WICHTIGER HINWEIS : (I) In diesem Urteil Detmold 7c 1/11 geht es nicht um DICH – das ist nur ein Beispielsurteil, das versendet wird, um dir Angst zu machen, damit du bezahlst.
WICHTIGER HINWEIS : (II) Dieses Urteil sagt nicht aus, dass jeder, der der Rechnung nicht widerspricht oder widersprochen hat, bezahlen muss. Es sagt nur aus, dass man offiziellen Mahnbescheiden widersprechen sollte.
WICHTIGER HINWEIS : (III) Dass die dusica-Mail zur Anmelde-IP gehört wurde vom Amtsgericht NICHT überprüft, denn dieser Sachverhalt war zwischen Kläger und Beklagter nicht strittig.
WICHTIGER HINWEIS : (IV) Das Amtsgericht Detmold hat zwischenzeitlich das Antworten auf Telefonanfragen, Faxe und Mails aufgegeben und bittet alle Fragesteller zum Thema, sich an einen Anwalt oder an die Verbraucherzentralen zu wenden.
WICHTIGER HINWEIS : (V) Die Icontent GmbH hat den Fehler der ungeschwärzten Personendaten inzwischen zugegeben, die Daten geschwärzt und verkündet, man werde für diesen Fehler gerade stehen.
Aktuell versendet die Deutsche Zentral Inkasso im Auftrag von outlets.de (Icontent Gmbh des Tomas Franko) Inkassomahnungen und fügt das “Urteil von Detmold” zu. Viele Empfänger verunsichert dies. Dazu einige Infos: Es handelt sich um die Klage gegen die Nichterfüllung eines Vollstreckungsbescheids. Heißt: Das von der Icontent verklagte Opfer, hat weder der Rechnung widersprochen, noch dem offiziellen Mahnbescheid. Erst als ein Vollstreckungsbescheid kam, wurde das Opfer aktiv und wehrte sich dagegen, in dem es die Zahlung verweigerte, bzw. einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid auf den Weg brachte. Gegen diesen Einspruch klagte die Icontent GmbH. … weiterlesen
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