag Kündigen den ich zut TMobile gemacht habe…
Weiterhin wurde ein Schufaeintag ohne Ankündigung gemacht…!!!
Ich bitte um Hilfe…!!
Admin: Sorry wendy, da kann dir keiner helfen – das ist auch nicht unbedingt Abzocke. Du hattest Verträge, die du nicht nach Belieben auslegen kannst. Hättest du die gesamte Situation frühzeitig geklärt, dann hättest du jetzt kein Theater. Versuch doch schriftlich eventuell mit Hinweis auf deine finanzielle Situation die Forderung abzumindern. Oft klappt das. Aber so ganz generell kann ich dir keine Hilfe anbieten…
“Immer wieder lese ich, daß sich im Internet Betrogene an den Betrüger wenden (was soll der schon wollen als den Betrug fortsetzen), zum Rechtsanwalt gehen (Kosten verursachen) oder zur Verbraucherzentrale gehen (Kosten verursachen, Zeit verschwenden).
Wenn mir einer eine Forderung aufmacht, die ich für nicht begründet halte, was ich erst nach dem Öffnen des ersten Briefes weiß, gehe ich so vor:
* ich werfe den Brief weg
* weitere Post sende ich ungeöffnet an den Absender zurück mit einem Vermerk auf dem Couvert “Empfang abgelehnt, zurück an Absender” sogar dann, wenn kein Absender ohne Öffnen erkennbar ist
(Die Post hat in München ein spezielles Postamt, die solche Briefe unter Aufsicht öffnen, um den Absender festzustellen. Dann kleben sie den Brief wieder zu und senden ihn an den Absender zurück.)
* Post von Inkassounternehmen nehme ich grundsätzlich nicht an und sende sie ungeöffnet an den Absender zurück mit einem Vermerk auf dem Couvert “Empfang abgelehnt, zurück an Absender”
Wenn der Angreifer noch nicht gemerkt hat, daß ich mich auskenne und kaum zu knacken bin, kommt jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid, für den ich 2 Wochen Zeit zum Widerspruch habe. Ich nähre jetzt die Hoffnung des Angreifers indem ich den Mahnbescheid 10 Tage bei mir liegen lasse. Ich weiß ja, daß der Angreifer ein Fristenbuch führt und ganz genau merkt, daß ich 10 Tage “grübele” ob ich nicht vielleicht doch bezahle.
Nach besagten 10 Tagen widerspreche ich dem Mahnbescheid vollständig. (Das Mahnbescheidsformular erlaubt auch teilweisen Widerspruch)
Damit es jetzt weitergeht, müßte der Angreifer eine Klage auf Zahlung gegen mich verfassen in der er auch die Beweise für meine Zahlschuld aufführen muß.
Und das ist bisher immer unterblieben.
Der Angreifer weiß ja nun, daß ich es es auf den Prozeß anlege, daß ich beim Mahnbescheid mit ihm gespielt habe und daß mir weder Rechnungen noch Mahnungen oder irgendetwas vorliegen, weil er alles zurückbekommen hat. Er müßte für die Klage bezüglich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse gehen im Wissen darum, daß ich ihm seine Klageschrift in der Luft zerreiße.
Wie gesagt, eine Klage habe ich noch nie erhalten, aber meine Möglichkeiten gehen noch weiter:
Ich könnte mit einer Widerklage antworten, ich kann mit der Klageschrift aber auch zur nächsten Polizeiwache gehen und eine Strafanzeige und Strafantrag wegen versuchten Betruges aufgeben. Von der Polizeiwache nehme ich die Tagebuchnummer mit.
Die Polizei sendet den Fall an die zuständige Wache am Wohnort des Angreifers und diese lädt den Angreifer zur Beschuldigtenvernehmung vor. Das würde ganz automatisch passieren.
Entweder würde ich jetzt vom Gericht die Klagezurückziehung erhalten oder von der Polizei/Staatsanwaltschaft einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens oder einen Bescheid über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.
Bei Einstellung des Verfahrens schreibe ich eine Klageerwiderung/Widerklage und bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hole ich mir vom Gericht eine Fristverlängerung für die Klageerwiderung/Widerklage, denn Strafsachen hemmen Zivilsachen. Solange in der Strafsache nicht entschieden ist, findet auch der Zivilprozeß über meine angebliche Zahlschuld nicht statt.
Was riskiere ich, wenn es zum Prozeß kommt und ich ihn verliere?
Ich muß zahlen und habe noch vielleicht 100 € Gerichtskosten und ich muß den Gegneranwalt bezahlen und zwar nach Gebührentabelle.
Bei Streitwerten bis 100 € ist das nicht viel.
Der Gegner weiß ganz genau, daß das der Ablauf bei mir sein würde und er weiß, daß er ein Abzocker ist. Deshalb schreibt er die Klageschrift erst gar nicht.
Und ich lebe viel ruhiger damit. Ich sitze wie in einer Burg und lasse den Angreifer gegen die Mauern anrennen, wieder und wieder. Ich verteidige mich erst dann, wenn er es über die Mauern geschafft hat.
