Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Hacker-Angriff auf Twitter

/ 24.05.2017 / / 53

Rund 250.000 Twitter-Accounts sollen jetzt Ofer einer Hacker-Attacke geworden sein. Unsere Meinung: Kann ja mal passieren 🙂 Aber: Leute! Denkt bei Twitter und facebook-Anmeldungen immer daran, Passworte zu benutzen, die sonst nirgendwo in Einsatz kommen. Bloß nicht das Standardwort wie “annika_pusteblume1984, die ansonsten eure Banking-Sofftware oder euer Amazon-Konto “schützen”. Das Gefährliche an Hackerangriffen ist nicht der Angriff auf das Portal, sondern das, was die Hacker mit euren Daten anfangen können.

Lebensversicherungen: VZ Hamburg klagt erfolgreich – Allianz-Vertragsklauseln unwirksam

/ 01.02.2013 / / 58

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Urteil gefällt, das viele Inhaber von Allianz-Lebens und Rentenversicherungen Hoffnung auf höhere Auszahlungen bei vorzeitigem Vertragsende gibt. Vertragsklauseln der Allianz zum Rückkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen sind demnach unwirksam. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil aus 2011 ist bereits rechtskräftig, nachdem die Versicherungsgesellschaft ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Dezember 2012 zurückgezogen hatte. weiterlesen

SolarWorld AG Anleihen: Möglichkeiten der Anleger

/ 24.05.2017 / / 41

Über der einst boomenden Solarbranche ist ein Schatten aufgezogen. Zahlreiche Unternehmen gerieten in den vergangenen Monaten in Schwierigkeiten. Auch das aus der Werbung bekannte Unternehmen SolarWorld AG musste bereits rote Zahlen ausweisen. Daher strebt die SolarWorld AG eine „finanzwirtschaftliche Restrukturierung“ an. Dies betrifft ausweislich der Pressemitteilung vom 24.01.2013 auch die SolarWorld Anleihen. weiterlesen

Auch nach Vulkanausbruch sind Airlines für ihre Kunden verantwortlich – Ryanair muss zahlen

/ 01.02.2013 / / 55

Der Vulkan Eyjafjallajökull hatte 2010 einigen Staub aufgewirbelt – so viel, dass der Luftraum über Europa schwer beeinträchtigt war und teilweise sogar gesperrt blieb. Aufgrund geltender Rechtsprechung war sich eine Passagierin sicher, Anspruch auf Kostenerstattung zu haben und trug diesen ganz besonderen Fall nun bis zum EuGH, immerhin hatte Sie eine Woche an Ihrem Urlaubsort auf den nächstmöglichen Flug warten müssen. Die Fluggesellschaft berief sich auf die extreme Außergewöhnlichkeit der Umstände und verweigerte eine Kostenbeteiligung.

Jetzt hat der Europäische Gerichtshof gut drei Jahr nach den ersten Forderungen von Fluggästen, die von dem Ascheregen betroffen waren, ein Urteil gegen den Billigflieger Ryanair gefällt. Diese hätte einem Fluggast auch in dem Fall betreuen müssen, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel Flugraum-Sperrungen zu Flugannulierungen führen. Gründe für den Flugausfall seien nicht maßgeblich.

Die nun obsiegende Klägerin hatte wegen des Vulkanausbruchs gut eine Woche in ihrem Hotel am Mittelmehr fest gesessen und war hier von ihrer Fluglinie nicht betreut worden. Nun hat kann sie ihren höchstrichterlich bestätigten Schadensersatzanspruch geltend machen. Flugrecht-Experte Peter Ganz-Kolb, Rechtsanwalt in Mannheim, freut sich schon jetzt auf weitere Details aus der Urteilsbegründung: “Nach diesem Urteil kann sich keine Fluggesellschaft mehr mit dem Argument ‘außergewöhnliche Umstände’ aus der Schadensersatzpflicht herausreden – denn außergewöhnlicher können Umstände kaum noch sein!”
(Az: C-12/11)

Mehr Themen rum um Flugausfall-Entschädigung

Deutsche Anleitung hmei7 – Entfernung / Removal

/ 24.05.2017 / / 1.229

Der Hmei7-Hack hat zahllose Joomla-Homepages befallen, allerdings nur Uralt-Versionen der Reihe 1.5. Wegen der vielen Nachfragen haben wir die beste der im Netz kursierenden Anleitungen zum Entfernen des Hacks ins Deutsche übersetzt. weiterlesen