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LG Osnabrück weist Versicherungsklage gegen Abmahnanwalt Olaf Tank ab

/ 01.01.2014 / / 215

Rechtssanwalt Olaf Tank, heute in München arbeitender Ex-Oberanwalt der Abofallenszene, ist für die Schäden die ein von ihm vertretener Kunde angerichtet hat, nicht zuständig. Mit diesem Urteil setzte das Landgericht Osnabrück eine deutliche aber auch recht unverständliche Marke. Tank war maßgeblich für das Inkasso der Antassia GmbH zuständig, die mit ihrem Internet-Portal “top-of.software.de” ahnungslose Internetuser in zweijährige Abo-Verträge gelockt hatte Das Gericht verhandelte laut NOZ die Klage einer Rechtschutzversicherung, die Anwaltskosten von 2291,60 Euro von Tank erstattet haben wollte. 50 Kunden der Versicherung hatten die „top-of-software.de“-Seite genutzt und Mahnungen von der Osnabrücker Kanzlei Tank erhalten. weiterlesen

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