Solange, wie es Leute gibt, die sich schon vorher heiß machen, Briefe schreiben, zu Anwälten laufen, realisiert er seinen Betrug bei diesen doch viel einfacher. Was soll er mit mir kämpfen, wenn es ihm die anderen so einfach machen?
Was ich hier beschrieben habe, hat schon bei der Telekom und einer falschen Rechnung funktioniert. Das waren per se keine Betrüger und die ziehen das wie Dienst nach Vorschrift durch, diese Beamten. Aber eine Klage habe ich auch in diesem Fall nicht erhalten.
Admin: Sehr schön und sehr kompetent zusammengefasst!!
Hallo,
ich habe seit 01.01.2010 eine Forderung des RWE offen über 43,99, jedoch wurde ich nicht zur Zahlung aufgefordert.
Jetzt bekomme ich eine Rechnung eines Inkassounternehmens, in dem folgendes gefordert wird:
43,99 Hauptforderung
5,00 Mahngebühr des RWE
0,36 Zinsen seit 01.01.2010
45,00 Inkasso-Gebühr
15,00 Kontoführungsgebühr
Sind die Kosten gerecht fertigt?
Admin: Wenn du irgendwann mal in Schriftform auf die Existenz der Forderung hingewiesen wurdest und diese ignoriert hast, dann sind die Kosten zumindest üblich
….das beantwortet nicht meine Frage: Sind die Kosten gerechtfertigt?
Laut RVG bei Forderungen bis 300 mit Faktor 1,0 dürfen 25,00 Gebühren berechnet werden.
Wie lege ich den richtigen Faktor fest und woraus darf der Inkasso-Unternehmer 15€ Kontoführungsgebür verlangen?
Admin: Ganz salopp: Weil du deine Rechnung nicht bezahlt hast. Du kannst ja auf den Mahnbescheid warten und dem dann bezügl. der Mahngebühren widersprechen, aber es liegt nicht in DEINEM Ermessensbereich ob und wie hoch ein Inkassounternehmen Gebühren verlangt. Es gibt Grenzen, aber ich glaube nicht, dass diese grenzen in deinem Fall überschritten wurden
….verstehe ich nicht. Laut unserer Gesetze darf ein Inkasso-Unternehmen nicht mehr Gebühren als ein Rechtsanwalt verlangen. Der würde in diesem Fall lt. der offiziellen Gebührentabelle RVG nach §13 Forderung bis 300€ , Gebührensatz 1,0 nicht mehr als 25€ verlangen “dürfen”. Kontoführungsgebühren werden von einem Anwalt nicht erhoben….
ich denke doch, dass hier Grenzen überschritten wurden…..
Ich möchte das auch nicht in mein Ermessen legen, aber ich denke dass ich auch nicht mehr bezahlen sollte als ich muss, oder?!
Admin: Eigentlich ist das auch kein Abzocke-Thema….Ich kann dir nur sagen, dass sich die Gebühren “Normal” anhören. Ich bin kein Anwalt… wenn du meinst es ist zuviel, dann wehr dich halt.
Schönen guten Tag,
hätte da auch mal eine Frage. Habe von nexnet eine Rechnung in Höhe von 3,58 € bekommen. Habe dies nicht bezahlt und habe nun eine Mahnung von einem Inkassounternehmen (xx) erhalten, dass ich nun 36,60 € überweisen soll. Nun ist hier meine Frage ob diese Auflistung der Forderungen gerechtfertigt ist:
Hauptforderung 3,58 €
Zinsen 0,02 €
Mahnkosten Mandant 3,00 €
Rechtsanwaltgebühr 25,00 €
Auslagenpauschale 5,00 €
Gesamtfoderung 36,60 €
Vielen Dank im Voraus
Admin: Ich weiß es nicht genau, aber ich denke, dass das passt. Sicher ist das viel geld, aber wenn man hinter 5 Euro hinterherlaufen muss ist das ähnlich aufwändig, als wenn es um 90 Euro geht. Wenn du nicht bezahlst, warum widersprichst du der Forderung nicht wenigstens. Dann hättest du jetzt nicht die Kosten am Hals.
Hallo,
ich habe im März 2010 2 Modelle Baussätze
1:87 per telefon in einem Onlineshop bestellt.
Die rechnung lautet auf den 17.3. , erhalt der ware etwa 22.3.. Bestelt hatt ich insgesamt 3 Artikel und die daraufvolgende Woche dort noch einmal angerufen, siwie 1 Woche später wegen ungenauer bauanleitung zu details.
ich habe jetzt ein Inkassobescheid von einem
Inkassobüro erhalten :
grundforderung unseres Mandanten 48,39
vorgerichtliche Inkassogebühr 37,50
vorgerichtliche Inkassoauslage 4,50
Kontoführungsgebühr 4,00
noch offener gesamtbetrag (Stand 15.4.2010)
94,39
Ich habe den Betrag aber bereit diese Woche Überwiesen (48,39)
ich hatte eine normale Rechnung ohne Zeitangabe der Fälligkeit. keine Mahnung vorher erhalten. Es ist noch kein Monat her , daß ich den artikel erhalten habe.
Was mache ich jetzt?
Ist die Kontoführungsgebühr hier nicht korrekt, habe es weiter oben gelesen.
