Abgasskandal – Wann tritt nach Abmeldung von der VW-Musterklage Verjährung ein?

/ 18.12.2019 / / 44

In vielen Fällen tritt im VW-Abgasskandal zum Jahresende die Verjährung der Ansprüche gegen VW ein. Wer bisher noch nicht tätig geworden ist, sollte daher umgehend handeln und Schadensersatzansprüche noch geltend machen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Bei Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal ist die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist zu beachten. Da die geschädigten VW-Kunden in der Regel im Laufe des Jahres 2016 durch das Rückrufschreiben Kenntnis von ihren Ansprüchen erlangt haben, verjähren ihrer Forderungen am 31. Dezember 2019.

Diese Verjährungsfrist gilt allerdings nicht für alle Fahrzeuge, die vom Dieselskandal betroffen sind. „Es geht ausdrücklich nur um Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA 189. Also um die Fahrzeuge, die vom ursprünglichen Abgasskandal, der im Herbst 2015 bekannt wurde, betroffen sind“, stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung klar. Auch in diesen Fällen gibt es Ausnahmen von der Verjährungsfrist. Das betrifft z.B. die Verbraucher, die sich zunächst der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen und dann wieder abgemeldet haben. Sie können in vielen Fällen ihre Schadensersatzansprüche auch noch 2020 geltend machen.

Mit der Teilnahmen an der Musterklage haben die Verbraucher die Verjährung ihrer Ansprüche gehemmt. Nach der Abmeldung von der Musterklage bleibt dieses Verjährungshemmung für weitere sechs Monate bestehen. „Diese sechs Monate dürften in vielen Fällen noch nicht abgelaufen sein. Allerdings sollten Betroffene diese Frist im Auge behalten und rechtzeitig handeln, bevor ihre Schadensersatzansprüche gegen VW doch noch untergehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Ebenfalls nicht von der Verjährung zum Jahresende betroffen sind die größeren Modelle der Marken VW, Audi und Porsche mit 3-Liter- oder 4,2-Liter-Motoren, die wegen einen unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurden. Sollte sich herausstellen, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, droht auch hier noch keine Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961