Dash-Cams liefern keine Unfall-Beweise

/ 12.08.2014 / / 30

Aufruhr im beschaulichen Mittelfranken. Das Ansbacher Verwaltungsgericht hat sich mit einem aktuellen Verfahren recht medienwirkam in Szene setzen dürfen: Die Richter dort erteilten den so gannten Dash-Cams eine Abfuhr. Mit Mini-Kameras mehmen immer mehr Autofahrer das Geschehen vor der Windschutzscheibe auf und dokmentieren so Regelverstöße anderer Verkehrsteilnehmer oder beweisen mit eindeutigen Bildern im Unfall-Fall die eigene Unschuld.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Mag ja alles sein und ein Segen noch dazu, in Ansbach ging es auch gar nicht um die Bewertung, oder die Notwendigkeit, sondern schichtweg darum, ob Datenschutzrichtlinien erfült werden, wenn solches Beweismaterial z.B. bei youtube hochgeladen oder ermittelnden Polizeibeamten zur verfügung gestellt wird.

Das geht zu weit, so das Ansbacher Urteil: Die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer seien höher zu bewerten als ein zufälliger Unfall-Mitschnitt, bzw. das Interesse eines Autofahrers an der Dokumentation eines eventuell stattfindenden Unfalls. Zwar sei der reine Mitschnitt von Verkehrssituationen grundsätzlich kein Verstoß gegen geltenden Datenschutzrecht, der permanente Einsatz einr Dash-Cam zum Zwecke einer kompletten Dokumentation sei allerdings nicht zulässig. Erst die Weitergabe der Daten verletzt Rechte Dritter.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Übrigens: Wegen eines Formfehlers im Bescheid des Landesamtes für Datenschutz bekam der Nürnberger Anwalt, der das Thema angestoßen hatte, Recht. Er darf das Video als Beweismittel nutzen. Grundsätzlich erteilte das Ansbacher Vewaltungsgericht aber den Videofilmen eine deutliche, wenn auch noch nicht rechtskräftige Abfuhr. Eventuell wird sich das Bayerische Oberverwaltungsgericht mit der der Sache befassen müssen, falls ein Verfahrensbeteiligter Berufung einlegt. Diese hat das Gericht wegen der weitreichenden Bedeutung des Themas zugelassen.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Auto & Verkehr

Ein Kommentar zu “Dash-Cams liefern keine Unfall-Beweise”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961