Treu und Glauben-Prinzip Argument gegen Planet49-Geschäftsgebahren

/ 19.01.2010 / / 107

Ein Besucher von verbraucherschutz.tv erhielt kurz vor Weihnachten den Bescheid der Einstellung seiner Betrugsanzeige gegen Planet49 wegen mangelnder Erfolgsaussichten durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main. Gegen diesen Bescheid wird Einspruch erhoben werden beim Generalstaatsanwalt Frankfurt/Main

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Seine Bitte: “Ich bitte daher dringenst bisher Geschädigte, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Meine email-Adresse ist beim Administrator dieser Seite zu erfahren. Zivilrechtlich sei auf die Neufassung von § 241, Abs. 2 BGB (Treu-und-Glauben-Prinzip) und Kommentare dazu in der Literatur (unter Google, Stichwort “Internetgeschäfte und Treu und Glauben) hingewiesen.”

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Kategorien: Mindmatic / planet49 Schlagwörter:

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