Alles zum Thema: Abgasskandal

T5 Öltod

Urteil gegen VW – Schadenersatz für T5-Besitzer nach “Öltod”

/ 23.09.2023 / / 210

Die Kanzlei Fuest hat ein Urteil gegen die Volkswagen AG erstritten. Das Urteil des Landgerichtes Siegen fordert Volkswagen auf, die besitzerin eines VW Bus T5 BiTurbo mit 179 PS den durch den “Öltod” angerichteten Motorschaden in Höhe von 10.128,90 Euro zu erstatten sowie die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Die Klägerin hatte mit ihrem VW T 5 CFCA zuvor einen Motorschaden erlitten. Der Motorschaden trat ein, bevor das Fahrzeug die für diesen Typ zu erwartende Lebensdauer von 250.000 – 300.000 KM erreichte. weiterlesen

Gutachten zeigt: Bulli Öltod ist ein Konstruktionsfehler

/ 14.06.2023 / / 963

Motorschäden beim T5 BITurbo  sind bislang durch unzählige Erfahrungsberichte dokumentiert. Es gibt sogar einen Namen für das Thema: Der VW Bus erleidet den „Öltod“, wenn Material aus korrodierenden Bestandteilen der AGR-Kühlung sich ins Motoröl absetzt und hier äußerst zerstörerisch auf die Schmierung von beweglichen Motorelementen einwirkt. Spätestens wenn die Laufflächen der Zylinder angriffen sind, kann man den Öltod nicht mehr aufhalten – ein Motorschaden tritt 5000 bis 10.000 Kilometer nach dem Auftreten der ersten Symptome auf. Der Motor ist mit beginnendem Mehrverbrauch an Motoröl schon tot. weiterlesen

BGH urteilt zum kleinen Schadenersatz

/ 09.05.2023 / / 17

Vom Abgasskandal geschädigte Dieselfahrer können wohl mit Schadenersatz rechnen. Das zeichnete sich ab, nachdem der BGH am 8. Mai 2023 in drei Verfahren stundenlang über Schadenersatzansprüche im Abgasskandal verhandelt hat (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031). Offen ist aber die Frage, ob die geschädigten Käufer eine komplette Rückabwicklung ihres Vertrags verlangen können oder den sog. kleinen Schadenersatz. Dann könnten sie ihr Auto behalten und bekämen den sog. Minderwert ersetzt, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erfahren hat. Der BGH scheint die Variante mit dem kleinen Schadenersatz zu favorisieren. Die Urteile sollen aber erst am 26. Juni 2023 verkündet werden.

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Geständnis erwartet: Die späte Reue von AUDI-Chef Stadler

/ 03.05.2023 / / 10

In einem war sich der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler lange treu: Wie kein anderer beteuerte er hartnäckig, niemals irgendwas von irgendwelchen Manipulationen im Rahmen des Dieselskandals gewusst zu haben. Nun sorgt eine in Aussicht gestellte Bewährung wohl doch für Gesprächsbereitschaft. Der Ex-Vorstandschef der AUDI AG hat durch seinen Anwalt angekündigt, vor dem Landgericht München im Betrugsverfahren gegen ihn und weitere Audi-Verantwortliche ein umfassendes Geständnis abzulegen. weiterlesen

BGH erklärt Klauseln in Verträgen der Mercedes-Benz Bank für unzulässig

/ 15.03.2023 / / 10
Mercedes-Benz Bank

In einem Fall vor dem BGH ist in einem Kreditvertrag der Mercedes Benz Bank eine Klausel verankert, die besagt, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit u.a. auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt.

Im Klartext würde dies bedeuten, dass die Fahrzeugkäufer beispielsweise im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen können, weil sie diese Ansprüche an die Bank abgetreten haben. „Glücklicherweise spielt der BGH dabei voraussichtlich nicht mit und wird Mercedes einen dicken Strich durch die Rechnung machen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. Bei der Verhandlung eines Musterfalls am BGH, teilte die Vorsitzende Richterin mit, dass der Senat die entsprechende Klausel tendenziell für unzulässig hält, da der Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt werde (Az.: VIa ZR 1517/22).

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