Zahlreiche Verbraucher sehen sich Forderungen aus vermeintlichen Vertragsabschlüssen über die kostenpflichtigen eMail-Services GMX Top Mail und Web.de Clubmitgliedschaft der 1&1 Mail & Media GmbH ausgesetzt. Im Falle eines Mandanten von Rechtsanwalt Rader hatten die Kollegen Hörnlein & Feyler für die 1&1 Mail & Media GmbH bereits einen Vollstreckungsbescheid über knapp 240,00 Euro erwirkt.
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web.de droht
31. Dezember 2015 / 27.10.2018 / / 1.062web.de hat offensichtlich kurz vor dem Jahreswechsel noch einmal einen Brief-Umlauf an alle Adressen gestartet die bislang nichg nicht bezahlt haben. U.a. sollen Forderungen aus dem Jahr 2005 wieder aufgewärmt worden sein. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir mal jemand einen solchen Brief abscannen und senden würde, damit wir einen Musterbrief dafür zur Verfügung stellen können. Soweit wie ich das absehen kann wird wieder massiv mit gerichtlichen Mitteln gedroht. Betroffene sollten sich aber immer wieder vor Augen halten: Die können drohen so viel sie wollen. … weiterlesen
Kollektiver Rechtsschutz – 1und1 Mail&Media GmbH
9. Oktober 2015 / 27.10.2018 / / 4.139Es ist wirklich ungaublich: Seit Jahren versucht die 1und1 Mail&Media GmbH Gebühren für ein Produkt einzuholen, das niemand haben will, kaum jemand wissentlich bestellt hat und auch kaum einer wirklich brauchen kann, weil es genügend kostenlose Alternativen gibt. Kurzum: Auf dem freien Markt ist dieses lukrtative Produkt wohl kaum zu verkaufen. … weiterlesen
Kollektiver Rechtsschutz
8. August 2015 / 11.03.2016 / / 374Hinter dem Begriff “Kollektiver Rechtsschutz” verbirgt sich eine EU-Initiative, mit der es Verbrauchern in Zukunft einfacher gemacht werden soll, erfolgreich und vor allem finanzierbar für ihr Recht kämpfen zu können. Als Herausgeber von www.verbraucherschutz.tv ist uns kollektiver Rechtsschutz seit fast 10 Jahren ein Bedürfnis, denn wir haben Tag für Tag mit der Machtlosigkeit einzelner Opfer zu tun. Ein besonders gutes Beispiel ist die seit Jahren andauernde Akquise-Methode der 1und1 Mail & Media GmbH als Verantwortliche für den Dienst “web.de”. Hier schlingern Verbraucher unwissentlich vom Gratismodell in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Eine Einzelperson ist kaum in der Lage, hier für ihr Recht einzutreten. Würden 100.000 Menschen gleichzeitig für ihr Recht eintreten wollen, brächen wohl alle Beteiligten Systeme zusammen.
Ein gemeinsames Vorgehen mehrere Betroffener z.B. gegen Abofallen, Telekommunikationsdienstleiter oder Abmahner würde den Verbraucher im Streit auf Augenhöhe bringen mit Großunternehmen oder abgezockten Dienstleistern bei Wahrung einer mindestens notwendigen Überschaubarkeit. … weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz: durch Musterklagen: Justizministerkonferenz spricht sich für “Kollektiven Rechtsschutz” aus
17. Juni 2015 / 17.06.2015 / / 54Die Justizminister der Länder haben am Mittwoch, 17. Juni 2015, eine Empfehlung an die Gesetzgebung auf den Weg gebracht, die einen großen Schritt für den Verbraucherschutz in Deutschland einleiten könnte. Die Minister kamen überein, dass aktuellen Möglichkeiten für Verbraucher, sich gegen Handy-Abzocke oder Abofallen zu wehren, begrenzt sind und verbraucherfreundlich ausgebaut werden müssten.Dazu soll der kollektive Rechtsschutz für Verbraucherinnen und Verbraucher im Zivilprozessrecht gestärkt und konkret in die ZPO integriert werden.
Verbraucherrechtlichen Streitigkeiten mit Breitenwirkung – so z.B. Beschwerden gegen Forderungen der 1und1 Mail- und Media GmbH (web.de) könnte durch ein Musterverfahren geregelt werden, in dem grundsätzliche Rechtsfragen rechtsverbindlich geklärt werden und auf dessen Ergebnis sich Nachfolgeverfahren stützen könnten. Es bleiben aber aktuell viele Fragen offen, so z.B. ist nicht geklärt, ob ausschließlich Verbände Klage führen dürfen.
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