Admin: Sehr schwierig …wann hast du überwiesen? Am Montag oder Freitag? es wird da keine generelle Antwort drauf geben. Musst du anrufen, AGBs studieren, Rechnungen überprüfen. Es gibg 15 Dinge die ich nicht weiß, die ich für eine Antwort aber wissen muss. Bauchgefühl: Du hast schlechte Karten…
hallo
ich habe eine gesamtaufstellung vom inkasso verlangt (zahle dort schon eine weile ab)
folgende kosten werden zusätzlich aufgeführt,ist das rechtens??möchte vorab erwähnen alles läuft per mail,habe nie einen brief per post bekommen und meine neue anschrift habe selbst mitgeteilt!!
1)Spesen des Gläubigers =10,-€
2)Bearbeitungsgebühr ($286,288BGB) =40,-€
3)Auslagen (Porto,Telefon) =12,45€
4)Liquiditätsprüfung,Onlineauskünfte =13,95€
5)KONTOÜBERWACHUNGSKOSTEN = 80,-€ !!!
6)19% MwSt.
6)Auskunftskosten/Adressermittlungskosten =14,-€
mir erscheint das teilweise sehr dubios
Admin: Sieht so aus, als ob du dich tüchtig melken lässt…Geh zum Anwalt…
Bei mir gehts um eine Forderung von 57,00€. Darf eine Inkassofirma gleich 37,50€ beim ersten Brief als Gebühren berechnen?
Hallo an die Experten unter Euch, brauch da mal Euren Rat…
ich habe im Januar, unwissend ene Online Registrierung vollzogen und glatt allem zugestimmt, ohne die dünngedruckten super wichtigen Fakten zu lesen das ich gerade einen Vertrag eingehe und ich mit der Zustimmung einer Mitgliedschaft registriere die im Jahr 96 EUR kostet ! Ich gebe es zu, dumm war das von mir, blind jedem sch…zuzustimmen und mich dann zu wundern wenn die Beitragsrechung kommt ! Im Februar kam diese ungeahnte Rechnung, darauf hin habe ich vergeblich versuchte diese Firma telefonisch zu erreichen, doch vergeblich, aber um nicht tatenlos und ohne den Versuch zu starten vielleicht Kulanz walten zu lassen, habe ich beim Rechnungseingangstag eine Email an diese Firma geschrieben, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts und ggfs. Stornierung der Mitgliedschaft. Es kam keine Antwort, aber dafür die 2. Rechnung mit Mahngebühren, aus den EUR 96 wurden EUR 101, also griff ich wieder zum Telefon und hab es mehrmals versucht und wieder ohne Erfolg, also hab ich diesmal ein Fax geschickt und die ganze Situation noch mal dargestellt und um Kulanz gebeten. Sendebericht vom Fax und Emailausgang liegen mir vor, doch auch auf mein Fax kam keine Reaktion, aber dafür kam heute die 3.RG über EUR 140 über eine Inkassogesellschaft ! Und siehe da ich habe heute jemanden ans Telefon bekommen, doch leider zu spät lt. der Dame am Telefon und ohne jeglichen Verständniss, hart in Ihrer Aussage, das ich Pech hab und nun lieber zahlen sollte. Ich hab der Dame versucht zu erklären das ich für meine Dummheit bestraft werden muss und wenn es keinen Ausweg gibt, dann ich wohl oder übel diese 96 EUR , auch wenns weh tut, bereit bin zu zahlen, aber nicht die ganzen entstandenen Mehrkosten, da ich doch versucht habe durch Email und Fax dagegen Einspruch zu erheben bzw. um Kulanz gebeten habe. Lange Rede kurzer Sinn, was ratet Ihr mir, soll ich in den sauren Apfel beißen und die 140 EUR an die Inkasso zahlen, oder die ursprüngliche RG über 96 EUR an die Firma. Danke Allen für einen guten Rat, den ich wirklich brauche, hab schon Magenschmerzen wegen diesem blöden Vorgang.
Admin: Google doch erstmal, z.B. nach outlets.de oder lies hier im Forum nach. Ich würde nichts von beiden bezahlen!
hi,
ich konnte leider im januar rechnung von einen auto-teile händler nicht begleichen. die ganze sache wurde an ein in kasso bür weitergeleitet.
die gesamtforderung wird wie folgt aufgeschlüsselt:
hauptforderung: 46,57€
verzugszinsen: 0,73€
bisherige mahnauslagen:24,00€
sonstige übergebene kosten 22,00€
inkassokosten:45,00€
kontofürhungskosten :12,00€
gibt es für mich die möglichkeit meine kosten zu senken oder muss ich den geforderten betrag zahlen???
mfg
Admin: ich halte es zwar überzogen, aber was willst du machen? Du hast der Forderung nicht widersprochen und dein Händler hat irgendwann die Faxen dicke. Google doch mal nach “Wie hoch dürfen Inkassogebühren sein?”
