Einkauf und Zahlung: Das sind die häufigsten Rechtsirrtümer der Verbraucher

/ 04.04.2018 / / 150

Müssen lokale Geschäfte gekaufte Produkte wirklich zurücknehmen, wie das beim Onlineshopping üblich ist? Ist ein Vertrag nur mit Unterschrift gültig? Können Kartenzahlungen problemlos rückgängig gemacht werden? Vieles scheint auf den ersten Blick ein gutes Recht der Kunden zu sein, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen aber als Irrglaube. Wir klären über die häufigsten Rechtsirrtümer der Verbraucher auf.

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Verträge können auch ohne Unterschrift gültig sein

„Ich habe nichts unterschrieben, also gibt es auch keinen gültigen Vertrag.“ Dies ist ein Irrglaube, der unter Verbrauchern leider weit verbreitet ist. Dabei gibt es durchaus Kaufverträge, die auch ohne Unterschrift gültig sind. Das beste Beispiel dafür ist der Kauf eines Brötchens beim Bäcker. Genauso kann ein mündlicher Vertragsabschluss am Telefon zustande kommen, der mit einer bindenden Zahlungsverpflichtung einhergeht. Dementsprechend sind die Zustimmung zu bestimmten Serviceleistungen und der Einkauf von Produkten oft ohne Unterschrift vollziehbar und gültig. Davon müssen jedoch alle Vereinbarungen unterschieden werden, die der Schriftform bedürfen oder gar notariell beglaubigt werden müssen – wie das beispielsweise beim Immobilienkauf der Fall ist.

Rückgabe und Umtausch sind keine Selbstverständlichkeit

Immer mehr Verbraucher kaufen im Internet ein und haben sich daran gewöhnt, sämtliche Artikel bei Nichtgefallen einfach wieder zurückzuschicken. Denn: In den meisten großen Onlineshops wie Livingo, wo beispielsweise Möbel, Haushaltsgegenstände und Deko-Artikel angeboten werden, ist ein Umtausch problemlos möglich. Neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht werden oft sogar verlängerte Rückgabefristen angeboten. Allerdings trifft das nicht zwangsläufig auch auf jedes Geschäft vor Ort zu. Ein Recht auf Umtausch gibt es dort nicht. Zwar bieten viele Geschäfte ihren Kunden die Möglichkeit, gekaufte Produkte innerhalb eines bestimmten Zeitraums umzutauschen und stellen dann oft einen Warengutschein aus oder erstatten den Kaufpreis. Trotz dieser weit verbreiteten Praxis ist es ein Irrglaube, dass Geschäfte gekaufte Waren grundsätzlich zurücknehmen müssen. Stattdessen handelt es sich hierbei vielmehr um die Kulanz der Verkäufer. Wenn Sie teure Waren im lokalen Handel kaufen, sollten Sie sich daher schon vorher über die Umtauschbedingungen informieren. Lassen Sie sich die versprochene Umtauschmöglichkeit aus Sicherheitsgründen zudem schriftlich bestätigen – zum Beispiel auf dem Kassenbon.

Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge

Oft werden Garantie und Gewährleistung als Synonyme verwendet. Dabei handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Dinge. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers, dass er für die Funktionstüchtigkeit oder Qualität seiner Produkte geradesteht. Diese Selbstverpflichtung wird von den Herstellern individuell für bestimmte Funktionen und Zeiträume getroffen. Abzugrenzen ist die Garantiezusage der Hersteller von der gesetzlichen Gewährleistung. Bei letzterer sind die Händler rechtlich in der Verantwortung, für zwei Jahre nach dem Kauf oder nach der Übergabe der Ware an den Verbraucher einzustehen, sofern die Produkte nicht in einwandfreiem Zustand waren. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kann für viele teure Produkte und insbesondere für Autos kostenpflichtig eine Garantieverlängerung abgeschlossen werden.

Preisauszeichnungen sind nicht zwangsläufig bindend

Das Smartphone wird für einen Preis von 79 Euro angeboten, was aber nicht bedeutet, dass der Verkäufer es zwangsläufig auch für diesen Preis verkaufen muss. Die Preise, die für Waren in Schaufenstern, auf der Website oder in Prospekten angegeben werden, sind demnach nicht bindend. Wichtig ist immer, auf welchen Preis sich Verkäufer und Käufer an der Kasse einigen. Allerdings darf der Verkäufer nicht bewusst und wiederholt mit falschen Preisen werben.

Nicht jede Kartenzahlung kann zurückgebucht werden

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Immer häufiger wird mit Karte statt mit Bargeld bezahlt. Ein Zurückbuchen des Betrags auf das Girokonto ohne Angabe von Gründen ist allerdings nur möglich, wenn Sie die Kartenzahlung per Unterschrift quittieren. Bei diesem Lastschriftverfahren stimmen Sie per Unterschrift zu, dass der Händler den Kaufpreis vom Kundenkonto einziehen darf. Wird stattdessen die PIN eingegeben, so erfolgt die Buchung von Ihrem Konto sofort. Dementsprechend ist es nicht möglich, den Betrag ohne Begründung zurückzufordern.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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