Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Olaf Tank fordert Geld für B2B Technologies Chemnitz GmbH

/ 24.05.2017 / / 393

Rechtsanwalt Olaf Tank soll Forderungen gerichtlich einfordern

Olaf Tank hat sich in Osnabrück als Anwalt verschiedenster Abofallen der Gebrüder Schmidtlein ein Denkmal gesetzt und den Begriff “Inkasso-Anwalt” nicht gerade zur Ehre der Zunft geprägt. In München wagte der umstrittene Rechtsanwalt einen Neustart mit schmucker Kanzlei für Medien- und Urheberrecht – nun lesen wir eine Pressemitteilung der B2B Technologies Chemnitz GmbH, die den populären Forderungseinzugs-Experten nun beauftragt hat. Es scheint klar: Olaf Tank macht halt das, was er am besten kann: Forderungen eintreiben. Nach Stellungnahme des Herrn Tank haben wir diesen Artikel dahingehend geändert, dass klar sein sollte, dass Olaf Tank nur mit der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen der B2B Technologies Chemnitz GmbH beauftragt ist und ansonsten nichts mit dem sonstigen Forderungseinzug zu tun hat. weiterlesen

LG Osnabrück weist Versicherungsklage gegen Abmahnanwalt Olaf Tank ab

/ 01.01.2014 / / 197

Rechtssanwalt Olaf Tank, heute in München arbeitender Ex-Oberanwalt der Abofallenszene, ist für die Schäden die ein von ihm vertretener Kunde angerichtet hat, nicht zuständig. Mit diesem Urteil setzte das Landgericht Osnabrück eine deutliche aber auch recht unverständliche Marke. Tank war maßgeblich für das Inkasso der Antassia GmbH zuständig, die mit ihrem Internet-Portal “top-of.software.de” ahnungslose Internetuser in zweijährige Abo-Verträge gelockt hatte Das Gericht verhandelte laut NOZ die Klage einer Rechtschutzversicherung, die Anwaltskosten von 2291,60 Euro von Tank erstattet haben wollte. 50 Kunden der Versicherung hatten die „top-of-software.de“-Seite genutzt und Mahnungen von der Osnabrücker Kanzlei Tank erhalten. weiterlesen