Ich habe am 4. Juni eine vom 1. Juni datiert Inkassoforderung erhalten. Ich hatte den Betrag zuvor überwiesen (am 28. Mai, die Bank führte den Auftrag am 31. Mai aus). Insofern wäre ich aus dem Schneider. Allerdings hatte ich die Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro vergessen, die ich, nachdem ich es bemerkt habe, am 4. Juni sogleich an den eigentlichen Schuldner überwiesen habe. Kann ich damit rechnen, dass damit die Inkassoforderung erledigt ist (nachdem ich den Überweisungsbeleg an das Unternehmen gesandt habe), oder muss ich damit rechnen, dass mir für die 2,50 Euro die Gebühr für die ganze alte Rechnung abgefordert wird?
Was ist das hier für ein Müll . Du =Admin…hast von nichts ein Ahnung und dein Gespür ist wohl kaum hilfreich. Mensch solche Seiten die nur Werbeeinnahmen haben wollen sind ja wohl das letzte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Admin: Danke für das Lob, ich denke, du agierst ähnlich erfolgreich in deinem persönlichen Kampf gegen die Abzocke. ich glaube nicht, dass du für das Entgelt der üppigen Werbeeinnahmen hier bereit wärst so viel Zeit zu investieren.
Gibt es eigentlich – angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung – erfolgreich durchgezogenen Klagen expl wegen Inkassogebühren eines extern beauftragten Inkassobüros ?
Mein Anwalt sagt das wäre wirtschaftlich absurd
Ihm ist kein einziger fall bekannt
[...] vor Gericht herhalten. Ich m
was soll ich machen ich habe mich irgenwo eingeloogt und habe nachern bei meiner bank die einziehungsaufträge gestopt und jetzt bekamm ich von Inkassodienst Friedrich F. eine rechnung in der Höhe von
geschuldeter betrag 29,90 euro
Rücklastschriftgebühr der Bank 7,60 euro
Mahngebür 3,00 euro
Und jetzt müsste ich 40.50 euro zahlen soll ich den betrag zahlen oder nicht was rahtet ihr mir. Danke valls einer von euch zurückschreibt.
Admin: Das kann man so nicht sagen – ist die Forderung denn berechtigt? Wenn ja würde ich schnell zahlen.
Wie geht man denn mit der Schufe-Drohung um? Es ist klar, dass eine reklamierte Forderung noch nicht zu einem Negativeintrag führen darf. Aber handeln z. B. Inkassounternehmen danach.
In meinem Fall habe ich eine T-Mobile-Rechnung reklamiert. Bzw. den Anteil “Drittanbieter”. Den unstrittigen Teil habe ich sofort überwiesen. Die Telekom gibt die Forderung jetzt an ein Inkassounternehmen. Deren Forderung ignoriere ich bis zum Mahnbescheid. Wenn die mit einem Schufaeintrag drohen, drohe ich zurück.
Was ist aber, wenn die sofort einen Negativeintrag erwirken? Ich kann ja nicht alle 4 Wochen meine Schufaeinträge abfragen.
Admin: Ich denke, dass ihr da alle etwas zu viel Angst habt. Und wenn es wirklich schief geht, dann ist das die nächste Sache um die du dich kümmerst. Eins nach dem Anderen!, Aber es macht doch keinen Sinn, sich aus Angst vor der Schufa alles gefallen zu lassen – ist aber nur meine persönliche Meinung!
Hallo Bruno Müller, Dein Gläubiger möchte ich nicht sein. Aber mit diesen Informationen kann ich gut arbeiten.
Ich habe hier einen penetranten Arzt, der mir eine Falschabrechnung über die PVS (Arztabrechnungsstelle) schicken ließ. Im Grunde ging das Ganze um gute 20,– €.
Erst kamen die von der PVS mit einigen Mahnungen, obwohl ich die Sache aufklären wollte und meine Nichtzahlung auch für die Zukunft proklamierte.
Dann kamen die mit so einem Anwalt, da reagierte ich gar nicht mehr.
Dann kamen die mit der Credireform. Die sind ja penetrant und schickten mir gleich 7 letzte und allerletzte Mahnungen mit Drohungen von Zwangsvollstreckung und Gefängnis und so einem Quatsch.
Ich muß sagen, ich habe dann doch “heiß” reagiert und denen zweimal bereits eine email geschrieben, mich doch endlich zu verklagen.
Immerhin verlangen die Jetzt gute 130,– €. In meinen Augen ist das Ganze ohnehin Abrechnungsbetrug, da andere Ärzte nachgwiesenermaßen, für dieselbe Leistung nur ein Drittel verlangten und der “Abzockerarzt” bereits von mir mehr als das Doppelte bekommen hatte, als die anderen. Ich hole mir nämlich gerne mindestens 2-3 Meinungen ein, bei schlimmen Erkrankungen.
Aber das interessiert die alle nicht. In meinen Augen sollte man ohnehin diesen Abrechnungsschmarotzern von so manchem Arzt das Handwerk legen, die bringen Ihre eigene Zunft in Verruf und das gehört sich nicht.
P.S.: 130,– EUR
Hier gibt es unter OLG Dresden, Aktenzeichen:
5 U 68/93 ein interessantes Berufungsurteil, wonach diese Kosten nach oben hin stark begrenzt sind und ohnehin unzulässig sind, wenn der Schuldner von Anfang an die Forderung als strittig definiert. Es ist dann reines Privatvergnügen des Gläubigers, dann doch noch Dutzende “freche” Mahnungen zu schicken.
