Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Soviel muss Ihnen Ihr Recht wert sein

/ 24.05.2017 / / 76

Viele Nutzlosanbieter arbeiten mit langfristigen Verträgen. Heißt, Es wird oft nur der Preis für das erste Jahr gefordert, aber nach 12 Monaten wird es eiskalt serviert eine zweite Rechnung geben – wieder über die gleiche Summe. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Wenn jemand die geforderte Summe + Mahn- und Inkassokosten bezahlt, kann er mit 100prozentiger Sicherheit damit rechnen, dass nach Ablauf des ersten Vertragsjahres das gleiche Prozedere wieder anfängt. Heißt: Man kauft sich nur für ein Jahr von Stress, Sorgen und Beläsigungen per Mail und Post frei – nach 12 Monaten fängt der ganze Zauber von vorne an. Heißt aber auch: Wer sich wehrt und Prozesskosten fordert, der sollte auch bedenken, dass er im Falle der Rechnungsbezahlung deutlich mehr bezahlt, nämlich auch den Beitrag für das zweite Jahr. weiterlesen

Neues aus der Welt der Nutzlosanbieter

/ 26.01.2011 / / 67

Mehrere Nutzlosanbieter verschicken in diesen Tagen weitere Drohbriefe, in denen der Eindruck vermittelt wird, ein “Gerichtliches Mahnverfahren” sei schon im Gang. Nach Prüfung der Schreiben von der OPM und der Premium Content GmbH wird schnell klar. Es handelt sich wieder um ein reines Mahnschreiben. Es gibt substantiell nichts neues. Echte Mahnbescheide gibt es immer noch nicht. weiterlesen

Infos zum Mahnverfahren für Abzock-Opfer

/ 29.04.2011 / / 448

Folgender Kommentar eines Users sollte nicht in den Tiefen des Outlets-Threads verkommen:
“Habe eine Internetseite gefunden, welche dies Verfahren sehr schön erklärt. Interessant ist auch wie so ein Mahnbescheid aussieht. Unter Vordruckmuster “Mahnbescheid” kann man sich so was mal anschaun( unten ist der link) weiterlesen

Einsteilige Verfügung gegen Antassia GmbH

/ 09.06.2010 / / 109

Wenn man sich wehren will dann schon richtig. Mein Respekt für eine Aktion des Stuttgarter Systemhauses Maier, das jetzt eine einstweilige Verfügung gegen die Antassia GmbH (Top-of-software.de) erreicht hat. Wer sich von dieser Firma belästigt fühlt, der kann dem Beispiel der Stuttgarter folgen und über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung erreichen. Die Antassia-GmbH darf dann keine Mails mehr zusenden.

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Outlets: zweite Rate und Mahnbescheid

/ 28.05.2010 / / 91

Nach Meinung von Verbraucherschutz.tv steht der Anbieter outlets.de kurz vor dem Punkt, an dem kein weiterer Druck aufgebaut werden kann. Die Opfergemeinde hat sich in Tausenden von Beträgen umfassend ausgetauscht. Allerdings muss auch davon ausgegangen werden, dass Tausende von Internetsurfern vor der Drohkulisse eingeknickt sind und die erste von zwei Raten bezahlt haben. weiterlesen