LG Osnabrück weist Versicherungsklage gegen Abmahnanwalt Olaf Tank ab

/ 01.01.2014 / / 215

Rechtssanwalt Olaf Tank, heute in München arbeitender Ex-Oberanwalt der Abofallenszene, ist für die Schäden die ein von ihm vertretener Kunde angerichtet hat, nicht zuständig. Mit diesem Urteil setzte das Landgericht Osnabrück eine deutliche aber auch recht unverständliche Marke. Tank war maßgeblich für das Inkasso der Antassia GmbH zuständig, die mit ihrem Internet-Portal “top-of.software.de” ahnungslose Internetuser in zweijährige Abo-Verträge gelockt hatte Das Gericht verhandelte laut NOZ die Klage einer Rechtschutzversicherung, die Anwaltskosten von 2291,60 Euro von Tank erstattet haben wollte. 50 Kunden der Versicherung hatten die „top-of-software.de“-Seite genutzt und Mahnungen von der Osnabrücker Kanzlei Tank erhalten.

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Die Anwaltskosten wollte die Versicherung nun von Olaf Tank ersetzt haben. Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück fällte ein Urteil, das juristisch durchaus nachvollziehbar ist, ansonsten aber allen bisherigen Rechtsprechungen aus der Abofallenzeit widerspricht: Die Internetseite sei nicht sittenwidrig, Kostenhinweise deutlich zu sehen, Tank habe sich angemessen objektiv verhalten. Daher könne man auch das Inkasso nicht als Beihilfe zum Betrug werten. Damit ist der eigentliche Betrugsvorwurf gegen Tank natürlich nicht aus der Welt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Olaf Tank und die Seiten-Betreiber des Betruges oder Beihilfe zum Betrug angeklagt. Der Termin steht noch nicht fest.

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