Hallo,
mich hat ein Inkassounternehmen ( Plöckl.Inkasso München) angeschrieben. Durch einen blöden Zufall habe ich ein Rückbuchung von Ikea zurück buchen lassen. Bei den ganzen Buchungen ist mir das nicht aufgefallen.
Ikea Forderung 11,37 Euro
Zinsen 0,08 Euro
Bankrücklast-, Bankauskunft-,
Bearbeitungsgebühr 37,50 Euro
Kosten für Inanspruchnahme:
Inkassovergütung §286 32,50 Euro
Auslage pauschale 6,50 Euro
——————————————-
Gesamtforderung 87,95
Eigentlich finde ich die ganzen Gebühren als etwas zu hoch angesetzt. Ich habe versucht mit einen Dame zu reden, die sich auf nichts eingelassen hat. Im Gegenteil. Sie hat mir sogar bedroht vor Gericht zu gehen, sollte ich die Rechnung kürzen. Das ist jetzt der achtfache Wert der Hauptforderung.
Ich bin ja Zahlungswillig. Nur finde ich das etwas als zu hoch angesetzt.
Kann man da was machen?
Admin: ich denke, dass du da nichts machen kannst. Ist sicher hoch, aber schon mal im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Ist aber nur meine Meinung.
Hallo also ich hatte bei Geschäft eine Karte zum Bargeldlosen zahlen, diese aber sehr selten fast nie benutzt. im Oktober/ November 2010 tat ich dies jedoch und habe mich gewundert warum von meinem Konto nichts abgegangen war. In meinem Vertrag stand jedoch nicht wann es abgebucht wird ob ende des Jahres oder Monats. Ich rief dort an und Fragte nach, da hatten Sie eine falsche Konto-Nr., sie gaben mir Ihre Bankverbindung und ich habe es überwiesen, jedoch bekam ich drei tage später ein Brief vom Inkasso! Ich habe ihnen geschrieben das die Forderung bereits beglichen ist, wollen trotzdem 58 € Inkassogeb. Forderung bei Anbieter waren 35,50 €
Habe kein Zahlungsziel gehabt, keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen bekommen das es nicht eingezogen werden konnte.
Soll ich erneut wiedersprechen oder ein Anwalt hinzufügen??
Admin: Dieses ganze Widersprechen sollte irgendwann ein Ende haben. grundsätzlich ist diese Inkassosumme jetzt nicht überzogen. Wenn du aber ebenso grundsätzlich meinst, du müsstest das nicht zahlen, dann brauchst du einen Anwalt, da hast du allein wenig Chancen. Sowas kann man nicht einfach aussitzen.
Hallo Admin,
hab auch eine Frage an Dich:
Hatte eine Forderung in Höhe von 75,56 von einem Versandhaus, hab aus -sagen wir mal Schlamperei -lange mit der Bezahlung gewartet. Dann bekam ich Post vom Inkassobüro, ich habe dann die Hauptforderung an das Versandhaus bezahlt, keien Inkassokosten.
Nach 4 Wochen kam erneut ein Schreiben des Inkassobüros mit der Aussage, dass ich auf das letzte Schreiben nicht reagiert hätte und ich jetzt doch die Forderung von Höhe von 75,24 Euro bezahlen soll. Daraufhin habe ich der Forderung widersprochen mit dem Hinweis, die Forderung sei bereits vor 4 wochen direkt an das Vesandhaus bezahlt worden.
Dann kam auch noch ein Mahnbescheid über die 75,24, dem ich widersprochen habe.
Bei Durchsicht meiner Schufadaten hab ich heute festgestellt, dass mir diese Forderung von 75,24 als Forderung eingetragen wurden, auch dass ich der Forderung widersprochen habe steht drin.
Ich denke, die haben jetzt einfach ihre Inkassokosten dort gemeldet. Dürfen die das?
Was kann ich tun, um den Eintrag löschen zu lassen?
Gruß Kassandra
Admin: keine Ahnung – aber die Schufa hat eine Super-Homepage, wo das alles steht. Google mal
Wie man aus 0,01 Euro 55 Euro macht!
Hallo,
… bei maxdome einen kostenlosen account angemeldet. Zur Identitätskontrolle erfolgt eine Überweisung von 0,01 EUR. Leider hatte ich einen Zahlendreher in meiner angegebenen der Kontonummer, wodurch es zu Rückbuchungskosten von 5,95 kam. Emails von maxdome landeten automatisch im Spam-Filter und wurden somit erst entdeckt, als die erste Mahnung vom Inkassobüro per Briefpost kam. Aus dem Streitwert von 0,01 EUR wurde jetzt eine Forderung von insgesamt: 54,65 EUR. Aus dem Schreiben entnehme ich, dass auch mit Schufa kommuniziert wurde.
Ich habe der Forderung wiedersprochen aber unter Vorbehalt bezahlt. Ich lege es ab, unter Verkettung von unglücklichen Ereignissen.
Hallo,
hab hier mega Stress mit einem Inkassobüro, die Hauptforderung sind 10 Euro, für Ware die ich nie erhalten habe.
