Alles zum Thema: Deutsche Zentral Inkasso

Deutsche Zentral Inkasso will Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister einklagen

/ 23.08.2011 / / 84

Anbei ein offizieller Terminhinweis – Pressemitteilung – der Berliner Senatsverwaltung für Justiz. Es geht um den Widerruf der Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso im Rechtsdienstleistungsregister. “In der Verwaltungsstreitsache VG 1 K 5.10 der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft gegen das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts, hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr, im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.

Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Berlin. Sie ist nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, offene Forderungen von Unternehmen zu realisieren, die entgeltliche Dienstleistungsangebote im Internet vermarkten. Nachdem beim Kammergericht zahlreiche Beschwerden über die Klägerin eingingen, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts die Registrierung der Klägerin im Rechtsdienstleistungsregister wegen dauerhafter unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden. Der Klägerin wird vorgeworfen, dass sie in großem Umfang ungeprüfte Forderungen einziehe, bei denen es sich um sogenannte „Abo-Fallen“ im Internet handele. Die Klägerin ist demgegenüber der Auffassung, ihre Mandanten seien verpflichtet, die jeweiligen Forderungen auf ihre Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Sie betreibe lediglich ein sogenanntes „Mengeninkasso“, bei dem eine Prüfung der einzelnen Forderung typischerweise nicht erfolge.

Modalitäten für die Berichterstattung:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.”

Soweit die Pressemitteilung! Wir werden am Donnerstag berichten!

Sinneswandel

/ 12.08.2011 / / 99

Selten haben so wenige Zeilen so viel Entrüstung hervorgerufen. Wie kann ich nur? Wie kann ich den Namen dessen nennen der nicht genannt werden soll? Ich schrieb, dass Rechtsanwalt N. (ich wage nicht das euber) hinzuzufügen, wahrscheinlich nicht ganz Unrecht damit hat wenn er sagt, dass eine Opfermasse, die sich wegduckt, das Problem der Abofallen nicht lösen wird, und dass JEDER ANWALT die Mittel hätte, Opfer unberechtigter Zahlungsaufforderungen vor Abzockern zu bewahren und Abzocker auch so empfindlich zu treffen, dass sie irgendwann aufgeben. weiterlesen

Anwalt rät: Abofallen nicht ignorieren – tätig werden

/ 12.08.2011 / / 267

Wahrscheinlich hat er recht: Rechtsanwalt Neuber rät, auf die unberechtigten Forderungen von Abofallen nicht zu lässig zu reagieren und nicht alles zu ignorieren. Herr Neuber rät vielmehr, dem Kampf gegen die Abzocker öffentlich und mit Schmackes anzugehen:

Hier seinen Artikel zu unnützen Abonnements und Zahlungspflichten lesen

Anmerkung: Nicht alle Blogger sind arbeitslos, gescheiterte Existenzen oder selbst von Abofallen betroffen! Viele Blogger schätzen das Internet und wollen es schützen – Abofallenbetreiber hetzen oder heulende Opfer beruhigen – darum geht’s mir doch gar nicht. Das Internet ist auch MEIN WOHNZIMMER und wenn einer am Tisch zappelt und die Suppe verschüttet, dann gibt’s was um die Ohren. Funktioniert in der Familie, funktioniert auch im WWW.

verbraucherschutz.tv lügt (nicht – bewiesener Maßen)

/ 12.08.2011 / / 82

Herr Michael Burat bezichtigt verbraucherschutz.tv auf seinem Blog der Lüge und führt dazu zwei Urteile an, die eben genau das aussagen, was ich meine: Es gibt keine Urteile gegen widersprochene Mahnbescheide. Die von Herrn Burat in seinem Blog angeführten “Beweise” sind nur Urteile gegen Widersprüche auf Vollstreckungsbescheide (Ich danke Frau Rechtsanwältin M. für die Info). Dies ist ein ganz anderes Thema. Diese Beklagten haben dem Mahnbescheid NIE widersprochen – und das war ihr Fehler.


Wen es interessiert: Michael Burats Blog zum Thema “verbraucherschutz.tv lügt”


Was damit wohl zu belegen wäre: Herr Burat kann kein Urteil gegen widersprochene Mahnbescheide aufführen, was ich so lange behaupte, bis er mir das Gegenteil beweist.

Witzig ist: Er gibt seinen Fehler nicht zu, lässt mich von seinen Vasallen anschnöseln und damit den Eindruck entstehen, ich wäre eine ebenso unterbelichtete wie gescheiterte Existenz.

Aktueller Eintrag auf savonarola.org von DexterFan

“Doch zum Thema
Sie Herr Burat müssen zugeben dass es kein Verurteilung eines Opfers, das dem Mahnbescheid widersprochen hat bis dato gibt. Das ist die Behauptung auf dem besagten Blog (verbraucherschutz.tv) und das entspricht der Wahrheit.

Somit ist Ihr Aufruf hier auf Lügen aufgebaut”

Was er wohl in einem anderen Beitrag meint, unterstreicht die Wahrheit meiner Aussage, dass es nämlich bislang noch keine Klagen gegen widersprochene Mahnbescheide gibt..

Michael Burat: “Es handelt sich übrigens um ein Verfahren, in dem ein Verbraucher auf Zahlung verklagte wurde, der gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. So wie es aussieht, läuft das Verfahren ganz erfreulich. In Kürze wird daher das erste Urteil vorliegen, an Hand dessen auch verbraucherschutz.tv versteht, wo der Hase läuft.”

Erstes Urteil? Ich dachte, es gäbe schon Hunderte?? Ich habe behauptet, es gibt noch keins – also MB : “Wer lügt hier?”

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Tel.: 0800 000 1961