Penell-Anleihe wird zum Wirtschaftskrimi

/ 24.05.2017 / / 93

Der Fall der inzwischen insolventen Penell GmbH entwickelt sich immer mehr zu einem waschechten Betrugsskandal, in dem u.a. die Zeichner der Penell-Anleihe bewusst getäuscht wurden. Denn: Die vermeintlichen Sicherheiten für ihre Anleihe hat es vermutlich nie gegeben.

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Das berichtet das Handelsblatt am 12. Februar 2015 unter Berufung auf den Entwurf eines Berichts der Berliner Wirtschaftsprüfung MSW, die auch Treuhänder der Anleihe ist. „Und wenn das alles stimmt, tuen sich bei dem relativ kleinen mittelständischen Unternehmen echte Abgründe auf“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen die Penell GmbH bereits wegen Betrugsverdacht. Dem Bericht zu Folge könnten die Ermittler dabei auf Fakten stoßen, die wohl niemand bei dem Unternehmen aus der Nähe von Darmstadt vermutet hätte. Zur Erinnerung: Die Penell GmbH hatte 2014 eine Mittelstandsanleihe mit einem Volumen von 5 Millionen Euro begeben. Die Anleihe sollte mit rund 9 Millionen Euro aus den Lagerbeständen an Kupfer besichert sein. Ende vergangenen Jahres stellte sich heraus, dass der Lagerwert wesentlich geringer ist.

Doch jetzt kommt es noch viel schlimmer: Denn nach dem Bericht des Treuhänders sind die Lagerbestände nicht auf seltsame Weise geschrumpft, sondern waren wohl nie in dieser Höhe vorhanden. So sollen die Zahlen bewusst geschönt, Vorräte zum Teil frei erfunden und Bilanzen mutmaßlich gefälscht worden sein. Tatsächlich schrieb die Penell GmbH wohl schon seit 2012 rote Zahlen. Zwischen April und Dezember 2014 soll ein Verlust von fünf Millionen Euro aufgelaufen sein. „Also genau in der Höhe der Anleihe“, so Cäsar-Preller.

Hinzu kommt noch, dass die Kupferbestände vermutlich nie als Sicherheit der Anleihe dienen konnten. Denn dem Bericht zu Folge dienten sie bereits zur Absicherung von Bank-Krediten. Aus einem externen Wirtschaftsgutachten lassen sich zudem Zweifel erkennen, ob die Penell GmbH je für die Emission geeignet war.

„Es gilt natürlich immer die Unschuldsvermutung. Aber es deutet vieles darauf hin, dass die Anleihe-Zeichner bewusst mit falschen Zahlen geködert wurden, um das Unternehmen mit frischem Geld zu versorgen und dadurch wahrscheinlich eine Insolvenz zu vermeiden. Die betroffenen Anleger sollten jetzt umgehend handeln. Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, sollten jetzt alle möglichen rechtlichen Schritte in die Wege geleitet werden“, empfiehlt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

 

Villa Justitia, Uhlandstraße 4

65189 Wiesbaden

 

Telefon: (06 11) 4 50 23-0

Telefax: (06 11) 4 50 23-17

Mobil: 01 72 – 6 16 61 03

 

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de

 

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