Das Inkassobüro will die 10 Euro, plus Inkassogebühr von 94,00 Euro.
Das liegt doch nicht im normalen Rahmen oder?
Gruß
Thomas
Hallo,
ich habe folgendes Problem und zwar habe ich vorriges Jahr einen Handyvertrag bei A1 abgeschlossen in Österreich weil ich ja auch dort arbeitete. Als ich meine Arbeit verlor konnte ich meine Handyrechnung nicht mehr zahlen und dann auch wieder Deutschland zurückgezogen und habe Briefe von IS Inkasso GmbH. Ich zahle meine Raten ab und hab heute wieder einen Brief bekommen wo 977,70€ dazu gekommen sind zu meinen noch offenen 879,57€. ich soll jetzt also insgesamt 1795,46€ Zahlen da stimmt doch was nicht und im brief steht drin zzgl. neuübergebene Schuld. Was soll das? Mein handy ist seit Monaten gesperrt und ich beziehe keine leistungen von A1! Soll ich meinen Anwalt zu rate ziehen?
Admin: Das hört sich zumindest nicht gut an. Beurteilen kann ich das nicht. Bist du arbeitslos? Dann hol dir einen Beratungsschein für eine anwaltliche Erstberatung bei der Arge.
Hallo
Habe eine frage habe 30,49€ vergessen zu zahlen und habe nie eine mahnung in der post gehabt. jetzt ist aber ein inkassobrief ankekommen. wo die gleich von 30,49 (Hauptforderung) auf 84,99€. Dürfen die das trotz das ich keine schrieftliche rechnung oder mahnung habe. Mfg
Admin: Eigentlich schon. Wenn du eine vertragliche Verpflichtung eingegangen hast muss nicht unbedingt eine Mahnung geschickt werden. Auch der Versand einer rechnung ist nicht notwendig, wenn die zahlungsverpflichtung irgendwie anders geregelt wurde, z.B. durch Bestätigen online.
Habe von eine Inkassoburo in Wals, Salzburg ein Schreiben nach Amerika bekommen worin ein Betrag der Telekom Austria eingeklagt werden soll welcher ein Irrtum der telekom bei der Abmeldung 2009 war. Spesen +++++ jetzt ca 500 Euros . Was kann man machen ? LG Alfred
Meine Frage bezieht sich auf die Inkassokosten selbst. Die Hauptforderung beträgt 100,22€, das Inkassounternehmen verlangt zusätzlich 57,70€. Darin sind Zinsen enthalten (soweit verstanden 5,12%) und 45,00€ Inkassokosten.
Meine Frage: Sind diese 45€ prozentual gesehen auf 100,22€ gerechtfertigt? Ich weiss nicht was ein Anwalt hierfür verlangt hätte.
Vielen dank für die Antwort!
Grüße, Selly
Admin: Dazu gibt es Gebührensätze, Google doch einfach mal. Ein Inkassunternehmen darf nicht mehr nehmen, als es ein Anwalt dürfte. Aus der allgemeinen Erfahrung heraus würde ich sagen : “Obergrenze!” aber rechtlich ok.
Ich habe bei der Fa. La Redoute einen fälligen Betrag über € 379,91 nicht bezahlen können und diese hat die Forderung dem Inkasso-Büro infoscore austria gmbH weitergeletet. Mir wurde zusätzlich eine Inkassovergütung von € 167,90 berechnet. Ist diese Summe berechtigt?
LG
Sue
Hallo,
Meine Frau wurde in Österreich im Krankenhaus behandelt. Dort wollte man 3000 € von uns haben, nach langen hin und her wurde uns gesagt wir sollen nur 700 € bezahlen. Die Behaldung wurde dann gemacht, Wochen später kam ein Brief nach Hause das wir 1300 € nochmal zahlen sollen.
Wir haben dieser Rechnung wiedersprochen, es wurde keine Vernünftige kostenauflistung uns geschickt nur eine Rechnung mit einem “Pauschalbetrag”. Telefonisch gab es auch keine klärung. Da meine Frau sehr krank ist, haben wir dann gesagt wir bezahlen den offenen Rest. Am gleichen Tag muss das Krankenhaus das Inkassobüro eingeschalten haben.
Nun schrieb uns ein Inkassobüro folgendes:
Offene Betrag : 1293,15
Erhebungskosten Inkasso : 0 €
Allgemeine Bearbeitungsgebühr: 100,42 €
Kontoführungsgebühr : 22,90 €
Kosten für dieses Schreiben : 55,90 €
Das Geld wurde mitlerweile von mir an das Krankenhaus gezahlt, jedoch nur der offene Betrag.
Die Kontoführungsgebühren sind nicht gerechtfertigt, sind die anderen Beträge denn dann überhaupt gerechtfertigt, auch in ihrer Höhe?
Admin: Da wirst du einen Anwalt fragen müssen, ob sowas gerechtfertigt ist oder nicht hängt von vielen Sachen ab, z.B. was für eine Art von Vereinbarung du mit dem Krankenhaus getroffen hast, ob es Zeugen dafür gibt etc. Da gibt es leider kein einfaches Ja oder nein…
Hallo,
Habe einen Brief der Firma Creditreform bekommen, die schreiben das Sie von der Firma Cinestar beauftragt wurden die bereits fällige Forderung einzuziehen!
