Mitgliedsbeitrag Premium Parship

/ 12.09.2017 / / 621

Thema: Mitgliedsbeitrag Premium Parship – Wer Parship nutzen möchte, muss zwingend zahlreiche Fragen beantworten. Abhängig von einem Teil dieser Antworten fällt der Mitgliedsbeitrag für die Premium-Mitgliedschaft aus. Als Faustregel dürfte gelten: Wer viel hat, wird ordentlich zur Kasse gebeten. Dass z. B. das abgefragte Einkommen ein Aspekt bei der Auswahl der Partnervorschläge ist, wie Parship behauptet, mag möglich sein. Den Recherchen des Verfassers nach dient diese Angabe aber auch der Ermittlung des Angebotspreises für die Premium-Mitgliedschaft.

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Die Partnersuche bei Parship beginnt mit dem wissenschaftlichen Fragebogen zur Erfassung der Partnerschafts-Persönlichkeit. Er soll die Grundlage für passende Partnervorschläge bilden.

Hier den ganzen Artikel mit zahlrechen Screenshots auf der Homepage der Kanzlei Rader lesen

verbraucherschutz.tv dazu: Es ist mittlerweile im Internet üblich, individuelle Angebotspreise anzugeben und in komplexen Anmeldeformaten die Zahlungskräftigkeit des Kunden zu ermitteln und die Monatsgebühr entsprechend auszugeben. Ob das juristisch zulässig ist oder nicht, steht auf dem einen Blatt, die moralische Bewertung ist eine ganz andere Sache. Unserer Meinung nach kann hier nur das Wissen um solche Vorgänge solchen Methoden das Wasser abgraben. Daher wäre es schön, wenn dieser Artikel breit geteilt werden könnte.

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Rechtsanwalt Rader: “Die oben beschriebene Vorgehensweise stellt nach unserer Auffassung auch eine Täuschung i. S. d. § 123 BGB der Verbraucher dar, die zur Anfechtung berechtigt. Parship stellt maßgeblich darauf ab, die Angaben des Nutzers für die “Zusammenstellung Ihrer Partnervorschläge” zu benötigen. Sofern hier eine deutliche Information dazu erfolgen würde, dass die Daten gleichfalls dazu verwendet werden, einen Angebotspreis zu ermitteln, ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Nutzer jedenfalls die Frage nach dem Einkommen durch die Angabe eines niedrigen Einkommens beantworten würden (Man spart, wo man kann). Hier wird es nicht nur unterlassen, über die Zweckbestimmung der Einkommensabfrage zu informieren, sondern durch die Information, die Daten für die Zusammenstellung der Partnervorschläge zu benötigen, ein Irrtum erregt, der dazu führt, dass diejenigen Nutzer, die ein hohes Einkommen angeben, selbst dazu beitragen, dass man ihnen einen relativ hohen Preis für die Premium-Mitgliedschaft anbietet. “

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Kategorien: Abmahnung

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