Das Kraftfahrt-Bundesamt hat offenbar einen Rückruf für Modelle der Mercedes C-Klasse angeordnet. Grund für den Rückruf sind unzulässige Abschalteinrichtungen. Betroffen sollen insgesamt fast 100.000 Modelle der Mercedes-C-Klasse der Baujahre 2013 bis 2018 sein. Rund 11.000 dieser Fahrzeuge sollen in Deutschland zugelassen sein. … weiterlesen
Alles zum Thema: Abgasskandal
LG Ravensburg: VW-Bank hat nach Widerruf eines Autokredits keinen Anspruch auf Wertersatz
14. Februar 2019 / 14.02.2019 / / 13Die VW-Bank muss einer Kundin die Anzahlung und die geleisteten Raten zurückerstatten, nachdem diese ihren Autokreditvertrag widerrufen hatte. Das hat das LG Ravensburg mit Urteil vom 29. Januar 2019 entschieden. Noch erfreulicher für die Klägerin: Sie muss der VW-Bank auch keinen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten! … weiterlesen
Widerruf Autokredit wegen fehlender Pflichtangaben – OLG Düsseldorf 16 U 102/18
13. Februar 2019 / 13.02.2019 / / 33Fehlerhafte Pflichtangaben oder fehlerhafte Informationen zu den Widerrufsmöglichkeiten eines Kreditvertrags ebnen den Weg für den Widerrufsjoker. Der Widerrufsjoker kann auch bei Autokrediten genutzt werden und eröffnet eine interessante Möglichkeit aus dem Kreditvertrag aber auch aus dem Kaufvertrag auszusteigen. … weiterlesen
Schadensersatz im Abgasskandal – OLG Köln weist VW-Berufung als unbegründet zurück
12. Februar 2019 / 12.02.2019 / / 30Im Abgasskandal sind Entscheidungen durch Oberlandesgerichte selten. Das liegt u.a. daran, dass VW lieber eine außergerichtliche Einigung sucht, um kein verbraucherfreundliches OLG-Urteil zu riskieren. In einem Fall war es nun anders und dabei kassierte VW vor dem OLG Köln eine deutliche Niederlage. Das OLG Köln entschied mit Beschluss vom 3. Januar 2019, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit dem Dieselmotor EA 189 Eu5 Schadensersatz leisten und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 18 U 70/18). … weiterlesen
Wertverlust Dieselskandal
11. Februar 2019 / 11.02.2019 / / 24Das Thema Wertverlust wird immer häufiger an die Kooperationsanwälten der IG Dieselskandal herangetragen. Dazu: „Wertverlust ist nicht nur eine aktuelle Gefahr, sondern auch eine zünftige Bedrohung!“ Man kennt die Problematik aus mittlerweile 1000-en von Beispielen, die an die Kanzlei herangetragen wurden: „Ein durchschnittliches Auto mit einem Neupreis von 30.000 – 50.000 Euro, einem Kilometerstand von etwa 100.000 Kilometer und einem Baujahr älter als 2015 verliert durch den Dieselskandal gemessen an den aktuell am Markt zu erzielenden Preisen einen Wertverlust von etwa 6 – 8 Tsd. Euro im Vergleich zum eigentlich erwarteten Verlaufserlös!“
Und die Spirale wird sich weiter nach unten bewegen, besonders betroffene Modelle sind in besonders betroffenen Regionen so gut wie gar nicht mehr zu verkaufen. Für einen 2013-er Audi A5 mit 150.000 Kilometern Laufleistung wird man in den vom Abgasskandal nicht betroffenen Außenbezirken von Stuttgart oder Frankfurt kein ernst zu nehmendes Angebot mehr bekommen.“
Wer den Wertverlust nicht erleiden möchte, muss klagen, denn die Angebote der Hersteller sind absolut keine Alternative.
Viele Opfer des Dieselskandals verkennen die Vorteile, die eine lange Verfahrensdauer bietet: Während der Wertverlust weiter fortschreitet, kann der Kläger sich im Falle eines gewonnenen Prozesses entspannt zurücklehnen. Er zahlt im schlechtesten Fall eine geringe Nutzungsentschädigung. Insbesondere bei teuren und vom Wertverlust besonders extrem betroffenen Autos wie z.B. den Sechszylinder-Dieseln von VW, Audi und Porsche macht die Klage Sinn, dann man stellt den Wertverlust auf ‚Standby‘. Spannend dabei: je länger das Verfahren dauert, je besser ist das aus finanzieller Sicht für den Kläger.
Unsere Anwälte werden immer wieder nach Fehlern gefragt, mit denen betroffene Dieselbesitzer ihre Situation verschlechtern können, z.B. die Teilnahme an einer Rückrufaktion. Dazu: „Den einzigen Fehler den Sie machen können, ist das Thema Wertverlust ausschließlich zu Ihrem eigenen zu machen!“
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