LBB Stratego Grund ist geschlossen – Welche Rechte und Ansprüche stehen Anlegern zu?

/ 24.05.2017 / / 106

Die Schließung des LBB Stratego Grund dauert bereits mehrere Monate und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Hintergrund der Aussetzung der Anteilsrücknahme sind die Probleme der offenen Immobilienfonds, in die der Mischfonds investierte. Da die Krise der offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, ist ungewiss, wann die Anleger des LBB Stratego Grund auf eine Wiedereröffnung der Fonds hoffen können. Ungeachtet dessen erhielten die Anleger kürzlich eine Ausschüttung.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der von der Sparkasse Berlin vertriebene LBB Stratego Grund (Wertpapierkennnummer A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was sich auch auf den LBB Stratego Grund auswirkt. So wurden die Zielfonds Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und SEB Immoinvest von der endgültigen Auflösung ereilt und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde die Schließung verlängert. In Zahlen ausgedrückt ist bei 52,55 % der Zielfonds des LBB Stratego Grund keine Anteilsrückgabe möglich bzw. sie werden bereits liquidiert.

Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego Grund – deren Termin noch nicht absehbar ist – müssen sich die Anleger auf grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist für die Anteile eingeführt. Die Fondsgesellschaft LBB Invest kündigte dies in einer Anlegerinformation vom 12.04.2012 an.

Anleger des Mischfonds LBB Stratego Grund, die sich momentan von ihren Anteilen trennen möchten, können ihre Anteile an der Börse verkaufen. Dabei können allerdings durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren Verluste auf die Anleger zukommen. Eine Alternative zum Börsenverkauf und zum Warten auf die Wiedereröffnung bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am LBB Stratego Grund durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob die Anleger sich von ihren Anteilen am LBB Stratego Grund trennen und im Gegenzug Schadensersatz von der Bank fordern können.

Ein Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht richtig über die Risiken, die mit einer Investition in einen Mischfonds wie den LBB Stratego Grund verbunden sind, aufgeklärt wurden. So war ein Hinweis darauf, dass Mischfonds unbefristet schließen können, notwendig. Das Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Auch war der LBB Stratego Grund wegen der Schließungsmöglichkeit nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der LBB Stratego Grund beschrieben wird, übergeben werden.

Wurden diese oder ähnliche Aufklärungspflichten verletzt, bestehen für die Anleger des LBB Stratego Grund gute Chancen, dass sie Schadensersatz verlangen können. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Unabhängig hiervon können Anleger sich der Interessengemeinschaft LBB Stratego Grund anschließen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in den LBB Stratego Grund investierten.

Weitere Informationen:  Infoseite LBB Stratego Grund

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961