Zahlreiche Verbraucher sehen sich Forderungen aus vermeintlichen Vertragsabschlüssen über die kostenpflichtigen eMail-Services GMX Top Mail und Web.de Clubmitgliedschaft der 1&1 Mail & Media GmbH ausgesetzt. Im Falle eines Mandanten von Rechtsanwalt Rader hatten die Kollegen Hörnlein & Feyler für die 1&1 Mail & Media GmbH bereits einen Vollstreckungsbescheid über knapp 240,00 Euro erwirkt.
Hallo Leute.
Habe mich nach den Vorgaben der Verbraucherberatung, bzgl des “Vertrages” mit web.de gerichtet…
2 Einschreiben,1 e@…
dann kam besagtes Schreiben..
um unwirtschaftlichen Aufwand für unser Unternehmen zu vermeiden. ..bla bla..lohnt sich…
Forderung wurde annulliert!((-;