Schadensersatz bei Ärger im Urlaub

/ 04.02.2012 / / 80

Im Urlaub will man keinen Ärger. Vermeiden lässt er sich aber leider nicht immer. Dabei sind unsaubere Hotelzimmer oder verdreckte Pools noch das geringste Übel.

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Schlimmer wird es, wenn sich der Urlauber unverschuldet auch noch Verletzungen zuzieht, da beispielsweise der Fahrer bei einem Ausflug duch halsbrecherische Fahrweise einen Unfall baut. Die Folge sind gerichtliche Auseinandsersetzungen über Schadensersatz und Schmerzensgeld.  Und die Frage, wer zahlt?

Ausdauer und Geduld können sich in so einem Fall durchaus lohnen, auch wenn sich der Rechtsstreit lange hinziehen kann. Das Landgericht Frankfurt (Main) verurteilte jetzt einen Reiseveranstalter auf die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

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Kategorien: Abmahnung Kanzlei Rasch / Dies & das / Freizeit & Reisen Schlagwörter: / /

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