Green Planet AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

/ 24.05.2017 / / 36

Über die Green Planet AG wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Überraschend ist das nach den Entwicklungen in den vergangenen Monaten nicht. „Für die Anleger geht es nun darum, zu retten, was zu retten ist“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Zur Erinnerung: Im Frühling war es zu Durchsuchungen bei der Green Planet AG gekommen. Unterlagen wurden beschlagnahmt und der Firmengründer festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug.

Denn die Gelder, die Anleger eigentlich in Teakholz-Plantagen in Costa Rica investiert hatten, sollen zweckentfremdet worden sein und nur ein kleiner Teil wirklich in die Plantagen geflossen sein. „Für viele Anleger war das ein Schock. Sie haben bewusst in eine ökologisch nachhaltige Kapitalanlage investiert und mussten feststellen, dass ihr Umweltbewusstsein offenbar nur als Spielball ausgenutzt wurde“, so Cäsar-Preller. 15 Millionen Euro soll die Green Planet AG bei den Anlegern eingesammelt haben und lockte dabei mit hohen Renditen von bis zu 13 Prozent. Doch statt Renditen einzufahren, stehen die Anleger nun vor einem Scherbenhaufen.

Cäsar-Preller: „Nun geht es zunächst darum die Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Aber es sollte auch überlegt werden, ob nicht Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.“ Diese können sich gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG und auch gegen die Anlagevermittler richten, falls die Anleger falsch beraten wurden und beispielsweise nicht über die Risiken, zu denen auch der Totalverlust des investierten Geldes gehört, umfassend aufgeklärt wurden. „Natürlich müssen erst die weiteren Ermittlungen abgewartet werden, aber falls sich der Verdacht auf Anlagebetrug bestätigt, können auch weitere rechtliche Schritte unternommen werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961