Mesut Özil und der #footballleaks-Enthüllungsbericht des Spiegels

/ 05.12.2016 / / 61

Nicht alles was der Spiegel “enthüllt” ist der Enthüllung wert. Insbesondere die vermeintliche Megastory “#footballleaks” erweist sich bei näherer Betrachtung durch die Brille eines juristischen Personenschützers als recht dünn: Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: “Das hat nicht nur wenig echten Informationsgehalt, sondern auch keinen Enthüllungscharakter. Daher muss man fragen: ‘Durfte die Geschichte rund um Mesut Özils Steuerthemen überhaupt in dieser Form veröffentlicht werden?’ Ich denke nicht.”

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Fakt ist: Die Unterlagen aus #footballleaks unterliegen dem Steuergeheimnis und sind gestohlene Dokumente. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich dabei nicht um rechtmäßig erlangte Informationen, sondern um einen von der „Enthüllungsplattform“ #footballleaks dem SPIEGEL zur Verfügung gestellten Datensatz von 1,9 Terabyte handelt. „Das entspricht dem Datenumfang von 500.000 Bibeln“, betont der SPIEGEL stolz, während die Journalisten überhaupt nicht zu interessieren scheint, dass die Informationen aus einem Hackerangriff auf die spanische Steuerkanzlei Senn Ferrero im April 2016 stammen und somit gestohlen wurden. Zudem unterliegen die Erkenntnisse dem Steuergeheimnis als besonderer Form des Datenschutzes.

Ein ganz anderes Thema ist die Frage nach der Zulässigkeit des Verhaltens von Mesut Özil, denn der hat sich völlig korrekt verhalten. Die in Enthüllungsberichten zwangsläufige notwendige Pointe sucht man im vom Spiegel inszenierten Spannungsbogen leider vergeblich.

Prüfungsbedarf ist noch kein Steuerskandal

Bei #footballleaks soll es nach Definition des SPIEGELS um das „Aufdecken illegaler Zahlungen an Spielerberater und Investoren ebenso auf wie die Versuche, Millionen an der Steuer vorbei zu schmuggeln dank Offshore-Geschäften“ gehen. Hier gibt es gegenüber Özil allenfalls den Verdacht, dass Gesetze von beteiligten nationalen Steuerbehörden untereinander nicht steuerlich korrekt in Abgleich gebracht wurden. Steuergestaltung wurde unter Umständen als “zu überprüfen” beurteilt.

Allein: Diesbezüglich hat sich Mesut Özil selbst nichts vorzuwerfen, selbst seine Berater stehen keinesfalls mit einem Bein im Steuerknast. Özil selbst hat weder mittels Offshore-Firmen, noch auf andere Weise versucht, Gelder am Fiskus vorbeizuschleusen oder Einnahmen zu verschleiern. Im Gegenteil. Die Hinweise auf die brav in Deutschland gegründete Özil Marketing GmbH mit Sitz in Düsseldorf und die deutsche Anwaltskanzlei aus Mülheim an der Ruhr klingen geradezu kleinbürgerlich.

Ein Fehlverfahren behauptet der SPIEGEL noch nicht einmal, sondern breitet lediglich genüsslich Inhalt vertraulicher und, wie im Bereich betont wird, sogar geheimer Dokumente aus, die von völlig normalen Vorgängen zeugen, die insbesondere dann entstehen, wenn der Fiskus mehrerer unterschiedlicher Länder – im Fall Özils offenbar Deutschland, Großbritannien und Spanien – die Hand aufhält. Ein SPIEGEL-Redakteur kann sich offenbar nicht vorstellen, dass es zwangsläufig zu Konflikten kommt, wenn 3 Steuerrechtsregime und die damit korrespondieren Ansprüche unter einen Hut gebracht werden müssen.

Und da wo es keinen Höhepunkt gibt muss man einen konstruieren:  Eine Nachzahlung in Höhe von 2 Millionen Euro wegen der Einschätzung der spanischen Steuerbehörden, dass Zahlungen Real Madrids an seine Berater Özil steuerrechtlich als geldwerter Vorteil als Einkommen zur Last fallen sollen. Der Betrag klingt hoch, ist aber natürlich im Verhältnis zur Einnahmesituation eines der besten Fußballer der Welt gesehen nichts besonderes.

Dann soll es einen „Geheimvertrag“ über eine Abfindung in Höhe von 8,1 Millionen Euro mit seinem Vater geben. Der Betrag relativiert sich ebenfalls, wenn man bedenkt, dass dieser offenbar für 5 Jahre Geschäftsführertätigkeit in der Özil Marketing GmbH geschlossen wurde.

Lampmann: “Eine Berichterstattung erfordert ein überwiegendes Informationsinteresse. Dieses darf nur ausnahmsweise auch mit Hilfe gestohlener Dokumente befriedigt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht – andererseits hat die Berichterstattung dazu zu unterbleiben.”

Ob die Berichterstattung über die Steuerakte von Mesut Özil zulässig ist, darf vor diesem Hintergrund bezweifelt werden. Denn Mesut Özil ist zwar ein bekannter Fußballer, der viel Geld verdient, an der Offenlegung von bei internationalen Sachverhalten völlig normalen Konflikten mit den unterschiedlichen Behörden, wie sie bei jedem anderen Steuerschuldner in einer ähnlichen Situation vorkommen können, besteht aber ersichtlich kein überwiegendes Informationsinteresse. Insbesondere gibt es von den vom SPIEGEL thematisierten „schmutzigen Geschäften“ jedenfalls bei Özil keine Spur.

Die Bewertung, wann ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht wird sicher noch die Gerichte befassen. Lampmann: “Damit einhergehen sollte die Beurteilung einer Schadensersatzforderung gegenüber dem Spiegel, die selbst für die gut gefüllte Kriegskasse des Blattes einen erheblichen Schlag ins Kontor darstellen sollte!”

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