Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

EuGH: Blockade von kino.to ist rechtens

/ 27.03.2014 / / 45

Der EuGH in Luxemburg – hat es für rechtens erklärt, wenn eine Plattform gesperrt wird, auf der nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials angeboten wird. Dazu ist aber nachwievor eine richterliche Anordnung notwendig. Vor dem Europäischen Gerichtshof stritten UPC Telekabel Wien und der Filmverleih Constantin. Der Filmverleih hatte vom österreichischen kino.to-Provider verlangt, die Seite abzuschalten. Dagegen hatte sich UPC Telekabel Wien vor Gericht gewehrt.

Österreich befindet sich damit in Gesellschaft mit Großbritannien, Belgien, Finnland, Irland, Italien und Dänemark, wo z.B. The Pirate Bay auf richterliche Anordnung und auf Betreiben der Musik- oder Filmbranche gesperrt wurde.

Neues Punktesystem: Führerschein bei 8 Punkten weg – Ausnahmeregel

/ 24.05.2017 / / 54

Zum 1. Mai 2014 wird bekanntlich das Punktesystem in Flensburg geändert. Das Verkehrszentralregister heißt dann Fahreignungsregister. Wer in diesem Register acht Punkte gesammelt hat, verliert seine Fahrerlaubnis. Bisher war das erst bei 18 Punkten der Fall.

Allerdings führen nur noch verkehrssicherheitsgefährdende Verstöße zu einem Punkteeintrag und es werden in den meisten Fällen weniger Punkte für die einzelnen Delikte vergeben. Dadurch ist die Punktzahl, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, nicht zwangsläufig schneller erreicht.

Das neue Punktesystem ist in verschiedene Stufen eingeteilt. Bei bis zu drei Punkten wird der Verkehrssünder vorgemerkt. Dies hat noch keine weiteren Konsequenzen. Bei vier bis fünf Punkten erhält der Betroffene eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis, dass mit der freiwilligen Teilnahme an einen Fahreignungsseminar ein Punkt wieder abgebaut werden kann. Das ist auch die einzige Möglichkeit zum Punkteabbau nach dem neuen System. Bei sechs bis sieben Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig verwarnt und ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

„Es gibt jedoch einen Sonderfall, der den Verlust der Fahrerlaubnis verhindert“, erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn die Fahrerlaubnis kann nur dann entzogen werden, wenn der Betroffene zuvor auch tatsächlich die Ermahnung und Verwarnung erhalten hat. „Ist dies nicht geschehen, kann der Führerschein nicht entzogen werden“, betont Rechtsanwalt Fenderl.

Konkret bedeutet das: Kommt jemand in dem neuen System auf sechs bis acht Punkte, wurde aber vorher nicht schriftlich ermahnt, fällt sein Konto wieder auf fünf Punkte. Erreicht jemand die acht Punkte, wurde zuvor aber lediglich ermahnt und nicht verwarnt, bleibt sein Punktestand bei sieben Punkten. So wird sichergestellt, dass der Betroffene bis zum Entzug der Fahrerlaubnis zwei Mal angeschrieben und auf die Folgen seines Verhaltens im Verkehr hingewiesen wurde.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Das neue Punktesystem und die Tilgungshemmung

/ 20.03.2014 / / 71

Kraftfahrer müssen sich zum 1. Mai 2014 auf eine große Änderung einstellen. Dann tritt die Reform des Punktesystems im Zentralregister in Flensburg in Kraft. Neu ist aber nicht nur, die Punkte-Bewertung für Verkehrsverstöße, sondern auch die Tilgung von Punkten. weiterlesen

AWD-Gründer Maschmeyer fühlt sich falsch beraten

/ 24.05.2017 / / 75

Carsten Maschmeyer, Gründer und ehemaliger Chefstratege des nicht unumstrittenen AWD ist jetzt selbst ein Opfer von Falschberatung: Er verklagt die Schweizer Bank Sarasin auf Schadensersatz in Höhe von 14 Millionen Euro. Maschmeyer hat tüchtig Geld verloren, wartet auf die Rückzahlung von mehreren Millione Euro, die er in den Sheridan Solutions Equity Arbitrage Fund gesteckt hatte, nach Beratung durch die Sarasin-Bank. Von 40 investierten Millionen hat er 26 zurück bekommen. Damit hat er nicht so sehr mit einem Totalausfall zu kämpfen, wie viele seine ehemaligen Kunden, dennoch aber mit einem herben Verlust, denn seit 2011 verweigert die Fondgseselschaft weitere Auszahlungen. Maschmeyer hatte sich – wie viele seiner AWD-Kunden übrigens auch – auf die Richtigkeit der Beratung verlassen,aber die versprochenen Dividenden blieben aus und mit dem versprochenen Maximalverlust von höchstens 2 % war’s auch nicht weit her.