Widerruf von Darlehen

/ 14.12.2017 / / 166

Der erfolgreiche Widerruf von Darlehen beinhaltet die komplette Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses. Ein Widerruf wird einseitig erklärt und kann von der zweiten Vertragssseite abgelehnt werden, wenn man hier der Meinung ist, dem Vertragsinhalt vollkommen gerecht zu werden und bei der Vertragsanbahnung auch keine Fehler gemacht zu haben.

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Der Widerruf von Darlehen wird idealerweise in einem außergerichtlichen Verfahren angemeldet, um beiden Seiten die Kosten und Folgen einer juristischen Auseinandersetzung zu ersparen. Kommt es zum Streit um den Widerruf und/oder dessen Folgen, so kann, bzw. muss das Verfahren vor Gericht entschieden werden.

In letzter Zeit sind Widerrufe von Darlehensverträgen durch die Relevanz des Widerrufsjokes in vielen Fällen erfolgversprechend. So haben im November/Dezember 2017 die Landgerichte in Arnsberg und Berlin Widerrufe von Autokrediten der VW Bank für zulassig erklärt. Die ausstehende Rechtskraft des Urteils bedingt eine komplette Rückabwicklung. Das Auto wird an die finanzierende Bank zurückgegeben und der Darlehensnehmer erhält alle Tilgunsleistungen sowie eine Anzahlung zurück. Der jeweilige Zinsanspruch von Darlehensehmern und Bank wird abgeglichen und die Nutzungsentschädigung durch die gefahrenen Kilometer von der Gesamterstattung abgezogen.

Möglich ist ein Widerruf auch bei der Finanzierung von Bauvorhaben oder dem Ankauf von Wohnraum.

Juristische Basis des Widerrufsjokers ist das in vielen Fällen vorhandensein falscher oder fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, die dafür sorgen, dass Widerrufsfristen niemals angelaufen sind und Verträge daher auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen werden können.

Im Immobilienbereich können Darlehen widerrufen werden, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die Kooperationsanwälte von www.jetzt-widerrufen.de sind Ihre Ansprechapartner für eine kostenlose Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung.

Weitere Informationen: Tel. 0800 000 1961

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