Gerade für ökologisch motivierte Anleger klang das Angebot der Green Planet AG verlockend. Investitionen in Teakholzplantagen in Costa Rica. Doch aus den zarten Pflänzchen wurde nichts. Der größte Teil der Anlegergelder ist vermutlich nie in den Plantagen angekommen. Seit Mitte Mai 2015 muss sich der ehemalige Chef von Green Planet vor der Wirtschaftskammer des Frankfurter Landgerichts wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug verantworten. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Green Planet AG: Anleger gehen nicht leer aus
19. November 2014 / 24.05.2017 / / 49Das Geld der Anleger der insolventen Green Planet AG ist nicht komplett verloren. „Zumindest einen Teil werden die Anleger wiedersehen und auf keinen Fall mit leeren Händen dastehen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der am 18. November bei der Gläubigerversammlung in den Gläubigerausschuss gewählt wurde. … weiterlesen
Green Planet AG: Neue Hoffnung für Anleger – Gläubigerversammlung am 18. November
17. November 2014 / 24.05.2017 / / 33Für die geschädigten Anleger der insolventen Green Planet AG gibt es neue Hoffnung: Offenbar ist es dem Insolvenzverwalter gelungen, beträchtliche Vermögenswerte zu Gunsten der Anleger zu sichern. Das berichtet ARD.de online. … weiterlesen
Green Planet AG: Anleger müssen ihr Geld nicht abschreiben
16. Oktober 2014 / 24.05.2017 / / 65Das Verfahren um die insolvente Green Planet AG nimmt Konturen an. Nach Informationen des Wiesbadener Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar Preller gibt es rund 700 geschädigte Anleger, die jeweils zwischen 5000 und 350.000 Euro in die Tropenholz-Projekte der Green Planet AG gesteckt haben. „Dieses Geld sollte man nicht komplett abschreiben“, rät Cäsar-Preller, denn im Insolvenzverfahren konnten rund 20 Millionen Euro an Vermögenswerten gesichert werden. … weiterlesen
Green Planet AG: Gläubigerversammlung am 18. November – Forderungen können weiter angemeldet werden
8. Oktober 2014 / 24.05.2017 / / 39Die Gläubiger der insolventen Green Planet AG hätten ihre Forderungen eigentlich bis zum 7. Oktober anmelden müssen. „Die Forderungsanmeldung ist aber auch danach noch möglich. Allerdings werden dann Gebühren für die Verspätung fällig“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. … weiterlesen
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