Olaf Tank gilt als der bedeutendste Anwalt der Abofallen-Szene, die bis zur “Button-Lösung” mit einem lukrativen Geschäftmodell Millionen durch angebliche Online-Mehrwertdienste verdienen konnte. Olaf Tank, heute als Anwalt bei München niedergelassen, organisierte den Geschäftsverkehr zwischen Abo-Falle und Opfer, schrieb Mahnungen an 1,6 Millionen Menschen, drohte und sorgte mit ständigem Druck dafür, dass viele – zu viele – die durch nichts gerechtfertigten Rechnungen z.B. der Antassia GmbH doch bezahlten. Insgesamt 25800 Opfer zahlten Gebühren für Dienste, die sie eigentlich gar nicht bestellt hatten und die dieses Geld auch nicht Wert waren. … weiterlesen
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b2b-einkaufsplattform.de – Klageerfolg für Handwerker
21. Januar 2014 / 21.01.2014 / / 141Rechtsanwalt Rader berichtet über ein interessantes Verfahren: Der Mandant, der ein Handwerksgewerbe unter seinem Namen betreibt, hatte sich bei b2b-einkaufsplattform.de der JW-Handelssysteme GmbH – nunmehr B2B Technologies Chemnitz GmbH – angemeldet und einen Kostenhinweis nicht wahrgenommen. Auf die Seite war er über eine Werbung für Apple-Produkte gelangt, die einen Link zur Webseite b2b-einkaufsplattform.de enthielt. Er interessierte sich für ein Apple-Produkt, das er für seinen privaten Gebrauch benötigte. Das Anmeldeformular füllte er aus, weil er dachte, nach einer kostenlosen Registrierung zunächst einmal in den eigentlichen “Online-Shop” zu gelangen, wo er Informationen zu dem beworbene Apple-Produkt erhalten und dieses erwerben können würde. Die erste Rechnung bezahlte der Mandant mit guter Mine zum bösen Spiel, bei der weiteren Abwehr der zweiten Zahlungsaufforderung ließ er sich anwaltlich beraten.
Hier den kompletten Artikel auf der Homepage von Rechtsanwalt Rader lesen
Olaf Tank fordert Geld für B2B Technologies Chemnitz GmbH
18. Januar 2014 / 24.05.2017 / / 396Rechtsanwalt Olaf Tank soll Forderungen gerichtlich einfordern
Olaf Tank hat sich in Osnabrück als Anwalt verschiedenster Abofallen der Gebrüder Schmidtlein ein Denkmal gesetzt und den Begriff “Inkasso-Anwalt” nicht gerade zur Ehre der Zunft geprägt. In München wagte der umstrittene Rechtsanwalt einen Neustart mit schmucker Kanzlei für Medien- und Urheberrecht – nun lesen wir eine Pressemitteilung der B2B Technologies Chemnitz GmbH, die den populären Forderungseinzugs-Experten nun beauftragt hat. Es scheint klar: Olaf Tank macht halt das, was er am besten kann: Forderungen eintreiben. Nach Stellungnahme des Herrn Tank haben wir diesen Artikel dahingehend geändert, dass klar sein sollte, dass Olaf Tank nur mit der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen der B2B Technologies Chemnitz GmbH beauftragt ist und ansonsten nichts mit dem sonstigen Forderungseinzug zu tun hat. … weiterlesen
LG Osnabrück weist Versicherungsklage gegen Abmahnanwalt Olaf Tank ab
16. Dezember 2013 / 01.01.2014 / / 204Rechtssanwalt Olaf Tank, heute in München arbeitender Ex-Oberanwalt der Abofallenszene, ist für die Schäden die ein von ihm vertretener Kunde angerichtet hat, nicht zuständig. Mit diesem Urteil setzte das Landgericht Osnabrück eine deutliche aber auch recht unverständliche Marke. Tank war maßgeblich für das Inkasso der Antassia GmbH zuständig, die mit ihrem Internet-Portal “top-of.software.de” ahnungslose Internetuser in zweijährige Abo-Verträge gelockt hatte Das Gericht verhandelte laut NOZ die Klage einer Rechtschutzversicherung, die Anwaltskosten von 2291,60 Euro von Tank erstattet haben wollte. 50 Kunden der Versicherung hatten die „top-of-software.de“-Seite genutzt und Mahnungen von der Osnabrücker Kanzlei Tank erhalten. … weiterlesen
Und die Polizei nervt’s auch: Rechtsanwalt Zutz fordert Geld von top-of-software-Opfern
21. Mai 2012 / 21.05.2012 / / 2.802Man kann die Uhr danach stellen: Kaum hat sich Rechtsanwalt Zutz etwas eingearbeitet und das Forderungsmanagement von seinem Vorgänger Olaf Tank übernommen, da werden schon wieder Mahnungen an Opfer z.B. der top-of-software.de versendet, die in nicht wenigen Fällen immer gleich bei der Polizei landen. … weiterlesen
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