Es geht um eine Lastschrift die mangels Deckung des Kontos zurückgegangen ist. Danach kam allerdings nichts mehr, auch kein 2. Versuch den Betrag von meinem Konto einzuziehen.
Jetzt setzt sich der Betrag aus folgendem zusammen:
EUR 25,50 Hauptforderung
EUR 55,00 Spesen des Gläubigers
EUR 00,55 5,12% Zinsen
EUR 52,50 Gebühren und Auslagen
EUR 0,00 0,00% MwSt. aus 52,50
__________
EUR 133,55 insgesamt zu zahlen
Was sind bitte Spesen des Gläubigers? Ist der Betrag gerechtfertigt?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
Mfg Marcello
Admin: Die sind nicht verpflichtet, ein zweites Mal einzuziehen, die Kostenrechnung erscheint mir nicht ungewöhntlich…
Zusätzliche Forderung von Hauke S. in Höhe von 116 Euro, als Abschlussgebühr, nachdem ich vor 18 Monaten schon 1465 Euro bezahlen musste für Leistungen, die nicht notwendig waren.
Nach einem Schreiben an RA Hauke S, dass das Abzocke ist, wie schon mehrfach in den Medien erwähnt, kam ein Schreiben der Anwaltsrechnungseintreiber AnwVS. Da ich krank war habe ich einen Tag nach dem Stichtag überwiesen. Noch einen Tag später kam ein Schreiben über zusätzliche 39 Euro Mahngebühren. Ich antwortete, dass ich die 116 Euro überwiesen habe, bevor das Schreiben mit der Mahngebühr kam und dachte es sei Ruhe.
Dann kam ein Schreiben mit einer neuen Frist, die ich verpasst habe, weil mein Großvater im Sterben lag und ich nicht den Kopf dafür hatte. Jetzt kam ein gerichtliches Mahnschreiben und aus den 39 Euro Mahngebühren wurden 92 Euro durch Gerichtskosten usw. Das ist die reine Abzocke! Kann man denn gar nichts dagegen tun?
Admin: Auch wenn sich das alles schlimm anhört, aber die können halt deine Erklärungen nicht akzeptieren. Ein Tag zu spät ist nun mal ein Tag zu spät, auch wenn du zum Geburtstag des Kaisers von China musstest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du eine Chance hast, oder was machen kannst. Aber das ist nur meine persönliche Meinung: Informier dich mal in den einschlägigen Foren die auftauchen, wenn man nach dem Anwalt googlet. Vielleicht erfährst du da was?
Hallo!! Ich habe eine dringende Frage.
ich habe seit ca. 2 Jahren Ärger mit meinem Energieversorger. Durch einen Umzug erhielt ich nach 6 Monaten eine Nachzahlungsforderung, die in der Summe eher einem Heizverhalten von 2 Jahren entsprach.
Wie auch immer, weder die Verbraucherzentrale noch der RA konnten etwas ausrichten. Vergangenes Jahr zahlte ich dann die Hälfte der Hauptforderung von 1094,76€.(Überweisung unter Vorbehalt)
Nun erhielt ich vor kurzem, vor Ablauf der zwei Jahresfrist und zum ersten Mal (!) ein Schreiben und Auflistung von infoscore Inkasso.
Allein die Inkasso Gebühren betragen (mit Kontoführungsgebühren, Zinsen, Mahnauslagen) allein 267,86€. Frage. Muss ich diese Inkassogebühren nun auch bezahlen?? Den 2. Teil dieser Hauptforderung habe ich inzwischen überwiesen (unter Angabe, Restschuld der Hauptforderung).
Ich habe bezügl. der Inkassogebühren Unterschiedliches gehört und würde gerne von Ihnen wissen, was Sie dazu meinen.
Vielen Dank.
Eine klare deutliche und unmissverständliche Frage an den Admin: Sag mal, hast Du noch alle Latten am Zaun?- Wie kann man bei etwas mit Rat und Rat zur Seite stehen, von dem man nicht die Spur einer Ahnung hat. Du machst Dich im Grunde nur über die Leute lustig. Sagst sowas wie ich glaube, es scheint mir… und dein Lieblingssatz ist ‘google doch mal’. Was für ein Spinner… Ich werde Dich weiter empfehlen!
Admin: Das deutsche Rechtsberatungsgesatz sagt dir etwas? Weiterhin gebe ich hier ganz offen zu – und habe das auch schon öfter zugegeben – die Hilfe für den einzelnen kann und will ich nicht leisten. Ich will erreichen, dass die Leute lernen, sich selbst zu helfen. Und jetzt geh los, mach dein eigenes Forum mit 4000 Besuchern am Tag auf und lass Erwachsene Ihre Arbeit tun.
Es gibt anscheinend viele professionille Betrüger im Internet.
Habe jetzt auch eine Forderung von 158,87€ erhalten von der Deutsche Zentral Inkasso.
Ich weiss nicht wofür?
Eine Mahnung soll ich erhalten haben.
Das stimmt auch nicht.
Verbraucherzentrale kontaktieren.
Andernfalls Anwalt einschalten.
