Das deutsche Kaufrecht sieht vor, dass der Käufer dem Verkäufer im Falle eines Mangels Gewährleistung schuldet. Dies gilt auch bei dem Kauf von Immobilien. In § 442 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heißt es aber, dass die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen sind, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Dies wirft gerade bei einem Hauskauf ein großes Problem auf, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, aus Wiesbaden berichtet. … weiterlesen
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Windkraftanlage als ungeliebter Nachbar – Möglichkeiten der Anlieger
15. August 2012 / 17.08.2012 / / 69Im Zuge des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs setzt die Energiepolitik vermehrt auf erneuerbare Energien. Dies hat zur Folge, dass unser Landschaftsbild vermehrt von Windkraftanlagen geprägt wird. Während die einen dies als eine eindrucksvolle bauliche Anlage wahrnehmen, sehen andere hierin eine Verunstaltung unseres Landschaftsbildes. … weiterlesen
Schallschutz in Mietwohnungen
2. August 2012 / 06.08.2012 / / 136Eine ständige Geräuschkulisse aus Nachbarwohnungen kann einem ganz schön auf die Nerven gehen. „Ein Anspruch auf Mietminderung lässt sich daraus aber nicht automatisch ableiten“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. … weiterlesen
Preis für Brennholz
17. April 2012 / 17.04.2012 / / 122Immer mehr Haushalte heizen mit Brennholz – aber was kostet Brennholz überhaupt? Der Bundesverband Brennholz hat auf seiner Homepage www.bundesverband-brennholz.de oben rechts jeweils den aktzuellen Schweitholz-Preisindex eingeblendet. Der Index errechnet sich aus den freiwilligen Angaben der Bundesverbandsmitglieder und wird in regelmäßigen Abständen neu ermittelt.
Infos für flexstrom-Opfer und TelDaFax-Geschädigte
14. Januar 2012 / 14.01.2012 / / 1.378Die Verbraucherzentrale Hamburg hat für alle flexstrom-Kunden nützliche Informationen zusammen gefasst: “Lassen Sie sich rechtlich beraten – bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt. Nicht vorschnell zahlen! Vermutlich haben Sie einen Vertrag mit Vorkasse abgeschlossen und Flexstrom ohnehin schon einen kostenlosen Kredit gewährt. Jeden Cent, den Sie zu viel zahlen, müssen Sie sich auf gerichtlichem Weg zurück holen. Korrigieren Sie die Stromrechnung auf Grundlage des vereinbarten (alten) Preises und zahlen Sie nur die sich hieraus ggf. ergebene Differenz. Wenn Mahnungen und Inkassoschreiben von Flexstrom kommen, holen Sie sich juristischen Rat.”
Hier mehr erfahren: http://www.vzhh.de/energie/30195/wie-konnte-ich-nur-so-bloed-sein.aspx
TelDaFax-Geschädigte können sich hier informieren: http://www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx
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