Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Keine Verjährung im Abgasskandal – LG Bielefeld bestätigt Anspruch nach § 852 BGB

/ 27.08.2021 / / 42

Es ist inzwischen fast sechs Jahre her, dass VW der Dieselskandal um die Ohren geflogen ist. Die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen des VW-Konzern mit dem Dieselmotor EA 189 wurden im September 2015 bekannt. Schadenersatzansprüche lassen sich aber nach wie vor durchsetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 3. August 2021 zeigt (Az.: 9 O 336/20). „Auch wenn die Verjährung des deliktischen Schadenersatzanspruchs drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs eintritt, lässt sich im Abgasskandal immer noch der sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB geltend machen. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos“, erklärt Rechtsanwalt Georg Schepper, der das Urteil am LG Bielefeld erstritten hat. weiterlesen

VW-Abgasskandal: Keine Verjährung der Schadenersatzansprüche vor 2022 – LG Bayreuth 41 O 416/20

/ 06.01.2021 / / 292

Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 lassen sich nach wie vor durchsetzen. Das Landgericht Bayreuth hat mit bemerkenswertem Urteil vom 23. November 2020 entschieden, dass die Schadenersatzansprüche eines VW-Käufers nicht verjährt sind und eine Verjährung auch nicht vor Ende 2022 eintritt (Az.:  41 O 416/20). weiterlesen

BGH VI ZR 739/20 – Verjährung im VW Abgasskandal

/ 15.12.2020 / / 191

Das BGH-Urteil zur Verjährung im VW Abgasskandal (EA 189) steht noch aus. Der BGH ließ in der Verhandlung am 14. Dezember aber durchblicken, dass er Schadenersatzansprüche wohl für verjährt hält, wenn die Klage erst 2019 oder 2020 eingereicht wurde. Allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist ist nach Ansicht des BGH dann Ende 2015 angelaufen, wenn der Kläger bereits 2015 Kenntnis darüber hatte, dass sein Fahrzeug konkret von den Abgasmanipulationen betroffen ist (Az.: VI ZR 739/20). Diese Einschränkung dürfte das BGH-Urteil, das in den nächsten Tagen verkündet werden soll, mehr oder weniger zu einer Einzelentscheidung machen. weiterlesen

VW Abgasskandal – Keine Verjährung nach § 852 BGB – LG Karlsruhe 4 O 195/20

/ 11.12.2020 / / 128

Die Thematik Verjährung im VW-Abgasskandal wird am 14. Dezember am Bundesgerichtshof verhandelt. Unabhängig davon, wie der BGH diese Frage entscheidet, hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil 4. Dezember 2020 eine wegweisende Entscheidung gefällt (Az.: 4 O 195/20). Demnach haben geschädigte Käufer immer noch einen Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB, wenn die eigentliche Verjährung bereits eingetreten ist. weiterlesen