Vom Abgasskandal geschädigte Dieselfahrer können wohl mit Schadenersatz rechnen. Das zeichnete sich ab, nachdem der BGH am 8. Mai 2023 in drei Verfahren stundenlang über Schadenersatzansprüche im Abgasskandal verhandelt hat (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031). Offen ist aber die Frage, ob die geschädigten Käufer eine komplette Rückabwicklung ihres Vertrags verlangen können oder den sog. kleinen Schadenersatz. Dann könnten sie ihr Auto behalten und bekämen den sog. Minderwert ersetzt, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erfahren hat. Der BGH scheint die Variante mit dem kleinen Schadenersatz zu favorisieren. Die Urteile sollen aber erst am 26. Juni 2023 verkündet werden.
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