Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Outlets.de und die Vorauszahlungsklausel von 12 Monaten in Höhe von 96 €

/ 21.01.2010 / / 128
knoeppel1 In den allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet outlets.de eine Vorauszahlungsklausel in dem sich der Kunde verpflichten soll, monatlich einen Betrag von 8,00 € für die Verschaffung des Zugangs zum Kundenbereich zu zahlen. Der Betrag ist in Höhe von 96 € als Vorauszahlung für ein Jahr zu zahlen.
Die Rechtsanwaltskanzlei anwaltsofort hält diese Klausel für unwirksam. Die AGB-Bestimmung benachteiligt den Kunden unangemessen, § 307 BGB. Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung erst nach Erbringung der Dienstleistung zu errichten. Von dieser gesetzlichen Regelung weicht die genannte Bestimmung nach Auffassung der Kanzlei anwaltsofort ab.

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Lieber Herr Scheeren, liebes 1und1 – so geht das nicht!

/ 26.12.2009 / / 1.464

Offener Brief an den Chef von 1und1:

Lieber Michael Scheeren,

es kommt der Punkt, an dem auch 1und1 zu denken anfangen sollte, wie man 2010 denken muss: In unzähligen Blogs und auch zahlreichen Beiträgen auf Verbraucherschutz.tv wird über den schlechten Service von 1und1 geredet. Das Einzige, was ihr macht, ist Hundertausende von Euros für eine Marketing-Kampagne auszugeben, statt sich hier und in all den anderen Blogs umsonst anzumelden und zu sagen: “Leute, wir entschuldigen uns dafür, dass wir eure Sorgen lange Zeit nicht Ernst genommen haben. Hier ist eine Hotline – natürlich kostenlos – und wir reden über euer Problem – so lange, bis es erledigt ist.”

Warum werden Kundenmeinungen derart aufreizend ignoriert? Glauben Sie, Sie bekommen die Kurve mit einem Werbespot?

Nein lieber Herr Scheeren, Sie beauftragen eine Marketingagentur um zu dokumentieren, dass 1und1 ein zuverlässiger Anbieter ist. Auch auf die Gefahr, dass ich mir hier eine Abmahnung einfange: “Haben Sie einen an der Waffel? Wer berät Sie denn in solchen Fragen?” Das ist falsch und finsterstes Mittelalter zugleich. Googlen Sie mal “Dell ist scheiße” – mehr Infos brauchen Sie nicht, um den Karren aus dem Mist zu ziehen. z.B. hier – Artikel lesen. Es ist noch nicht zu spät, sich mit Ihren Kunden zu vertragen – aber dazu gehört mehr, als etwas Schauspielerei und eine Mail-Adresse.

Wann fangt ihr endlich an, eure Kunden für voll zu nehmen statt sie als Nörgler abzutun, denen man keine Aufmerksamkeit schenken muss? Warum nehmen Sie an diesen Diskussionen nicht teil?

Mit freundlichen Grüßen
Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg
1und1-Kunde seit 1998

1und1 setzt mit Werbe-Spot auf Reputationsmanagement

/ 19.01.2010 / / 83

1und1 hat wohl endlich die Notwendigkeit erkannt, Verbraucherrechten und und Kundenschutz größeren Wert einzuräumen. In TV-Werbespots der Weihnachtszeit 2009 wird eine ganze 1und1-Abteilung präsentiert, die nichts anderes im Sinn hat, als sich um die Zufriedenheit der 1und1-Kunden zu kümmern. Es gibt sogar eine email-Adresse nur für Beschwerden. Nachdem in der Vergangenheit in den einschlägigen Foren immer wieder unzufriedene Kunden ihren Unmut ausgedrückt hatten, geht es nun um “Reputationsmanagement” – zu deutsch: die Wiederherstellung des guten Rufs. weiterlesen

eDarling mit mehr Kundenrechten

/ 25.12.2009 / / 1.363

Die Partnerbörse eDarling möchte mit konkreten Maßnahmen ihr Image aufbessern und definiert neue Kundenrechte mit verbessertem Kundenservice, mehr Preistransparenz und einem vereinfachten Kündigungsrecht. Damit reagiert eDarling auf die Abzocke-Vorwürfe, die nach Einführung des 1-Euro-Probeabos aufgekommen waren. weiterlesen

Treu und Glauben-Prinzip Argument gegen Planet49-Geschäftsgebahren

/ 19.01.2010 / / 105

Ein Besucher von verbraucherschutz.tv erhielt kurz vor Weihnachten den Bescheid der Einstellung seiner Betrugsanzeige gegen Planet49 wegen mangelnder Erfolgsaussichten durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main. Gegen diesen Bescheid wird Einspruch erhoben werden beim Generalstaatsanwalt Frankfurt/Main weiterlesen