Kredit widerrufen und von aktuell niedrigen Zinsen profitieren

/ 18.02.2022 / / 83

Bei vielen Darlehensverträgen ist der Widerruf auf Grund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich. Für den Verbraucher sind diese Fehler oft nur schwer zu erkennen. Allerdings gibt es einige typische Fehler in Widerrufsbelehrungen.

Olaf Hasselbruch

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Olaf Hasselbruch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Sommerberg in Bremen. Der Jurist ist fokussiert auf Kapitalanlagerecht und Themen rund um Ihre Immobilie.


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„Es sind immer wieder einige Formulierungen, die auffallen und falsch sind“, erklärt Rechtsanwalt Arne Lamot von der Kanzlei Sommerberg LLP. Ein typisches Beispiel sei etwa die Formulierung „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. „Das Wort ,frühestens‘ ist für den Verbraucher irreführend. Denn es suggeriert, dass die Widerrufsfrist möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Allerdings wird dieser Zeitpunkt nicht näher definiert. Auch Fußnoten können oft ein Hinweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sein“, so Rechtsanwalt Lamot, der bereits zahlreiche Mandanten in Sachen Widerruf vertritt. Grundsätzlich müssen sich die Geldhäuser an die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Musterwiderrufsbelehrungen halten.

Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung können zur Folge haben, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und die Kreditverträge auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden können. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen treten besonders häufig bei Kreditverträgen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, auf. Sie sind aber auch bei jüngeren Verträgen möglich.

Der Widerruf eines Kreditvertrags kann sich für die Verbraucher angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase durchaus lohnen. Denn vor einigen Jahren waren die Zinssätze deutlich höher als jetzt. Eine vorzeitige Ablösung des Kreditvertrags bringt in der Regel auch nichts, da die Banken und Sparkassen dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese fällt bei einem erfolgreichen Widerruf nicht an. Stattdessen wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt, d.h. Bank und Kreditnehmer erstatten sich die gegenseitig erhaltenen Leistungen und eine gegenseitige Nutzungsentschädigung wieder zurück. Auch ein bereits gekündigter Kreditvertrag kann noch nachträglich widerrufen werden.

Nach einem erfolgreichen Widerruf hat der Verbraucher die Möglichkeit von den niedrigen Zinsen zu profitieren und ein neues Darlehen zu wesentlich günstigeren Konditionen abzuschließen.

Die Kanzlei Sommerberg hat unter http://www.sommerberg-llp.de/widerruf-kredit/ alle wichtigen Informationen zum Widerruf von Darlehen zusammengefasst.

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