Audi kassiert im Abgasskandal Niederlagen vor dem OLG Koblenz und OLG Naumburg

/ 07.01.2021 / / 101

Der Abgasskandal hat nicht nur Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem kleineren Motor EA 189 erfasst, sondern betrifft auch Fahrzeuge des Konzerns mit dem größeren Dieselmotor ab drei Litern Hubraum. Dieser Motor des Typs EA 896 bzw. EA 897 wurde von der VW-Tochter Audi entwickelt und hergestellt. Der Motor kommt bei einer Reihe von Audi-Modellen zum Einsatz und wird zudem auch bei den Porsche SUVs Macan und Cayenne und dem VW Touareg verwendet.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Auch bei diesen größeren Motoren kommen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. „Daher bestehen auch bei Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit dem Dieselmotor EA 896 bzw. EA 897 gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach.

Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz und Naumburg (Az.: 8 U 1803/19 und 8 U 39/20) entschieden, dass auch die Käufer dieser Fahrzeuge vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und daher Anspruch auf Schadenersatz haben.

Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

In dem Verfahren vor dem OLG Koblenz hatte die Klägerin im April 2016 einen gebrauchten Audi SQ5 3,0 Liter TDI gekauft. In dem Fahrzeug wird der V6-Dieselmotor des Typs EA 897evo mit der Schadstoffklasse Euro 6 verwendet.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für dieses Modell aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung den Rückruf an. Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend und hatte mit ihrer Klage Erfolg.

Das OLG Koblenz bestätigte die Ansicht des KBA, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer sog. schnellen Motoraufwärmfunktion vorliege. Diese bewirke, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert werde. Da diese Funktion im realen Straßenverkehr aber weitgehend nicht aktiviert ist, steigt der Emissionsausstoß dann wieder an. Dass es sich bei dieser Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, werde schon durch den Rückruf des KBA deutlich, führte das OLG aus.

Audi habe die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen und Behörden und Verbraucher getäuscht. Die Klägerin sei somit vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden. Der Schaden sei ihr schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt hätte, so das OLG Koblenz.

Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe ihres Audi SQ5 könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das OLG Koblenz mit Urteil vom 5. Juni 2020.

Audi muss SQ5 zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Ähnlich verhielt es sich in dem Verfahren vor der OLG Naumburg. Hier hatte der Kläger im Mai 2018 einen Audi SQ5 als Gebrauchtwagen gekauft. In diesem Modell wird der Dieselmotor des Typs EA 896 Gen2 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Auch für dieses Modell ordnete das KBA einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an.

Das OLG Naumburg sprach dem Kläger mit Urteil vom 18. September 2020 Schadenersatz zu. Auch das OLG Naumburg kam zu der Überzeugung, dass es sich bei der Aufheizstrategie um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele und der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Audi muss daher auch diesen SQ5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Audi-Rückrufe unter dem Code 23X6

Unzulässige Abschalteinrichtungen wurden nicht nur im SQ5, sondern auch einer Reihe anderer Audi-Modelle verwendet. Unter dem Code 23X6 hat das KBA schon diverse Rückrufe für verschiedene Audi-Modelle angeordnet.

Die Chancen auf Schadensersatz für die geschädigten Käufer dürften inzwischen noch weiter gestiegen sein, nachdem der EuGH am 17. Dezember 2020 geurteilt hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. „Nach dem EuGH-Urteil ist auch klar, dass es sich bei den Thermofenstern, die in vielen Dieselfahrzeugen bei der Abgasreinigung verwendet werden, um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt“, so Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

 

 

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961