Das neue Punktesystem und die Tilgungshemmung

/ 20.03.2014 / / 79

Kraftfahrer müssen sich zum 1. Mai 2014 auf eine große Änderung einstellen. Dann tritt die Reform des Punktesystems im Zentralregister in Flensburg in Kraft. Neu ist aber nicht nur, die Punkte-Bewertung für Verkehrsverstöße, sondern auch die Tilgung von Punkten.

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Rechtsanwalt Oliver Dietrich, Fachanwalt für Verkehrsrecht: „Bisher führt ein neuer Verkehrsverstoß, der mit einem Punkteeintrag verbunden ist, immer zur Tilgungshemmung für die bereits gesammelten Punkte. Das erschwerte natürlich den Punkteabbau gewaltig. Nach neuem Recht gibt es diese Tilgungshemmung nicht mehr. Jedes Delikt verjährt für sich.“ Auf der anderen Seite verlängern sich allerdings auch die Tilgungsfristen auf zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre. Und  statt wie bisher 18 gibt es nur noch acht Punkte.

Der Entfall der Tilgungshemmung kann für laufende Bußgeldverfahren erhebliche Bedeutung haben. „Es kann jetzt durchaus günstiger sein, wenn der neue Punkteeintrag erst nach dem 1. Mai 2014 vorgenommen wird, damit die alten Punkte schneller abgebaut werden können“, erklärt Rechtsanwalt Dietrich.

Ein Beispiel: Ein Verkehrsteilnehmer hat bislang acht Punkte in Flensburg und nach einem weiteren Verstoß würde sein Punktekonto auf neun steigen. Das hätte für die Umrechnung in das neue System keine Bedeutung, da acht bis zehn alte Punkte dann in vier Punkte im neuen System umgerechnet werden. Aber: Bei einem Eintrag vor dem 1. Mai 2014 wird die Tilgung der alten Punkte gehemmt. „Das heißt, die Frist bis zum Wegfall der Punkte läuft wieder von vorne. Bei einem Eintrag nach dem neuen System verjährt aber jedes Delikt für sich, die älteren Einträge werden schneller wieder gelöscht“, so Dietrich.

Besonders in laufenden Bußgeldverfahren kann es daher wichtig sein, den Eintritt der Rechtskraft hinauszuzögern, so dass der Eintrag nach dem neuen System erfolgt. „Diese Verzögerung kann durch die Einlage von Rechtsmitteln erreicht werden“, erklärt Dietrich. Allerdings müsse immer im Einzelfall geprüft werden, nach welchem Recht der Eintrag in Flensburg günstiger ist.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Kanzlei Fenderl & Dietrich

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63739 Aschaffenburg

 

Tel: 06021 / 38 665-0

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