Hallo Admin du scheinst ja keine Ahnung mit der Rechtssprechung in Deutschland zu haben, Gläubiger sind schon alleine nach § 254 Absatz 2 BGB verpflichtet, den Schuldner auf einen üngewöhnlich hohen Schaden hinzuweisen, tut der Gläubiger dies nicht besteht für Inkassobüros kein Rechtsanspruch auf Inkassokosten da der Schuldner es weder kannnte oder kennen musste, nach diesem § sind Gläubiger Verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Zu Inkassokosten ist zu sagen das sie grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind als Verzugsschaden das haben schin mehrere Gerichte so entschieden.
Noch’n Inkassogeplagter…
Habe mit Baustoffhändler mehrfach telefoniert und Preise nachgefragt, Adresse angegeben, damit die Versandkosten kalkuliert werden konnten. Nochmal nachverhandelt, aber der Preis war woanders besser…. Woanders bestellt und mich bei Nr.1 nicht mehr gemeldet.
Steht ein LKW auf dem Hof und will abladen…
frag ich den Fahrer welche Firma, war es die Firma des ersten Baustoffhändlers. Annahme verweigert und dort angerufen:
Durch die telef. Beauftragung wäre ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen und ich müsse zahlen. Meine Entgegenhaltung, dass ich nichts beauftragt und nichts unterschrieben habe, begegnet die Firma nur mit Mahnungen ohne Ende . Erst war es der Gesamtbetrag, dann nur noch die Versandkosten,
jetzt wieder der Gesamtbetrag….
Da die Firma eigentlich seriös ist, wundert mich diese Unverfrohrenheit, jetzt sogar Inkasso zu beauftragen. Gibt es doch eine Möglichkeit mir einen Strick aus dem Telefonat zu drehen?
Auf meine Anfragen per mail, bitte darzulegen, warum man dort der Annahme ist, dass ich eine Zahlungsverpflichtung hätte, wird geschwiegen.
Gruss, Merle
Ich hab da nun auch mal eine Frage zu Inkassokosten. Mein Sohn hat auf Grund nichtbezahlter Rechnung nun auch ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen. Da er die Schulden so schnell wie möglich tilgen will (trotz ALG2), habe ich dort angerufen und wollte eine Ratenzahlung von 100 Euro monatlich vereinbaren. Auf meine Frage, ob das dann nun noch mit Gebühren belegt wird, wenn wir eine solche Zahlung anbieten, wurde mir geantwortet, dass dies selbstverständlich Kosten nach sich ziehen würde. Die Höhe könnte er dem Schreiben entnehmen, welches ihm in ein paar Tagen zugestellt wird. Nun meine Frage: Sind solche “Extragebühren” neben den Inkassokosten, Schreibgebühren und Zinsen überhaupt zulässig?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen. Danke!
Marina
Admin: ich kenne die Verträge nicht, aber ich denke doch!
Edith: Schaue doch mal unter RGV Gebühren nch dort gibt es einen Rechner wo du die Hauptsumme eingeben kannst und da kannst du alles eingeben und nachrechnen was so ein Inkassounternehmen kassieren darf.Für Ratenzahlungen dürfen laut AGB der Inkassou. 10% von der Hauptforderung gefordert werden.Kontogeb. dürfen nicht gefordert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unverschämtheit der meisten Inkassounternehmen dürfte hinlänglich bekannt sein.
Aber der wesentliche und Hauptteil des Ärgernisses ist doch der § 367 BGB ( wird in Ö ähnlich sein ). Denn der sagt aus, dass die Tilgung durch Raten erst auf die Verfahrenskosten, dann auch die Zinsen und wenn überhaupt, erst dann auf die Hauptschuld abgetragen wird. So wächst in den meisten Fällen der Schuldenberg trotz Tilgung weiter an!
Gerade Menschen mit geringem Einkommen und einer Verbindlichkeit von nur 1.000,00 € kommen, wenn sie eine Ratenzahlung von ( als Beispiel ) 50,00 € mtl. anbieten können und diese auch regelmäßig zahlen, von dieser Schuld nicht mehr herunter.
Besteht die “Gefahr” das der Schuldner doch die Schuld durch höhere Ratenzahlung tilgen kann, wird der “Titel” weiterverkauft ( meist an ein Unternehmen das zur ersten Inkasso gehört, aber einen anderen Namen hat ) und die Kosten steigen wieder.
So ist gesichert, dass der Schuldner nie mehr von seinen Verbindlichkeiten herunter kommt.
(Ich schildere hier einen konkreten Fall eines Bekannten aus De.)
Diese den Inkassounternehmen erlaubte dauerhafte Geldgenerierung sollte, weil meines Erachtens Sittenwidrig, längst verboten sein. Denn sie geht ja auch weit über die Schadensminderung des Gläubiger hinaus. Im konkreten Fall wurden mittlerweile 3000,00 € gezahlt, aber die Verbindlichkeiten, sind laut Inkasso mittlerweile bei 1,080 €!
Was ich mich frage ist: Wieso interessiert niemand die, im normalen Kreditwesen unerlaubt Praxis nicht und wieso wird dagegen nicht vorgegangen?
mit freundlichem Gruß
Cohen J.