Alles zum Thema: redtube.com

LG Köln zu redtube-Abmahnungen: Auskunftsbeschluss hätte nicht gefällt werden dürfen

/ 27.01.2014 / / 107

Das Landgericht Köln hat erste Entscheidungen über Beschwerden in Sachen „Streaming Abmahnung“ gefällt und damit Position abgemahnter User der Pornoplattform Redtube.com entscheidend verbessert. Die für den angeblichen Rechteinhaber The Archive AG mahnnende Kanzlei Urmann + Collegen muss befürchten, dass in einem Verfahren der Nachweis einer Urheberrechtverletzung nicht mehr geführt werden kann und klagenden Usern sogar die Verfahrenskosten erstattet werden müssten. Für Opfer bedeutet dies, dass die Möglichkeit, von U + C bzw. The Archive AG vor Gericht gezogen zu werden, gegen “0” geht. weiterlesen

Redtube.com

/ 23.01.2015 / / 632

Die Website redtube.com ist ein so genannter Streaming-Dienst, der das Ansehen von Pornofilmen auf dem Server des Anbieters ermöglicht. User müssen diese Filme also nicht herunterladen. redtube.com nutzt damit  eine rechtliche Grauzone, da Nutzer des Portals sich keiner Urheberschutzverletzung schuldig machen. weiterlesen

Rechtsanwalt Solmecke: Zweifel an Rechten der The Archive AG

/ 19.01.2014 / / 168

Redtube-Abmahnungen durch U + C werden immer unhaltbarer

Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln berichtet mal wieder schier Unglaubliches rund um den U+C-Abmahnungsskandal. Vieles deutet darauf hin, dass die “The Archive AG” nie die zu einer Abmahnung erforderlichen Rechte an den abgemahnten Pornofilmen erworben hat. weiterlesen

U + C-Abmahnungen: So kam es zu den Beschlüssen des LG Köln

/ 19.01.2014 / / 186

Abgefahren: Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke hier mitteilt, wurden die zahlreichen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die The Archive AG abgelieferten Auskunftsersuchen von den Richtern des Kölner Landgerichtes mehr oder weniger durchgewunken. Eigentlich sind für Urheberrecht aber nur zwei Kammern in Köln inhaltlich kompetent und zuständig. Genau diese beiden Kammern lehnten das Auskunftsersuchen des Rechtsanwaltes ab, zweifelten das Gutachten an und stellten große Lücken in der Vollständigkeit des Antrages fest. Diese beiden Kammern verweigerten die Anordnung an die Telekom, die Postadressen heraus zu geben.  Köln ist am Sitz der Telekom zuständiges Gericht, daher müssen Auskunftsersuchen auch an das dortige Gericht geschickt werden. Da die zuständigen Kammern aber damit hoffnungslöos überlastet sind, werden die Beschlüsse in großer Zahl von Richtern gefällt, die überhaupt nichts mit der Thematik zu tun haben.

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