Alles zum Thema: Olaf Tank

b2b-einkaufsplattform.de – Klageerfolg für Handwerker

/ 21.01.2014 / / 142

Rechtsanwalt Rader berichtet über ein interessantes Verfahren: Der Mandant, der ein Handwerksgewerbe unter seinem Namen betreibt, hatte sich bei b2b-einkaufsplattform.de der JW-Handelssysteme GmbH – nunmehr B2B Technologies Chemnitz GmbH – angemeldet und einen Kostenhinweis nicht wahrgenommen. Auf die Seite war er über eine Werbung für Apple-Produkte gelangt, die einen Link zur Webseite b2b-einkaufsplattform.de enthielt. Er interessierte sich für ein Apple-Produkt, das er für seinen privaten Gebrauch benötigte. Das Anmeldeformular füllte er aus, weil er dachte, nach einer kostenlosen Registrierung zunächst einmal in den eigentlichen “Online-Shop” zu gelangen, wo er Informationen zu dem beworbene Apple-Produkt erhalten und dieses erwerben können würde. Die erste Rechnung bezahlte der Mandant mit guter Mine zum bösen Spiel, bei der weiteren Abwehr der zweiten Zahlungsaufforderung ließ er sich anwaltlich beraten.

Hier den kompletten Artikel auf der Homepage von Rechtsanwalt Rader lesen

Olaf Tank fordert Geld für B2B Technologies Chemnitz GmbH

/ 24.05.2017 / / 404

Rechtsanwalt Olaf Tank soll Forderungen gerichtlich einfordern

Olaf Tank hat sich in Osnabrück als Anwalt verschiedenster Abofallen der Gebrüder Schmidtlein ein Denkmal gesetzt und den Begriff “Inkasso-Anwalt” nicht gerade zur Ehre der Zunft geprägt. In München wagte der umstrittene Rechtsanwalt einen Neustart mit schmucker Kanzlei für Medien- und Urheberrecht – nun lesen wir eine Pressemitteilung der B2B Technologies Chemnitz GmbH, die den populären Forderungseinzugs-Experten nun beauftragt hat. Es scheint klar: Olaf Tank macht halt das, was er am besten kann: Forderungen eintreiben. Nach Stellungnahme des Herrn Tank haben wir diesen Artikel dahingehend geändert, dass klar sein sollte, dass Olaf Tank nur mit der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen der B2B Technologies Chemnitz GmbH beauftragt ist und ansonsten nichts mit dem sonstigen Forderungseinzug zu tun hat. weiterlesen

LG Osnabrück weist Versicherungsklage gegen Abmahnanwalt Olaf Tank ab

/ 01.01.2014 / / 215

Rechtssanwalt Olaf Tank, heute in München arbeitender Ex-Oberanwalt der Abofallenszene, ist für die Schäden die ein von ihm vertretener Kunde angerichtet hat, nicht zuständig. Mit diesem Urteil setzte das Landgericht Osnabrück eine deutliche aber auch recht unverständliche Marke. Tank war maßgeblich für das Inkasso der Antassia GmbH zuständig, die mit ihrem Internet-Portal “top-of.software.de” ahnungslose Internetuser in zweijährige Abo-Verträge gelockt hatte Das Gericht verhandelte laut NOZ die Klage einer Rechtschutzversicherung, die Anwaltskosten von 2291,60 Euro von Tank erstattet haben wollte. 50 Kunden der Versicherung hatten die „top-of-software.de“-Seite genutzt und Mahnungen von der Osnabrücker Kanzlei Tank erhalten. weiterlesen

Olaf Tank – “Zu guter Letzt!”

/ 26.01.2012 / / 315

Nachdem ich zwei Nächte drüber geschlafen habe fällt mir auf, dass Olaf Tank offensichtlich nur aus dem Abofallenbusiness ausgestiegen ist, weil er es nicht mehr geschafft hat. Das hat Gründe: Das Leben eines Abofallenanwaltes ist nicht einfach. Um es mit Vergnügen leben zu können braucht es Verdrängungsmechanismen der ganz besonderen Art, verinnerlichte kriminelle Energie, vielleicht euch ein gerütteltes Maß an sozialer Inkompetenz und moralische Anspruchslosigkeit auf dem Niveau nur knapp über der einer kastrierten und gestopften Käfigratte. weiterlesen

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