Motorschäden beim T5 BITurbo sind bislang durch unzählige Erfahrungsberichte dokumentiert. Es gibt sogar einen Namen für das Thema: Der VW Bus erleidet den „Öltod“, wenn Material aus korrodierenden Bestandteilen der AGR-Kühlung sich ins Motoröl absetzt und hier äußerst zerstörerisch auf die Schmierung von beweglichen Motorelementen einwirkt. Spätestens wenn die Laufflächen der Zylinder angriffen sind, kann man den Öltod nicht mehr aufhalten – ein Motorschaden tritt 5000 bis 10.000 Kilometer nach dem Auftreten der ersten Symptome auf. Der Motor ist mit beginnendem Mehrverbrauch an Motoröl schon tot.
Zum Glück sind nicht alle T5-Bullis betroffen, aber immerhin rund 14.000 weltweit – allein in Deutschland sind 9000 Schadensfälle offiziell dokumentiert. Insgesamt wurden von 2008 bis 2016 149.000 T5 in der PS-starken Biturbo-Version weltweit ausgeliefert. Volkswagen streitet die Verantwortung für das Schadensbild und dessen Existenz ab und schiebt den schwarzen Peter den Benutzern zu. Der Vorwurf: Unsachgemäße Fahrweise und Inspektionen bei nicht zugelassenen Händlern sei der Grund für den oft nach etwa 80.000 Kilometer eintretenden Motorschaden. Allerdings: Ein vom Landgericht München angefordertes und z.B. der Bild-Zeitung vorliegendes Gutachten dürfte der Volkswagen-Strategie nun einen Strich durch die Rechnung machen: Das Gutachten stellt klar und unzweifelhaft fest, dass für die T5-Motorschäden ein Konstruktionsfehler vorausgesetzt werden kann: Mit einem Ausfall des Motors sei jederzeit zu rechnen.
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Ein Kommentar zu “Gutachten zeigt: Bulli Öltod ist ein Konstruktionsfehler”