Die Kanzlei Fuest hat ein Urteil gegen die Volkswagen AG erstritten. Das Urteil des Landgerichtes Siegen fordert Volkswagen auf, die besitzerin eines VW Bus T5 BiTurbo mit 179 PS den durch den “Öltod” angerichteten Motorschaden in Höhe von 10.128,90 Euro zu erstatten sowie die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Die Klägerin hatte mit ihrem VW T 5 CFCA zuvor einen Motorschaden erlitten. Der Motorschaden trat ein, bevor das Fahrzeug die für diesen Typ zu erwartende Lebensdauer von 250.000 – 300.000 KM erreichte. … weiterlesen

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