Porsche Cayenne Diesel – LG Mönchengladbach spricht Schadensersatz im Abgasskandal zu – 11 O 246/18

/ 17.07.2019 / / 256

Im Abgasskandal kann der Käufer eines Porsche Cayenne Diesel sein Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 12. Juni 2019 entschieden (Az.: 11 O 246/18). In dem Porsche Cayenne sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Deshalb sei das Fahrzeug mangelhaft und der Käufer könne vom Kaufvertrag zurücktreten, entschied das LG Mönchengladbach.

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Der Kläger hatte den Porsche Cayenne Diesel 2016 gekauft. Als sich herausstellte, dass die Abgaswerte des Fahrzeugs manipuliert wurden, verlangte er die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Das LG Mönchengladbach gab der folgenden Klage weitgehend statt. In dem Porsche Cayenne komme bei der Abgasreinigung ein sog. Thermofenster zum Einsatz. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die der Zulassung des Fahrzeugs entgegenstand. Abschalteinrichtungen seien nur in Ausnahmefällen zulässig. Da bei dem Porsche das System der Abgasrückführung schon zurückgefahren werde, wenn die Außentemperatur auf unter 5 Grad sinkt, könne von einer Ausnahme keine Rede sein, da diese Temperatur in Deutschland regelmäßig erreicht werde, so das Gericht. Zudem habe Porsche auch nicht belegen können, dass das Thermofenster zum Motorschutz notwendig sei.

Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug auch mangelhaft. Die Nacherfüllung sei für den Kläger unzumutbar, da der Mangel nur von Porsche beseitigt werden könne, so das Gericht. Der Käufer müsse dann ausgerechnet dem Hersteller vertrauen, der nicht nur ihn, sondern auch zahlreiche andere Käufer und die Behörden über die unzulässige Abschalteinrichtung und damit über den Mangel getäuscht habe.

Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden. Der Händler müsse den Porsche Cayenne zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, urteilte das LG Mönchengladbach. Zudem bestehe auch ein Schadensersatzanspruch gegen die Porsche AG, die den Kläger durch die unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe.

„Der BGH hat in einem Hinweisbeschluss Anfang des Jahres klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen. Dementsprechend haben die Käufer Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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Immer mehr Gerichte sprechen inzwischen auch Porsche-Kunden Schadensersatz aufgrund der Abgasmanipulationen zu. Die Ansprüche können sich gegen den Händler und / oder den Hersteller richten. Ansprüche gegen den Händler müssen dabei innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, die bei Neuwagen zwei Jahre und bei Gebrauchtwagen ein Jahr beträgt.

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