Kollektiver Rechtsschutz

/ 11.03.2016 / / 378

Hinter dem Begriff “Kollektiver Rechtsschutz” verbirgt sich eine EU-Initiative, mit der es Verbrauchern in Zukunft einfacher gemacht werden soll, erfolgreich und vor allem finanzierbar für ihr Recht kämpfen zu können. Als Herausgeber von www.verbraucherschutz.tv ist uns kollektiver Rechtsschutz seit fast 10 Jahren ein Bedürfnis, denn wir haben Tag für Tag mit der Machtlosigkeit einzelner Opfer zu tun. Ein besonders gutes Beispiel ist die seit Jahren andauernde Akquise-Methode der 1und1 Mail & Media GmbH als Verantwortliche für den Dienst “web.de”. Hier schlingern Verbraucher unwissentlich vom Gratismodell in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Eine Einzelperson ist kaum in der Lage, hier für ihr Recht einzutreten. Würden 100.000 Menschen gleichzeitig für ihr Recht eintreten wollen, brächen wohl alle Beteiligten Systeme zusammen.

Ein gemeinsames Vorgehen mehrere Betroffener z.B. gegen Abofallen, Telekommunikationsdienstleiter oder Abmahner würde den Verbraucher im Streit auf Augenhöhe bringen mit Großunternehmen oder abgezockten Dienstleistern bei Wahrung einer mindestens notwendigen Überschaubarkeit. 

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Im Grünbuch 2005 hat die Europäische Kommission erstmals ihre Linie zur “Europäischen Sammelklage” dokumentiert (KOM(2005)672 endgültig) und 2008 endgültig im Weißbuch KOM(2008) 165 endgültig) zu Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts Stellung bezogen. Parallel dazu gab es Veröffentlichungen zu möglichen Ausführungsbestimmungen. Grundsätzlich geht es bei der europäischen Sammelklage um en EU-einheitliches juristisches Instrument zur vereinfachten Durchsetzung von verstärkt in gleicher Konstellation auftretender Verbraucherbeschwerden vor Gerichten innerhalb der EU zur Schaffung von mehr Chancen- und Waffengleichheit.

Von Anfang an war es der Kommission wohl ein Bedürfnis, den Auswüchsen amerikanischer Sammelklagen (Class actions) entgegen zu treten und wirtschaftlichen Missbrauch der europäischen Sammelklage nach Möglichkeit auszuschließen. Folge ist, dass mit dem Grundsatz “der Verlierer zahlt” ein nie unerhebliches Verfahrensrisiko für die Beteiligten einhergeht.

Im Juni 2013 hat die Kommission einen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtschutz vorgelegt mit Mitteilung,  Empfehlung und Richtlinienvorschlag. Seitdem liegt der Ball mehr oder weniger bei den Mitgliedsländern, die in ihren individuellen Rechtsprechungen einen dringend erforderlichen Schritt in Richtung Standardisierung der Systeme zu leisten haben.

Das Europäische Parlament hat am 17. April 2014 im Plenum in erster Lesung eine Position zum Richtlinienvorschlag angenommen (T7-0451/2014).

Wichtige Informationen:

 

Wir – das Journalistenteam des Soester Suchmaschinenoptimierers “.txt” – würden den “Kollektiven Rechtsschutz” gern aktiv begleiten und haben dafür die Domain www.kollektiver-rechtsschutz.de gesichert, um hier mit interessierten Anwälten, Vereinen und/oder Institutionen ein Informationsportal aufzubauen. Wer daran Interesse hat, sollte unter usch@talking-text.de Kontakt zu uns aufnehmen. Wir planen in einem ersten Schritt die Gründung einer Arbeitsgruppe.

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Wir haben unter der Adresse https://www.verbraucherschutz.tv/2015/09/11/beispiele-fuer-kollektiven-rechtsschutz eine Sammlung eröffnet, die gern vervollständigt werden kann.

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