Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil von Trier

/ 22.07.2011 / / 180

Die Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil von Trier – was hat es damit auf sich? Grundsätzlich fällt beim Besuch der Homepage der Deutschen Zentral Inkasso auf, dass dort schon eine Menge “Urteile” aufgelistet sind. Klickt man diese Fotokopien aber einmal durch fällt auf, dass es sich nur zu einem Bruchteil um echte Urteile handelt. Meist geht es um Anwaltskosten, Anerkennung durch Zahlung und oft auch um die Abofalle drive2you oder live2gether. Es gibt – auf den ersten Blick – nicht eine wirklich maßgebliche Entscheidung gegen jemanden, der die outlets.de-Zahlung verweigert.

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Grundsätzlich kann man sagen: Hier existiert eine sehr phantasievoll zusammen gewürfelte Dokumentensammlung, wobei ein Fall “Anerkennung durch Zahlung” auch fingiert sein kann.  So etwas kostet weniger als eine Zeitungswerbung. Man verklagt ein vermeintliches Opfer, das Opfer wehrt sich kurz und wehrt die “Verurteilung” durch ein Einlenken ab.

Keines dieser Urteile kann wirklich herangezogen werden, um auf rechtlicher Basis, eine Grundsätzlichkeit oder eine Gesetzmäßigkeit darzustellen, sondern dienen einfach nur dazu – wie das legendäre Urteil von Witten – zahlungsunwillige Opfer zahlungswillig zu machen. Bislang hat kein einziges mir bekanntes Urteil eine rechtsprägende Bedeutung, in den meisten Fällen wird sogar eine Revision NICHT zugelassen, weil der Wert und die Bedeutung der Fälle dies nicht rechtfertigt.

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Es gibt übrigens auch “andere Urteile”:

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Kategorien: Deutsche Zentral Inkasso / drive2u / outlets.de

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