Alles zum Thema: Widerruf Immobilienfinanzierung

Wideruf von Immobiliendarlehen auch in Soest Vortragsthema

/ 24.05.2017 / / 607

Das Thema “Widerruf von Immobilienfinanzierungen” steht am Donnerstag, 11. Februar 2016, im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung des Soester Portals “www.verbraucherschutz.tv” mit der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei “MZS Rechtsanwälte”” im Fokus von Information und Diskussion. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hält Rechtsanwalt Dr. Strohmeyer einen Vortrag zum “Ewigen Widerrufsrecht”, das im Rahmen der Anpassung deutscher Gesetzgebung an eine EU-Richtlinie zum 21. März 2016 zu Grabe getragen wird. Mit diesem Verbraucherrecht endet auch die Lebensdauer des Widerrufsjokers, mit dem aktuell noch Darlehensverträge aus November 2002 und jünger erfolgreich widerrufen werden können. weiterlesen

Widerruf und Schadensersatz bei Fremdwährungsdarlehen

/ 18.02.2022 / / 257

Der Euro hat im Vergleich zum Schweizer Franken deutlich an Wert verloren. Das belastet Verbraucher, die einen Kredit in Schweizer Franken aufgenommen haben. Ihre Darlehensschuld ist durch den Kursanstieg deutlich gestiegen. Aber auch bei Fremdwährungsdarlehen kann ein Widerruf möglich sein. weiterlesen

Widerruf einer Immobilienfinanzierung: Rückabwicklung eines Kredits in vielen Fällen möglich

/ 18.02.2022 / / 124

Viele laufende Kredite zur Immobilienfinanzierung sind noch zu einem relativ hohen Zinssatz abgeschlossen worden. Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen ist das für Kreditnehmer nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann das Darlehen aber auch heute noch widerrufen werden. Mit dem so genannten „Widerrufs-Joker“ und einer Umschuldung lassen sich dann schnell nennenswerte Geldbeträge sparen. weiterlesen

Immobilienkredit: Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen Banken

/ 24.05.2017 / / 59

“Gerade in den Jahren 2006 bis 2008 wurden sehr häufig unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet. Immobilienfinanzierungen, die in dieser Zeit abgeschlossen wurden, dürften grundsätzlich widerrufbar sein!” Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei “mzs Rechtsanwälte” rät Sparkassenkunden, die Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung mit Hilfe der regionalen Sparkassen finanziert haben, diese Verträge kurzfristig prüfen zu lassen, um gegebenenfalls nach einem Widerruf oder nach Verhandlungen mit der Bank von den historisch niedrigen Zinsen profitieren zu können. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961